Natur – Vielfalt statt Einfalt

Aktuelles

Wiederansiedlung des Frauennerflings in der Isar zwischen Oberföhring und Moosburg

Die Fischart mit dem etwas skurrilen Namen „Frauennerfling“ (Rutilus virgo) ist in Bayern stark zurückgegangen und wird als gefährdete Art auf der Roten Liste eingestuft (Rote-Liste-Kategorie 3). Seit Herbst 2020 arbeitet das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) gemeinsam mit dem Fischereiverein „Die Isarfischer e.V.“ daran, den Frauennerfling wieder in den Isarauen anzusiedeln. Durch gezielte Besatznahmen soll kurz- bis mittelfristig ein stabiler und sich selbsterhaltender Bestand aufgebaut werden. Am vergangenen Freitag wurden hierzu erneut Frauennerflinge in der Isar ausgewildert.

Über 5.000 Gärten und noch lange kein Ende: Aktion Vogelfreundlicher Garten ist ein voller Erfolg

In Bayern sollen noch mehr naturnahe Gärtnerinnen und Gärtner für ihr vorbildliches Engagement ausgezeichnet werden: „Wir werden die Laufzeit der Aktion Vogelfreundlicher Garten um drei Jahre verlängern.“ Das verkündete der Amtschef des Bayerischen Umweltministeriums, Dr. Christian Barth, bei einer Fachtagung in München.

Bin im Garten! Neue Postkarten-Serie der Kampagne gArtenvielfalt

Die Postkartenserie "Bin im Garten" weist mit ansprechenden Motiven auf Arten hin, die auch in Ihrem Garten vorkommen können. Schicken Sie Ihren Freunden und Verwandten einen Gruß aus dem Garten oder hängen Sie die Karten bei sich zuhause auf.

Bericht zur Lage der Natur vorgelegt

Gemäß Art. 3a BayNatSchG ist dem Landtag und der Öffentlichkeit in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der Natur in Bayern vorzulegen. Dies ist im März 2023 erstmalig geschehen. Die gesetzesgemäße Vorlage des Berichts für die Öffentlichkeit erfolgt hiermit.

Erstmals liegt eine Rote Liste für Armleuchteralgen vor

Rote Listen zeigen auf, welche Arten in Bayern gefährdet sind. Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt wurden erstmals Armleuchteralgen untersucht. Von den 25 bayerischen Arten werden zwölf mit einer Gefährdung eingestuft (Rote Liste-Kategorie 0, 1, 2, 3, G). In Nordbayern sind 67% der Arten mehr oder weniger stark gefährdet, im Alpenvorland nur 26%.

Rote Liste und Gesamtartenliste der Köcherfliegen Bayerns ist erschienen

Die Rote Liste und Gesamtartenliste der Köcherfliegen (Trichoptera) Bayerns wurde überarbeitet. Köcherfliegen spielen als Indikatoren für die Gewässerreinhaltung eine wichtige Rolle. Die aktuelle RL Köcherfliegen weist 118 Arten (41,5%) dieser Wasserinsekten als gefährdet aus.

Artenschutzzentrum

Bayerisches Artenschutzzentrum

Das Bayerische Artenschutzzentrum (BayAZ) bringt die praxisorientierte Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen bayernweit voran und begleitet diese durch qualitätsgesicherte und wirksame Handlungskonzepte und Modellprojekte mit unterschiedlichen Partnern. Eine Ausweitung der Artenhilfsprogramme soll bedrohten Arten helfen.

Biodiversitätszentrum

Biodiversitätszentrum Rhön

Das Biodiversitätszentrum Rhön wurde 2019 gegründet. Es ist eine Außenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt am Standort Bischofsheim in der Rhön. Die Dienstelle befindet sich direkt im Zentrum der Stadt am Marktplatz. Das Zentrum verbindet die Wissenschaft mit der Praxis. Modellhaft werden Projekte zur Steigerung der Biodiversität in den Bayerischen Mittelgebirgen entwickelt und wissenschaftlich begleitet.

Biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt

Die Biologische Vielfalt umfasst die gesamte Diversität des Lebens auf unserer Erde. Sie schließt die Variabilität aller Organismen und Lebensräume als auch die vielfältigen Wechselbeziehungen ein. Sie zu erhalten ist ein zentrales Anliegen.

Schutz von Lebensräumen

Um die biologische Vielfalt zu erhalten, müssen auch die Lebensräume von Pflanzen und Tieren geschützt werden. Biotope zu erhalten, zu gestalten und neu zu schaffen, sind daher zentrale Ziele des Lebensraumschutzes.

Gefährdete Vielfalt – Rote Listen

In den Roten Listen sind die in Bayern ausgestorbenen, verschollenen und gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere verzeichnet. Sie sind Gradmesser für die Gefährdung der biologischen Vielfalt. Derzeit werden zahlreiche Roten Listen aktualisiert.

Bericht zur Lage der Natur

Gemäß Art. 3a BayNatSchG ist dem Landtag und der Öffentlichkeit in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der Natur in Bayern vorzulegen. Dies ist im März 2023 erstmalig geschehen. Die gesetzesgemäße Vorlage des Berichts für die Öffentlichkeit erfolgt hiermit.

Artenhilfsprogramme

Artenhilfsprogramme

In Bayern werden Artenhilfsprogramme entwickelt um den stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten zu helfen. Dazu werden die Vorkommen der Arten genau erfasst und Empfehlungen erarbeitet wie die Vorkommen gezielt gestützt und erhalten werden können.

Neuausrichtung der Artenhilfsprogramme

Das Projekt zur Neuausrichtung der Artenhilfsprogramme arbeitet Lösungsansätze und unterstützende Praxiswerkzeuge für die Organisation, Koordination, Verwaltung und Umsetzung von Artenhilfsprogrammen aus, um dem Rückgang der Artenvielfalt effizienter entgegenzuwirken. Die Ausarbeitung erfolgt im Bayerischen Artenschutzzentrum in Kooperation mit mehreren Teilen der Naturschutzverwaltung und weiteren Fachleuten.

Artenschutz-Priorisierung

Um die Schutzbemühungen der Naturschutzverwaltung weiter zu potenzieren und finanzielle wie personelle Ressourcen effektiv einzusetzen, wurde eine Priorisierung für den Artenschutz in Bayern ausgearbeitet. Die Methodik sowie die ersten beiden final abgestimmten Artengruppen der Priorisierung stellen wir Ihnen näher vor.

Tiere – Fauna

Vogelschutz in Bayern

Die Staatliche Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen ist die bayerische Fachbehörde für Vogelschutz. Sie koordiniert unter anderem die Artenhilfsprogramme und die häufig ehrenamtlichen Zählungen verschiedener Vogelarten.

Fledermausschutz in Bayern

Mehr als 20 Fledermausarten sind in Bayern heimisch. Ab 1985 wurde der Fledermausschutz über das Artenhilfsprogramm (AHP) Fledermäuse institutionalisiert, inderm die beiden Koordinationsstellen für Fledermausschutz in Nord- und Südbayern ins Leben gerufen wurden. Bei den meisten Beständen sind deutliche Erfolge zu verzeichnen, weiterhin vom Aussterben bedroht sind aber beispielsweise die Große Hufeisennase oder die Nymphenfledermaus. Die Koordinationsstellen für Fledermausschutz, die diesen bayernweit koordinieren, sind vom Landesamtes für Umwelt beauftragt.

Wildtiermanagement große Beutegreifer

Ein wesentliches Ziel des Wildtiermanagements ist ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wildtier zu erreichen. Daher erarbeitet das LfU im Dialog mit den Betroffenen tragfähige Lösungen unter anderem für Wolf, Luchs und Braunbär.

Gewässerökologie – Fische, Rundmäuler und Zehnfußkrebse

Fische, Rundmäuler und Zehnfußkrebse sind teilweise stark gefährdet. Deshalb untersucht und analysiert das LfU regelmäßig die Bestände und Lebensbedingungen. Soweit nötig und möglich tragen wir zur Optimierung der Lebensräume bei und unterstützen ausgewählte Arten mit Artenhilfsprogrammen.

Kleinsäuger – Nachweismethoden und ausgewählte Arten

Kleinsäuger sind eine wichtige, allerdings verkannte Gruppe an Tieren mit unterschiedlichsten Lebensweisen und Lebensraumansprüchen. Am LfU erfolgen Grundlagenuntersuchungen zur Entwicklung effektiver Methoden zum Nachweis von Kleinsäugern. Diese Untersuchungen sind die Voraussetzung für das Management der Lebensräume, die zum Erhalt bedrohter Arten erforderlich sind.

Geschützte Flächen

NATURA 2000 - der europäische Biotopverbund

Es ist ein europaweites Ziel, Arten und Lebensräume zu schützen. Über Ländergrenzen hinweg entsteht durch NATURA 2000 ein Biotopverbundnetz, das hilft, die biologische Vielfalt Europas dauerhaft zu sichern.

Schutzgebiete

Durch das Naturschutzgesetz geschützte Flächen haben das Ziel, Lebensräume für gefährdete Tiere und Pflanzen zu sichern, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die landschaftliche Schönheit zu erhalten sowie einen Beitrag für die naturverträgliche Erholung zu leisten. Je nach Zielsetzung gibt es verschiedene Schutzgebietskategorien.

Landschaft als Schutzgut

Landschaft gestalten

Kulturlandschaften unterliegen einem ständigen Wandel. Diesen Prozess nachhaltig zu gestalten ist Aufgabe der Landschaftsentwicklung. Eine wichtige Stütze ist eine vorausschauende Landschaftsplanung. Diese bringt mit planerischen Instrumenten den nachhaltigen Umgang mit begrenzten Ressourcen und die Nutzungsanforderungen an Natur und Landschaft in Einklang.

Schutzgutkarten der Landschaftsrahmenplanung

Für die Landschaftsrahmenplanung, die regionale Ebene der Landschaftsplanung, werden landesweite Schutzgutkarten erstellt. Diese Bestandsanalysen liegen für die Schutzgüter Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild/Landschaftserleben/Erholung und Kulturlandschaft vor.

Kulturlandschaft erhalten

Die traditionelle Vielfalt der bayerischen Kulturlandschaften ist gefährdet. Mit dem Entwurf einer kulturlandschaftlichen Gliederung Bayerns wird die Grundlage gelegt dieses Kulturlandschaftserbe in Planungen stärker berücksichtigen zu können. Die Bearbeitung fußt auf den historisch gewachsenen Kulturlandschaften, die Zeugnis vom Leben und Arbeiten der Menschen in früheren Zeiten ablegen. Sie machen Regionen unverwechselbar und vermitteln Heimatgefühl.

Ökosystemleistungen

Mit dem Konzept der Ökosystemleistungen wird versucht, den Wert und die Leistungen der Natur für den Menschen aufzuzeigen. Man unterscheidet dabei zwischen Versorgungsleistungen, Regulierungsleistungen und kulturellen Leistungen. So soll ein schonender Umgang mit Ökosystemen gefördert werden.

Landschaftszerschneidung und Wildtierkorridore

Zusammenhängende Landschaftsräume ohne größere Straßen, Schienenwege und Siedlungen sind selten geworden. Diese zu sichern und zu entwickeln ist eine wichtige Aufgabe. Nicht zuletzt große Wildtiere benötigen funktionsfähige, durchgängige Korridore.

Fachgrundlagen

Fachinformationssystem Natur

Der Karten- und Informationsdienst FIS-Natur führt Geobasis- und Naturschutzdaten zusammen. Öffentlich zugänglich sind beispielsweise Biotope und Schutzgebiete, so dass sich jeder schnell über die Naturausstattung eines Gebiets oder einer Fläche in Bayern informieren kann.

Artendaten

Verschiedene Nachweise der Flora und Fauna Bayerns werden in der Artendatenbank dokumentiert. Kernstück dieser Datenbank ist die Artenschutzkartierung (ASK), die mit dem Programm Karla.Natur durch Auftragskartierende und Ehrenamtliche weiter gepflegt wird. Parallel wird eine umfassende taxonomische Referenzliste für die vorkommenden Arten in Bayern erarbeitet und aktuell gehalten.

Biotopkartierung

Die Biotopkartierung (BK) erfasst und beschreibt nach einem bayernweit einheitlichen Schema wertvolle Lebensräume wie die gesetzlich geschützten Biotope oder die NATURA 2000-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse können hier heruntergeladen werden.

Naturschutzfachkartierung

Die Naturschutzfachkartierung (NFK) bearbeitet meist im Nachgang zur Biotopkartierung ganze Landkreise und Städte Bayerns und erhebt nach standardisiertem Vorgehen Daten zu verschiedenen, naturschutzfachlich relevanten Tiergruppen (Wirbeltiere und Insekten).

Naturräume Bayerns und potenzielle natürliche Vegetation

Die naturräumliche Gliederung teilt die Landschaft anhand von Geologie, Landschaft, Hydrologie, Klima und Nutzung in ökologisch ähnliche Einheiten ein. Mit Hilfe der potentiellen natürlichen Vegetation, also der Vegetation, die sich ohne weitere Eingriffe des Menschen einstellen würde, kann der menschliche Einfluss abgeschätzt und die Pflege von Biotopen geplant werden.

Gutachten der Naturschutzverwaltung

Mittels Fachgutachten erarbeitet die bayerische Naturschutzverwaltung Grundlagen für einen effizienten Naturschutz. Kartierungen, ökologische Untersuchungen und Schutzkonzepte ermöglichen konkrete Handlungskonzepte, wie Lebensraum- und Artenschutz umgesetzt werden kann. Zusammenfassungen ausgewählter Gutachten der Bayerischen Naturschutzverwaltung finden Sie hier.

Planungsgrundlagen

Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft

Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft müssen ausgeglichen oder ersetzt (kompensiert) werden. Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) konkretisiert die naturschutzrechtlichen Vorschriften. Vollzugshinweise und Arbeitshilfen stellen eine einheitliche Umsetzung sicher.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden die Auswirkungen von Eingriffen auf geschützte Arten geprüft. Die Online-Arbeitshilfe mit ergänzenden Arteninformationen erleichtert die Prüfung.

Windenergie und Artenschutz

Der Einsatz von erneuerbaren Energien nimmt seit einigen Jahren stark zu. Wir stehen vor der Herausforderung, diesen möglichst umwelt- und naturverträglich zu gestalten.

Ökoflächenkataster und Ökokonto

Die Datenbank des Ökoflächenkatasters verwaltet die ökologisch bedeutsamen Flächen, die in keinem anderen Verzeichnis geführt werden. Dazu gehören auch Ökokonto-Flächen. Das Kataster unterstützt die Naturschutzbehörden beim Vollzug der Eingriffsregelung.

Naturschutz – gemeinsam vor Ort

Ausbreitungsstarke Arten – Problematik und Management

Pflanzen und Tiere, die seit der Entdeckung Amerikas im Jahr 1492 bei uns Fuß fassen konnten, werden als Neophyten und Neozoen bezeichnet. Viele dieser Arten sind unauffällige Bestandteile unserer Natur; doch manche – auch einheimische – Arten können in Ausnahmefällen große Probleme bereiten und die Artenvielfalt bedrohen.

Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz

Das LfU überprüft die Effizienz der Förderprogramme des Naturschutzes. Dazu zählen Programme nach der Landschaftspflegerichtlinie und im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms. Darüber hinaus gibt das LfU konkrete Vorschläge zur Optimierung und Weiterentwicklung der Förderprogramme.

Landschaftspflege Kostendatei

Eine transparente und nachvollziehbare Kalkulation ist eine grundlegende Voraussetzung um landschaftspflegerischer Arbeiten und Projekte zu planen. Die vorliegende "Kostendatei für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege" unterstützt dabei.

Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen haben die Möglichkeit sich an bestimmten Verfahren zu beteiligen und gegen Umweltrechtsverstöße vorzugehen. Grundlage dafür sind das Umweltrechtsbehelfsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz.

Außenanlagen des LfU

Die LfU-Außenanlagen vereinen Nachhaltigkeit und Naturschutz in der Freiflächengestaltung mit ästhetischen Anforderungen und Erlebbarkeit im jahreszeitlichen Wechsel. Die Flächen sind weitgehend frei zugänglich.

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