Das Bayerische Umweltministerium hat 2008 eine "Gestaltungsrichtlinie" erarbeiteten lassen, die für die Erstellung von Schutzgebietsinfotafeln landesweit verbindlich anzuwenden ist.
Eine von mehreren Thementafeln zur Beschilderung des Naturschutzgebietes "Seeoner Seen" im Landkreis Traunstein; Foto: Brigitte Schäffler
Vorrangiges Ziel dieser Gestaltungsrichtlinie ist es, eine gewisse Einheitlichkeit bei den Beschilderungen zu erreichen. Durch die Verwendung der immer gleichen Symbole und Piktogramme ergibt sich zudem ein hoher Wiedererkennungswert.
Piktogramme zur Veranschaulichung von Geboten und Verboten
Ein wichtiger Bestandteil dieser Schutzgebietsinfotafeln ist die optische Darstellung von Verboten und Geboten, die in dem jeweiligen Schutzgebiet durch die zugrundeliegende Schutzverordnung geregelt sind in Form von plakativen Piktogrammen. Die Sammlung der Piktogramme wird laufend erweitert.
Eine kostenfreie Verwendung der Piktogramme ist nur für die Beschilderung von Schutzgebieten die in Bayern nach dem BayNatSchG oder dem BNatSchG ausgewiesen wurden, erlaubt.
Eine Lizenzierung außerhalb Bayerns sowie außerhalb der bayerischen Naturschutzverwaltung ist kostenpflichtig und bedarf einer schriftlichen Anfrage bei der Urheberin.
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Monika Häußinger
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Beschilderung im Biosphärenreservat "Rhön" nahe dem "Schwarzen Moor", Teil des Naturschutzgebietes "Kernzonen im bayer. Teil des Biosphärenreservates Rhön", Landkreis Rhön-Grabfeld, bei diesem Naturschutzgebiet handelt es sich um einen Teilbereich eines grenzübergreifenden Schutzgebietssystems das Flächen in Bayern, Hessen und Thüringen umfasst, sodass – ausnahmsweise – das Schutzgebietsschild mit der Eule verwendet wird, um eine einheitliche Kennzeichnung in allen drei Bundesländern zu gewährleisten; Foto: Brigitte Schäffler
Eine auf die konkrete Situation am Hartsee im Naturschutzgebiet ´Eggstätt-Hemhofer Seenplatte´, Landkreis Rosenheim, bezogene Tafel mit Darstellungen von Verboten und Geboten in Form von Piktogrammen. Die Banner-Tafel steht am Ortsrand von Eggstätt an einem stark durch Spaziergänger und Badende frequentierten Uferbereich; Foto: Brigitte Schäffler
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Brigitte Schäffler wenden, E-Mail Kontakt:
Piktogramme
Es liegen derzeit Piktogramme für folgende Themenbereiche vor:
Allgemeine Rücksichtnahme
Rücksicht untereinander nehmen
Bei Begegnung mit Wanderern – Mountainbike schieben
Mountainbike schieben
Rücksicht nehmen – gemeinsamer Weg für verschiedene Nutzer
Achtung entgegenkommende Fahrzeuge
Betretungsverbote und Wegegebote
Wege nicht betreten
Wege nicht befahren
Wege weder betreten noch befahren
Wege nicht verlassen
Wege nicht verlassen
Nicht abseits des Weges fahren
Auf
MTB-Pfad bleiben
Wanderer auf dem Weg bleiben
Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg bleiben
Fußgänger auf dem Weg bleiben wegen Wiesenbrüter
Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg bleiben wegen Wiesenbrüter
Radweg
Kein Radweg
Reitweg
Kein Reitweg
Kiesfläche nicht betreten wegen Bodenbrütern
Höhle nicht betreten - Variante 1
Höhle nicht betreten - Variante 2
Flächen nicht betreten - Variante 1
Flächen nicht betreten - Variante 2
Flächen nicht betreten oder befahren - Variante 1
Flächen nicht betreten oder befahren - Variante 2
Vom Ufer Abstand halten
Insel nicht betreten
Anbindeverbot an Bojen
Während der Dämmerung nicht im Gebiet wandern
Während der Dämmerung nicht im Gebiet wandern Variante
Während der Dämmerung nicht im Gebiet wandern oder mit dem Rad fahren
Zum Schutz der Raufußhühner während der Dämmerung nicht im Gebiet wandern oder mit dem Rad fahren
Während der Nacht nicht im Gebiet wandern
Während der Nacht nicht im Gebiet wandern - Variante
Winterwandern, Weg nicht verlassen
Winterwandern, auf dem Weg bleiben
Regelungen für Hundehalter
Keine Hunde
Anleinpflicht für Hunde
Hunde an kurzer Leine halten
Hunde vom Ufer fernhalten
Hunde an kurzer Leine halten, wegen Wildtieren
Hunde an kurzer Leine halten, wegen Brut
Hunde baden verboten
Hundekot ordnungsgemäß entsorgen
Kottüten nicht in die Natur werfen
Kottüten in Abfalleimer entsorgen
Entnahme oder Einbringen von Tier- und Pflanzenarten
Keine Pflanzen entnehmen
Keine Tiere entnehmen
Keine Pflanzen und Tiere entnehmen
Nicht Angeln
Einbringen von Tieren in ein Gewässer verboten
Salamander nicht berühren wegen Salamanderpilz
Regelungen zu sportlichen Tätigkeiten
Kein Segeln und Surfen
Kein Bootfahren
Keine Motorboote
Anbindeverbot an Bojen
Baden erlaubt
Nicht Baden
Schwimmhilfen verboten
Stehpaddler verboten
Tauchen verboten
Klettern verboten
Klettern verboten wegen Vogelbrut
Klettern Teilverbot
Kein Cayoning
Kein Bouldern in der Höhle
Radweg
Kein Radweg
Nicht mit dem
MTB befahren
Auf
MTB-Pfad bleiben
Wanderer auf dem Weg bleiben
Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg bleiben
Reitweg
Kein Reitweg
Keine Hängegleiter
Wildtiere im Winter nicht stören
Wintersport verboten
Skitouren verboten
Skitouren verboten – Variante
Langlaufen abseits der Loipe verboten
Langlaufen abseits der Loipe verboten – Variante
Rodeln verboten
Rodeln verboten – Variante
Rodelstrecke
Rodelstrecke – Variante
Schneeschuhwandern verboten
Schneeschuhwandern verboten – Variante
Winterwandern, auf dem Weg bleiben
Winterwandern, Weg nicht verlassen
Eissport verboten
Lärm und Störung
Kein Drohnenflug
Keine Flugmodelle
Keine technischen Modelle
Nicht Lärmen
Nicht Fotografieren
Tiere nicht stören
Wildtiere nicht stören
Wildtiere im Winter nicht stören
Regelungen für Freizeitverhalten in der Natur
Keinen Müll wegwerfen
Nicht Lagern
Kein Lagerfeuer
Nicht Grillen
Kein offenes Feuer, nicht Grillen
Kein Zelten
Kein Zelten und Biwakieren
Keine Wohnmobile
Keine Vegetation durch Autofahren / Parken zerstören
Tiere nicht füttern
Drachen steigenlassen verboten
Quad fahren verboten