Gestaltung von Informationstafeln für Schutzgebiete

Das Bayerische Umweltministerium hat 2008 eine "Gestaltungsrichtlinie" erarbeiteten lassen, die für die Erstellung von Schutzgebietsinfotafeln landesweit verbindlich anzuwenden ist.

Vorrangiges Ziel dieser Gestaltungsrichtlinie ist es, eine gewisse Einheitlichkeit bei den Beschilderungen zu erreichen. Durch die Verwendung der immer gleichen Symbole und Piktogramme ergibt sich zudem ein hoher Wiedererkennungswert.

Piktogramme zur Veranschaulichung von Geboten und Verboten

Ein wichtiger Bestandteil dieser Schutzgebietsinfotafeln ist die optische Darstellung von Verboten und Geboten, die in dem jeweiligen Schutzgebiet durch die zugrundeliegende Schutzverordnung geregelt sind in Form von plakativen Piktogrammen. Die Sammlung der Piktogramme wird laufend erweitert.

Eine kostenfreie Verwendung der Piktogramme ist nur für die Beschilderung von Schutzgebieten die in Bayern nach dem BayNatSchG oder dem BNatSchG ausgewiesen wurden, erlaubt.

Eine Lizenzierung außerhalb Bayerns sowie außerhalb der bayerischen Naturschutzverwaltung ist kostenpflichtig und bedarf einer schriftlichen Anfrage bei der Urheberin.

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Monika Häußinger
Häußingerdesign
konzeption.gestaltung.fotografie
87439 Kempten
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Eine auf die konkrete Situation am Hartsee im Naturschutzgebiet ´Eggstätt-Hemhofer Seenplatte´, Landkreis Rosenheim, bezogene Tafel mit Darstellungen von Verboten und Geboten in Form von Piktogrammen. Die Banner-Tafel steht am Ortsrand von Eggstätt an einem stark durch Spaziergänger und Badende frequentierten Uferbereich; Foto: Brigitte Schäffler

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Brigitte Schäffler wenden, E-Mail Kontakt:

Piktogramme

Es liegen derzeit Piktogramme für folgende Themenbereiche vor:

Allgemeine Rücksichtnahme

Ein Mensch auf Pfad begegnet einem Menschen, der ein Fahrrad schiebt. Bei Begegnung mit Wanderern – Mountainbike schieben
Ein Radfahrer begegnet einem Menschen, im Hintergrund ein Auto. Rücksicht nehmen – gemeinsamer Weg für verschiedene Nutzer

Betretungsverbote und Wegegebote

Fahrradspuren auf Weg, durchgestrichen. Wege nicht befahren
Fußspuren gehen von Weg weg, duchgestrichen. Wege nicht verlassen
Mountainbike-Spuren gehen über Wege und ins Gelände, duchgestrichen. Nicht abseits des Weges fahren
Fußspuren auf dem dafür vorgesehenen Weg. Wanderer auf dem Weg bleiben
Weißer Weg mit grünen Fußspuren, neben Weg stilisierte Nester mit Jungvögeln. Fußgänger auf dem Weg bleiben wegen Wiesenbrüter
Fahrrad Radweg
Reiter auf Pferd. Reitweg
Fuß über einem Küken auf Kiesfläche, duchgestrichen. Kiesfläche nicht betreten wegen Bodenbrütern
Höhle mit Fledermäusen und einer Person, duchgestrichen. Höhle nicht betreten - Variante 2
Fußspuren durch Blumenwiese, duchgestrichen. Flächen nicht betreten - Variante 2
Fuß- und Fahrspuren durch Blumenwiese, duchgestrichen. Flächen nicht betreten oder befahren - Variante 2
Schematische Darstellung einer Insel mit Bäumen, darunter Wellen und Fisch, rot durchgestrichen. Insel nicht betreten
Ein Wanderderer auf dem Weg, im Hintergrund ein Berg mit untergehender Sonne, rot durchgestrichenWährend der Dämmerung nicht im Gebiet wandern
Ein Wanderderer auf dem Weg mit Radspuren, im Hintergrund eine untergehende Sonne, rot durchgestrichenWährend der Dämmerung nicht im Gebiet wandern oder mit dem Rad fahren
Ein Wanderderer auf dem Weg, im Hintergrund Mond und Sterne, rot durchgestrichen Während der Nacht nicht im Gebiet wandern
Fußspuren verlassen den Weg, mit Wintersymbol, durchgestrichen Winterwandern, Weg nicht verlassen

Regelungen für Hundehalter

Hund angeleint. Anleinpflicht für Hunde
Hund steht mit Abstand am Ufer eines Sees, im See sitzt ein Frosch zwischen Schilf Hunde vom Ufer fernhalten
An kurzer Leine gehaltener Hund und Vogelnest. Hunde an kurzer Leine halten, wegen Brut
Eine Hand hält Tüte mit Hundekot.Hundekot ordnungsgemäß entsorgen
Eine Kottüte wird in einen Mülleimer geworfen.Kottüten in Abfalleimer entsorgen

Entnahme oder Einbringen von Tier- und Pflanzenarten

Libelle, Eidechse und Fische als Beispiel für entnommene Tiere, durchgestrichen. Keine Tiere entnehmen
Fisch an einer Angel, durchgestrichen. Nicht Angeln
Stilisierte Hand mit Salamander vor blauem Hintergrund, rot durchgestrichen. Salamander nicht berühren wegen Salamanderpilz

Regelungen zu sportlichen Tätigkeiten

Mann im Ruderboot, durchgestrichen. Kein Bootfahren
Eine Boje in einem See, an die ein Boot gebunden ist, durchgestrichen. Anbindeverbot an Bojen
Schwimmer mit Wasserball, durchgestrichen. Nicht Baden
Stehpaddler, durchgestrichen. Stehpaddler verboten
Mann an Kletterwand, durchgestrichen. Klettern verboten
Mann an Kletterwand, gestrichelt durchgestrichen. Klettern Teilverbot
Mann klettert in einer Tropfsteinhöhle, durchgestrichen. Kein Bouldern in der Höhle
Fahrrad, durchgestrichen. Kein Radweg
Mountainbike-Spuren auf dem dafür vorgesehenen Fahrweg. Auf MTB-Pfad bleiben
Mountainbike- und Fußspuren auf dem dafür vorgesehenen Fahrweg. Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg bleiben
Reiter auf Pferd, duchgestrichen. Kein Reitweg
Ein Reh und eine Eule, dahinter ein Mund mit vorgehaltenem Finger, mit Wintersymbol.Wildtiere im Winter nicht stören
Ski mit Stöcken mit Wintersymbol, durchgestrichen.Skitouren verboten
Ein Skispur abseits der Loipe, daneben ein Hase, mit Wintersymbol, durchgestrichen..Langlaufen abseits der Loipe verboten
Schlitten  mit Wintersymbol, durchgestrichen.Rodeln verboten
Ein Schlitten auf einer grünen Spur,  mit Wintersymbol.Rodelstrecke
Schneeschuhe  mit Wintersymbol, durchgestrichen.Schneeschuhwandern verboten
Fußspuren auf einem grünen Weg,  mit Wintersymbol.Winterwandern, auf dem Weg bleiben
Schlittschuhe  mit Wintersymbol, durchgestrichen.Eissport verboten

Lärm und Störung

Flugmodelle, durchgestrichen. Keine Flugmodelle
Lautsprecher, durchgestrichen. Nicht Lärmen
Laut Rufender Mensch und brütender Vogel. Tiere nicht stören
Ein Reh und eine Eule, dahinter ein Mund mit vorgehaltenem Finger,  mit Wintersymbol. Wildtiere im Winter nicht stören

Regelungen für Freizeitverhalten in der Natur

Personen beim Picknick, durchgestrichen. Nicht Lagern
Grill, durchgestrichen. Nicht Grillen
Zelt, durchgestrichen. Kein Zelten
Wohnmobil, durchgestrichen. Keine Wohnmobile
Hand füttert Rind, Schaf, Ente und Fisch, durchgestrichen. Tiere nicht füttern
Mensch auf einem Quad, durchgestrichen. Quad fahren verboten

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