Nationale Naturmonumente

Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind.

Nationale Naturmonumente haben den gleichen Schutzstatus wie Naturschutzgebiete. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten spielt bei ihnen der Kulturwert neben dem Naturwert eine wichtige Rolle.

Bayerisches Nationales Naturmonument Weltenburger Enge Bayerisches Nationales Naturmonument Weltenburger Enge; Foto: Marion Sikora

Die Ausweisung von Nationalen Naturmonumenten erfolgt durch die Bundesländer im Benehmen mit dem Bundesumweltministerium. Für die weitere Überwachung und Betreuung sind die Bundesländer verantwortlich. In Bayern wird ein Nationales Naturmonument per Rechtsverordnung von der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags zu einem solchen erklärt.

Erstes bayerisches Nationales Naturmonument ist seit 1. März 2020 die Weltenburger Enge.

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