Naturparke
Naturparke sind großflächige Gebiete von mindestens 20.000 ha, die in weiten Teilen bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Sie dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Sie sind als vorbildliche Erholungslandschaften zu entwickeln und zu pflegen. Zugrundeliegende Idee ist Schutz durch Nutzung. Im Gegensatz zu Nationalparken werden Naturparke geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt.
Viele Naturparke bieten eine gut ausgebaute Infrastruktur für Erholungssuchende wie beispielsweise Wanderer; Foto: Iris Göde
Informationstafeln – wie hier im Naturpark Bayerischer Wald – informieren Anwohner und Gäste, oftmals mehrsprachig, über die Bedeutung und die Aufgaben von Naturparken; Foto: Uschi Euler
Ein Naturpark wird in der Regel vom Landkreis oder der Kommune initiiert. Die Ausweisung erfolgt in Bayern durch die oberste Naturschutzbehörde (StMUV).