Über die letzten 25 Jahre seit Erhebung der akustischen Kenndaten für die Parkplatzlärmstudie hat sich der Fahrzeugbestand auf deutschen Straßen gewandelt.
Leisere Fahrzeuge machen eine Anpassung der Planungsempfehlungen für Parkplätze erforderlich.
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt einen europäisch einheitlichen Ansatz zur Erfassung und Minderung der Lärmbelastung vor. Dazu wird der Lärm in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen kartiert. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und sind Grundlage für die Lärmaktionsplanung.
Der Lärm durch Sport- und Freizeitanlagen ist ein Problem unserer Zeit. In der Nähe von Sportanlagen oder Freizeiteinrichtungen kommt es wegen des Lärms häufig zu Konflikten.
Während die einen ihren Feierabend oder die Freizeit in Ruhe verbringen möchten, suchen andere ihre Erholung durch Aktivitäten. Lärm ist nicht selten Ursache für Konflikte in der Wohnnachbarschaft.
Im Lärmbelastungskataster Bayern ist die Lärmbelastung entlang von Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, in den Ballungsräumen sowie im Umfeld von Großflughäfen dargestellt.