Naturparke
Naturparke sind großflächige Gebiete von mindestens 20.000 ha, die in weiten Teilen bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Sie dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Sie sind als vorbildliche Erholungslandschaften zu entwickeln und zu pflegen. Zugrundeliegende Idee ist Schutz durch Nutzung. Im Gegensatz zu Nationalparken werden Naturparke geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt.
![Blaues Schild mit einem symbolisierten Wanderer auf weißem Grun, das einen Parkplatz kennzeichnet von dem aus Wandertouren unternommen werden können Blaues Schild mit einem symbolisierten Wanderer auf weißem Grun, das einen Parkplatz kennzeichnet von dem aus Wandertouren unternommen werden können](pic/986687_kl.jpg)
![Informationstafel zu einem Naturparkgebiet mit Beschreibung in deutscher, englischer und tschechischer Sprache die Aufgaben die dieser Naturpark erfüllen soll. Informationstafel zu einem Naturparkgebiet mit Beschreibung in deutscher, englischer und tschechischer Sprache die Aufgaben die dieser Naturpark erfüllen soll.](pic/986686_kl.jpg)
Ein Naturpark wird in der Regel vom Landkreis oder der Kommune initiiert. Die Ausweisung erfolgt in Bayern durch die oberste Naturschutzbehörde (StMUV).