Das Bayerische Umweltministerium hat 2008 eine "Gestaltungsrichtlinie" erarbeiteten lassen, die für die Erstellung von Schutzgebietsinfotafeln landesweit verbindlich anzuwenden ist.

Eine von mehreren Thementafeln zur Beschilderung des Naturschutzgebietes "Seeoner Seen" im Landkreis Traunstein; Foto: Brigitte Schäffler

Beschilderung im Biosphärenreservat "Rhön" nahe dem "Schwarzen Moor", Teil des Naturschutzgebietes "Kernzonen im bayer. Teil des Biosphärenreservates Rhön", Landkreis Rhön-Grabfeld, bei diesem Naturschutzgebiet handelt es sich um einen Teilbereich eines grenzübergreifenden Schutzgebietssystems das Flächen in Bayern, Hessen und Thüringen umfasst, sodass – ausnahmsweise – das Schutzgebietsschild mit der Eule verwendet wird, um eine einheitliche Kennzeichnung in allen drei Bundesländern zu gewährleisten; Foto: Brigitte Schäffler
Vorrangiges Ziel dieser Gestaltungsrichtlinie ist es, eine gewisse Einheitlichkeit bei den Beschilderungen zu erreichen. Durch die Verwendung der immer gleichen Symbole und Piktogramme ergibt sich zudem ein hoher Wiedererkennungswert.
Piktogramme zur Veranschaulichung von Geboten und Verboten
Ein wichtiger Bestandteil dieser Schutzgebietsinfotafeln ist die optische Darstellung von Verboten und Geboten, die in dem jeweiligen Schutzgebiet durch die zugrundeliegende Schutzverordnung geregelt sind in Form von plakativen Piktogrammen. Die Sammlung der Piktogramme wird laufend erweitert.
Eine kostenfreie Verwendung der Piktogramme ist nur für die Beschilderung von Schutzgebieten die in Bayern nach dem BayNatSchG oder dem BNatSchG ausgewiesen wurden, erlaubt.
Eine Lizenzierung außerhalb Bayerns sowie außerhalb der bayerischen Naturschutzverwaltung ist kostenpflichtig und bedarf einer schriftlichen Anfrage bei der Urheberin.
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Monika Häußinger
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Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Brigitte Schäffler wenden, E-Mail Kontakt:
Piktogramme
Es liegen derzeit Piktogramme für folgende Themenbereiche vor:
Allgemeine Rücksichtnahme

Rücksicht untereinander nehmen

Bei Begegnung mit Wanderern – Mountainbike schieben

Mountainbike schieben

Rücksicht nehmen – gemeinsamer Weg für verschiedene Nutzer

Achtung entgegenkommende Fahrzeuge
Betretungsverbote und Wegegebote

Wege nicht betreten

Wege nicht befahren

Wege weder betreten noch befahren

Wege nicht verlassen

Wege nicht verlassen

Nicht abseits des Weges fahren

Auf
MTB-Pfad bleiben

Wanderer auf dem Weg bleiben

Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg bleiben

Fußgänger auf dem Weg bleiben wegen Wiesenbrüter

Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg bleiben wegen Wiesenbrüter

Radweg

Kein Radweg

Reitweg

Kein Reitweg

Kiesfläche nicht betreten wegen Bodenbrütern

Höhle nicht betreten - Variante 1

Höhle nicht betreten - Variante 2

Flächen nicht betreten - Variante 1

Flächen nicht betreten - Variante 2

Flächen nicht betreten oder befahren - Variante 1

Flächen nicht betreten oder befahren - Variante 2

Vom Ufer Abstand halten

Insel nicht betreten

Anbindeverbot an Bojen

Während der Dämmerung nicht im Gebiet wandern

Während der Dämmerung nicht im Gebiet wandern Variante

Während der Dämmerung nicht im Gebiet wandern oder mit dem Rad fahren

Zum Schutz der Raufußhühner während der Dämmerung nicht im Gebiet wandern oder mit dem Rad fahren

Während der Nacht nicht im Gebiet wandern

Während der Nacht nicht im Gebiet wandern - Variante

Winterwandern, Weg nicht verlassen

Winterwandern, auf dem Weg bleiben
Regelungen für Hundehalter

Keine Hunde

Anleinpflicht für Hunde

Hunde an kurzer Leine halten

Hunde vom Ufer fernhalten

Hunde an kurzer Leine halten, wegen Wildtieren

Hunde an kurzer Leine halten, wegen Brut

Hunde baden verboten

Hundekot ordnungsgemäß entsorgen

Kottüten nicht in die Natur werfen

Kottüten in Abfalleimer entsorgen
Entnahme oder Einbringen von Tier- und Pflanzenarten

Keine Pflanzen entnehmen

Keine Tiere entnehmen

Keine Pflanzen und Tiere entnehmen

Nicht Angeln

Einbringen von Tieren in ein Gewässer verboten

Salamander nicht berühren wegen Salamanderpilz

Molch nicht in die Hand nehmen
Regelungen zu sportlichen Tätigkeiten

Kein Segeln und Surfen

Kein Bootfahren

Keine Motorboote

Anbindeverbot an Bojen

Baden erlaubt

Nicht Baden

Schwimmhilfen verboten

Stehpaddler verboten

Tauchen verboten

Klettern verboten

Klettern verboten wegen Vogelbrut

Klettern Teilverbot

Kein Cayoning

Kein Bouldern in der Höhle

Radweg

Kein Radweg

Nicht mit dem
MTB befahren

Auf
MTB-Pfad bleiben

Wanderer auf dem Weg bleiben

Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg bleiben

Reitweg

Kein Reitweg

Keine Hängegleiter

Wildtiere im Winter nicht stören

Wintersport verboten

Skitouren verboten

Skitouren verboten – Variante

Langlaufen abseits der Loipe verboten

Langlaufen abseits der Loipe verboten – Variante

Rodeln verboten

Rodeln verboten – Variante

Rodelstrecke

Rodelstrecke – Variante

Schneeschuhwandern verboten

Schneeschuhwandern verboten – Variante

Winterwandern, auf dem Weg bleiben

Winterwandern, Weg nicht verlassen

Eissport verboten
Lärm und Störung

Kein Drohnenflug

Keine Flugmodelle

Keine technischen Modelle

Modelle von Motorbooten verboten

Nicht Lärmen

Nicht Fotografieren

Tiere nicht stören

Wildtiere nicht stören

Wildtiere im Winter nicht stören
Regelungen für Freizeitverhalten in der Natur

Keinen Müll wegwerfen

Nicht Lagern

Kein Lagerfeuer

Nicht Grillen

Kein offenes Feuer, nicht Grillen

Kein Zelten

Kein Zelten und Biwakieren

Keine Wohnmobile

Keine Entnahme, kein Aufschütten von Sand und Steinen (z.B. in Laichschongebieten)

Kein Entfernen von Totholz

Keine Vegetation durch Autofahren / Parken zerstören

Tiere nicht füttern

Drachen steigenlassen verboten

Quad fahren verboten