Schutzgebiete in Bayern

Um die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erreichen und eine Sicherung der Artenvielfalt und des Landschaftsbildes zu gewährleisten, bedarf es Schutzgebiete, in denen diese Ziele vorrangig verfolgt werden können.

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) werden verschiedene nationale und internationale Schutzgebietskategorien unterschieden, die jeweils eigene, klar definierte Ziele verfolgen und in denen unterschiedliche Schutzvorschriften bestehen.

Die Zuständigkeiten reichen dabei – je nach Schutzgebietstyp – von der EU-Kommission über die bayerische Staatsregierung bis zu den Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten.

Magerrasenflächen, die durch Felsbildungen unterbrochen werden Durch Schafhütung geprägtes Naturschutzgebiet, Juratrockenhang mit der Felsgruppe "Zwölf Apostel" im Altmühltal, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen; Foto: Viola Fohlmeister

Schutzkategorien

Internationale Schutzkategorien

  • NATURA 2000-(FFH- und SPA-)Gebiete
  • Biosphärenreservate
  • Feuchtgebiete mit internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete)

Nationale Schutzkategorien

  • Naturschutzgebiete
  • Nationalparke, Nationale Naturmonumente
  • Naturparke
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturdenkmäler
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
  • Gesetzlich geschützte Biotope

Weiterführende Informationen

Links

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