Artenhilfsprogramme Vögel
Artenhilfsprogramme (AHP) stellen fachliche Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Beständen bestimmter – meist gefährdeter – Arten dar. Im Rahmen eines AHP´s ist es nicht nur notwendig, den Bestand und Bruterfolg, sowie die Habitatansprüche der Arten zu ermitteln, sondern auch die Gefährdungsfaktoren zu analysieren. Aus den so gewonnenen Grundlagen ergeben sich Ziele, die über die Durchführung konkreter Schutzmaßnahmen erreicht werden sollen. Der Erfolg der Maßnahmen muss über Erfolgskontrollen überprüft werden. Daher ist auch das Monitoring immer ein wichtiger Bestandteil eines AHP´s.
Derzeit werden durch das LfU gezielte Maßnahmen zur Erhaltung von
- Weißstorch
- Uhu
- Wiesenweihe
- Ortolan
- Wanderfalke
- Steinadler und
- für verschiedene Wiesenbrüterarten
im Rahmen der "Artenhilfsprogramme für gefährdete Vogelarten in Bayern" durchgeführt. Die Arbeiten finden in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden und meist in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbund für Vogelschutz e.V. statt, der mit Hilfe hauptamtlicher Mitarbeiter, aber vor allem auch mit zahlreichen ehrenamtlich arbeitenden Privatpersonen die Betreuung vor Ort übernimmt.
Die Finanzierung der AHPs erfolgt oftmals durch Gelder, die das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dem LfU zur Verfügung stellt.
Wanderfalke, Ortolan, Uhu und Weißstorch – vier Vogelarten, für die das Bayerische Landesamt für Umwelt Artenhilfsprogramme koordiniert. Fotos: Hans Glader (o.l.), Hans-Joachim Fünfstück (o.r.), Günter von Lossow (u.l.), Rüdiger Kaminski (u.r.)
In Bayern wurden Artenhilfsprogramme für Vogelarten verstärkt seit den 1980er Jahren konzipiert und durchgeführt. Von Anfang an war nicht nur der Einzelartenschutz, sondern vor allem der Schutz der Lebensräume das anvisierte Ziel. Die in den AHP´s ausgewählten Leitarten stehen jeweils für eine gesamte Lebensraumgesellschaft. Passt der Lebensraum, bleibt oder kommt die jeweilige Art meist von selbst. Die Grenzen zwischen Lebensraumschutz und Einzelartenschutz sind jedoch fließend.
Das Aufstellen und das Instandhalten einer Horstplattform für den Weißstorch auf einem Kirchendach ist eine typische Maßnahme des Einzelartenschutzes – auch wenn oft die eine oder andere Vogelart (zum Beispiel Haussperling) als Untermieter einzieht. Werden im Nahrungshabitat des Weißstorches dann Gräben angestaut, Mulden und Senken angelegt oder zugewachsene Niedermoorbereiche entbuscht, profitieren all die anderen Arten oder Artengruppen der Feuchtwiesen, wie zum Beispiel Amphibien, Heuschrecken, Tagfalter und viele Pflanzenarten. Der Weißstorch ist durch seinen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung – den er vor allem seiner Lebensweise in direkter Nachbarschaft des Menschen und seinem charakteristischen Erscheinungsbild verdankt – prädestiniert, stellvertretend für den Schutz des gesamten gefährdeten Lebensraumes der Feuchtwiesen in Flussauen und Niedermoorgebieten zu stehen.
Eine Sonderrolle spielen die Wiesenbrüter als Artengruppe mit den Limikolenarten Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel und Bekassine und den weiteren Arten Wachtelkönig, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Grauammer und Kiebitz. Im Jahr 1980 wurde auf der Basis einer ersten landesweiten Kartierung dieser Arten ein Wiesenbrüterprogramm zur Förderung bestimmter Bewirtschaftungsweisen initiiert, das eine Vorreiterrolle für die heute im Vertragsnaturschutzprogramm zusammengefassten Förderprogramme des Naturschutzes hatte. Im Vordergrund steht hier bisher die artenschutzkonforme extensive Bewirtschaftung von feuchten Grünländern und Weiden. Durch die dramatisch sinkenden Brutbestände aller Wiesenbrüterarten ist aktuell ein erweitertes Schutzkonzept über ein spezielles AHP dringend erforderlich.
Wichtige Voraussetzungen für den Erfolg von AHPs ist die Beteiligung der verschiedenen Maßnahmenträger, aber vor allem auch die frühzeitige und enge Einbindung der Grundstückseigentümer und –nutzer und eine gute und effektive Öffentlichkeitsarbeit. Bestes Beispiel hierfür ist das AHP Wiesenweihe. Der große Erfolg in diesem Projekt ist in der besonders guten Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft, von Ehrenamtlern, dem Landesbund für Vogelschutz e.V. als Naturschutzverband und zuständigen Behörden begründet.