§ 23 Kataster

23.1 Wie ist der Sachstand eines bundeseinheitlichen Zentralkatasters für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe?

Solange das vom Bund zugesagte, aber dort erst noch zu erstellende einheitliche Softwaretool für die katastermäßige Dokumentation der Verwendung anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe gemäß § 23 ErsatzbaustoffV noch nicht zur Verfügung steht, können die notwendigen Daten übergangsweise mithilfe der von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) bereitgestellten Excel-Formulare – getrennt nach Straßen- und Erdbauweisen sowie Bahnbauweisen – an die Kreisverwaltungsbehörden übermittelt werden:

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