Weitere geschützte Flächen

Ramsar-Gebiete

Das "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung" kurz "Ramsar-Konvention" – benannt nach der im Iran liegenden Stadt Ramsar, an dem die Vertragsverhandlungen stattfanden – ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde. Das Übereinkommen trat 1971 in Kraft, Deutschland ist seit 1976 Mitglied. In Deutschland gibt es derzeit 35 Gebiete, davon liegen neun Gebiete in Bayern:

  • Donauauen und Donaumoos
  • Lech-Donau-Winkel
  • Ismaninger Speichersee mit Fischteichen
  • Ammersee
  • Starnberger See
  • Chiemsee
  • Unterer Inn zwischen Haiming und Neuhaus
  • Bayerische Wildalm (angrenzend an das österreichische Ramsargebiet "Bayerische Wildalm und Wildalmfilz")
  • Rosenheimer Stammbeckenmoore

Die Deklaration als Ramsar-Gebiet stellt keine Schutzkategorie im eigentlichen Sinne dar, das heißt, sie führt nicht automatisch zu einer konkreten rechtlichen Handhabe, sondern ist eine Art "Gütesiegel". Der Schutz selbst erfolgt auf freiwilliger Basis der Unterzeichnerstaaten. In der EU erfolgt die Umsetzung der durch die Konvention eingegangenen Verpflichtungen beispielsweise durch mehrere europäische Richtlinien und deren Umsetzung in nationales Umweltrecht.

Die Auswahl der bayerischen Ramsar-Schutzgebiete erfolgt über den Freistaat Bayern. Durch die Meldung an das Ramsar-Sekretariat in der Schweiz erfolgt die Aufnahme in die Liste der Ramsar-Gebiete. Von dort aus findet die weitere Koordination und Überwachung statt.

Biosphärenreservate

1970 als zwischenstaatliches und interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm gestartet, sollen in Biosphärenreservaten durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen (als bedeutender Beitrag für den Biotop- und Artenschutz) sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen großräumig charakteristische Landschaften gesichert werden. Zudem kommt der Umweltbildung, der ökologischen Umweltbeobachtung und Forschung große Bedeutung zu. Es geht dabei in erster Linie um den Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften, nicht um Natur- oder Landschaftsschutz. Entsprechend dem Einfluss menschlicher Tätigkeit werden sie in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone gegliedert.
Nach der Anerkennung durch die UNESCO erfolgt eine regelmäßig im 10jährigen Turnus stattfindende Überprüfung durch diese. Die einzelnen Biosphärenreservate verbleiben jedoch unter der Hoheitsgewalt des Staates, zu dem sie gehören. In Deutschland zeichnen die Bundesländer für Schutz und Entwicklung der Biosphärenreservate verantwortlich; in Bayern ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) als ausweisende Stelle die oberste Naturschutzbehörde Ansprechpartner.

Teilen