Managementpläne für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete (Bewirtschaftungspläne nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG - FFH-RL)
Was sind Managementpläne?
Aufgabe der Managementpläne ist es, die notwendigen örtlichen Maßnahmen für die europäisch relevanten Schutzgüter aufzuzeigen, damit deren günstiger Erhaltungszustand erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Diese Schutzgüter sind bestimmte Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten sowie deren Habitate, sofern diese in der Bayerischen Verordnung über die Natura 2000-Gebiete als Erhaltungsziele für die jeweiligen FFH- und Vogelschutzgebiete festgelegt sind.
Warum werden die Managementpläne veröffentlicht?
Die fertiggestellten Managementpläne für die bayerischen FFH- und Vogelschutzgebiete werden in diesem Portal veröffentlicht. Die Managementpläne bestehen aus einem Text- und Kartenteil. Die Veröffentlichung geht auf Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen zurück. Die landesrechtliche Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung von Managementplänen ergibt sich aus Art. 55 Abs. 3 BayNatSchG. Mit der Veröffentlichung soll insbesondere Behörden, Bewirtschaftern und Eigentümern ermöglich werden zu erkennen, welche Bereiche zu erhalten bzw. welche Maßnahmen hierfür notwendig sind. Zur Wahrung von Schutzinteressen wurden personenbezogene Daten und - in Ausnahmefällen - bestimmte Angaben zu gefährdeten Artenvorkommen unkenntlich gemacht (geschwärzt).
Die derzeit in Bearbeitung bzw. in Abstimmung befindlichen Managementpläne werden der Öffentlichkeit auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung zugänglich gemacht. Sie werden nach deren Fertigstellung ebenfalls hier eingestellt.
Navigationshilfe: Der schnelle Weg zum gewünschten Managementplan
Bei bekannter Gebietsnummer des FFH- oder europäischen Vogelschutzgebiets kann der Managementplan mithilfe der Navigationsleiste links abgerufen werden.
Bei unbekannter Gebietsnummer kann diese einfach aus dem BayernAltlas abgefragt werden. Die Information erscheint bei Mausklick in das betreffende Gebiet.
Wer erstellt die Managementpläne und erteilt Auskünfte darüber?
Die Managementpläne werden von der Naturschutz- bzw. der Forstverwaltung unter Einbeziehung der Behörden, Bewirtschafter, Eigentümer, Verbände und Gebietskenner in einem transparenten Verfahren erstellt. Basis hierfür sind Fachgutachten, in denen Vorkommen, Zustand und Bedeutung der jeweiligen Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten erhoben werden.
Auskünfte zu den Managementplänen, insbesondere zu Mitwirkungs- und Fördermöglichkeiten geben die höheren Naturschutzbehörden an den jeweiligen Bezirksregierungen sowie die Fachstellen für Waldnaturschutz an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Kontaktadressen zur zuständigen Behörde befinden sich bei den einzelnen Links zu den jeweiligen Managementplänen.
Sind die Darstellungen in den Managementplänen verbindlich? Wer setzt die Maßnahmen um?
Die Managementpläne sind für Behörden verbindlich. Auch Privateigentümer, Bewirtschafter, Land- und Forstwirte tragen eine erhebliche Verantwortung für die Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen. Ihre auf Freiwilligkeit und Kooperationsbereitschaft basierende Mitwirkung bei der Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen wird z.B. durch Vertragsnaturschutzprogramme honoriert. Für Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände bzw. -vereine stellen die Managementpläne wichtige Informationen für die Maßnahmenumsetzung bereit.