Nationalparke

Nationalparke sollen im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten. Zudem sollen sie der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung sowie dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Sie werden in der Regel in eine Kern-, eine Entwicklungs- und (zum Teil) eine Erholungszone untergliedert.

Die Ausweisung von Nationalparken erfolgt durch die Bundesländer im Benehmen mit dem Bundesumweltministerium. Für die weitere Überwachung und Betreuung zeichnen die Bundesländer verantwortlich. In Bayern wird ein Nationalpark per Rechtsverordnung von der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags zu einem solchen erklärt.

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