Naturschutzfachkartierung (NFK)
Die Naturschutzfachkartierung ist eine Auftragskartierung des LfU mit meist zweijähriger Laufzeit. Standardmäßig werden in ausgewählten Landkreisen und kreisfreien Städten die Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken und in geringem Umfang auch Pflanzen untersucht. Hierzu werden gezielt Arten und ihre Lebensräume ausgewählt. Die Untersuchungsergebnisse werden aufbereitet und im Anschluss an die Geländearbeiten in der Datenbank der Artenschutzkartierung als flächige Lebensräume oder als Fundpunkte dargestellt. Gemeinsam mit der Biotopkartierung aktualisiert die Naturschutzfachkartierung damit wichtige Grundlagendaten und verbessert die Kenntnisse über wertvolle Lebensräume und bemerkenswerte Arten im jeweiligen Untersuchungsraum.
Entsprechend dem Bayerischen Naturschutzgesetz kommt das LfU mit der Durchführung von Biotop- und Naturschutzfachkartierung seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, „erhaltenswerte Biotope sowie Arten und deren Lebensräume zu erfassen und zu bewerten“ (Art. 46 BayNatSchG). Die Arbeit der Naturschutzbehörden wird damit durch aktuelle, flächenbezogene Daten zu schützenswerten Tier- und Pflanzenarten unterstützt. Kommunen, Planungsbüros und wissenschaftliche Einrichtungen nutzen die Ergebnisse der Kartierungen, zum Beispiel zur Erarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen, zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie oder zur Vorbereitung von Vereinbarungen im Vertragsnaturschutz. Auch für die Aktualisierung des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) liefern aktuelle Daten der Naturschutzfach- und Biotopkartierung optimale Beurteilungsgrundlagen.