Abgrenzung von Lebensräumen in der Artenschutzkartierung (ASK)

Wichtige Aufgabe im Rahmen der Naturschutzfachkartierung ist nicht nur die Erfassung bedeutsamer Arten an sich, sondern auch eine möglichst aussagekräftige und praktikable Dokumentation. Ziel ist daher die Abgrenzung von Lebensräumen ganzer Artengemeinschaften. In der „Anleitung zur Flächenabgrenzung bei der Artenschutzkartierung“ wird die Vorgehensweise dargestellt. Diese Anleitung gilt auch zur Abgrenzung von Habitatflächen für Anhang II-Arten im Rahmen der FFH-Managementplanung. Alle anderen Daten werden in der Regel punktbezogen verwaltet.

Die flächige Darstellung faunistischer Daten in der ASK erfolgt möglichst durch die Übernahme bereits vorhandener Flächenabgrenzungen wie Flurstücke oder Flächen aus der Biotopkartierung. Ist diese Zuordnung aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll oder zu ungenau, werden neue Flächen gebildet. Jede Fläche wird einer thematischen Ebene zugeordnet, um eine bessere Übersicht zu gewährleisten (flächige dargestellte ASK-Themen: Gewässer, Vögel, sonstige Lebensräume, Pflanzen).

Vorrangig werden nur Lebensräume von Populationen naturschutzrelevanter Arten abgegrenzt. Als naturschutzrelevant sind in der Regel alle landkreisbedeutsamen Arten gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm im jeweiligen Landkreis/der jeweiligen Stadt anzusehen (Arten der Roten Liste Bayern oder Deutschland, im Naturraum seltene Arten, laut FFH-Richtlinie besonders geschützte Arten).

Abgrenzung zweier ASK-Lebensräume: rot: Magerrasen (Lebensraum für Tagfalter, Heuschrecken, Zauneidechse); blau: Teich mit Uferbereich (Lebensraum für Amphibien und Libellen)

Die Abgrenzung von Habitaten erfolgt im Regelfall nur für Arten bzw. Gruppen, die eine enge Bindung an örtlich stabile und flächig begrenzte Ökosysteme aufweisen. Für Arten mit größeren und komplexen Raumansprüchen werden Kernhabitate abgegrenzt, die zum Beispiel für die Fortpflanzung essentiell sind (Gewässer als Laichhabitat von Amphibien und Libellen; höhlenreicher Altbaumbestand für Spechte etc.).

Die flächig abgegrenzten Lebensräume erhalten in der Artenschutzkartierung – analog zu punktförmigen ASK-Angaben, jeweils eine laufende Objektnummer, die in jedem TK25-Blatt eindeutig ist (zum Beispiel 81320094; 8132 = Nummer der TK25, 0094 = Nummer des ASK-Objekts).

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