Artenschutz-Priorisierung

Prioritätensetzung im Artenschutz

Die Roten Listen werden immer länger, weil die Anzahl gefährdeter Arten in allen Artengruppen weiterhin zunimmt. Eine Priorisierung von Arten stellt damit eine wichtige Arbeitshilfe dar, um die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen effektiv für Arten einzusetzen, die hochgradig gefährdet sind, rechtsverbindlich geschützt werden müssen und für die Deutschland international eine hohe Verantwortung trägt.

Eine bayernweite Arten-Priorisierung wurde 2009 im Auftrag des LfU zum ersten Mal für die Botanik (Woschée) erarbeitet. Nun erfolgt die Erarbeitung für weitere Artengruppen und eine Aktualisierung für Gefäßpflanzen im Rahmen der Neuausrichtung des AHP Botanik. Dazu wurde ein einheitliches Konzept gemeinsam mit erfahrenen Fachleuten aus der Naturschutzverwaltung, aus den Naturschutzverbänden und weiteren Experten erarbeitet.

Artenschutz-Priorisierung - Kriterien und Bewertung

Für die Priorisierung wurden Kriterien ausgewählt, die nach einem Punktesystem gewichtet werden. Folgende Kriterien werden einbezogen:

  • Aktuelle Rote Liste Bayern
  • Zugehörigkeit zu FFH-Anhang ll und/oder lV oder zur Vogelschutzrichtlinie Anhang l
  • Erhaltungszustand der FFH-Anhangsarten
  • Internationale Verantwortung Deutschlands

Mit der Gewichtung der Hauptkriterien werden die Arten in Kategorien von A bis in der Regel G eingeteilt. Dabei besteht für die Arten in Kategorie A akuter Handlungsbedarf und in Kategorie G ist eine Beobachtung, aber noch keine Maßnahmen notwendig. In den Listen sind je Artengruppe alle in Bayern vorkommenden und ausgestorbenen oder verschollenen Arten (separate Listung) aufgeführt.

Neben diesen vier Hauptkriterien, deren Daten aus veröffentlichten Quellen stammen, gibt es ein fünftes Kriterium: die fachliche Korrektur. Dabei wird die Priorisierung mit den Hauptkriterien durch verschiedene Artenkenner je Artengruppe geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Eine Korrektur kann nur mit einer Begründung nach bestimmten Kriterien erfolgen und z. B. vorgenommen werden, wenn die Daten der Hauptkriterien veraltet sind. So kann eine einzelne Art mit der entsprechenden Begründung um eine Kategorie verschoben werden.

Datengrundlage

Als Datengrundlage wurden neben der Taxonomischen Referenzliste (Artencodeplan in FIS-Natur), die bayerischen Roten Listen des LfU (Gefäßpflanzen, Tiere), die Richtlinien von Natura2000 (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) und deren Informationssysteme, sowie die Daten des Rote Liste Zentrums verwendet.

Die Artengruppen

Die Artenschutz-Priorisierung ist für folgende Artengruppen vorgesehen:

  • Amphibien und Reptilien
  • Brutvögel
  • Fische
  • Gefäßpflanzen
  • Heuschrecken
  • Libellen
  • Mollusken
  • Tagfalter

Ausblick - Veröffentlichung

Die Prioritätenlisten werden je Artengruppe erstellt und in den Jahren 2023/2024 nach Fertigstellung veröffentlicht. Die Methodik und Erläuterungen sowie die Mitwirkenden zum Konzept und den einzelnen Artengruppen finden Sie in den folgenden Dokumenten.

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