Bayerische Kompensationsverordnung - BayKompV
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vermieden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Ist dies nicht möglich und überwiegen die Eingriffsbelange die Naturschutzbelange, ist Ersatz in Geld zu leisten.
Die BayKompV konkretisiert diese bundesgesetzlichen Regelungen und stellt eine bayernweit einheitliche Anwendungspraxis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sicher. Sie ist seit dem 01. September 2014 in Kraft.
Arbeitshilfen des LfU
Das Landesamt für Umwelt hat im Auftrag des StMUV folgende Arbeitshilfen erstellt:
Arbeitshilfe zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bei Rohstoffgewinnungsvorhaben
Die Arbeitshilfe zur Bayerischen Kompensationsverordnung (Stand 03/2017) gibt Empfehlungen zur Anwendung der BayKompV bei Vorhaben der Rohstoffgewinnung. Besonderheiten wie beispielsweise die Berücksichtigung temporärer Biotope und die Einrichtung von Ökokonten auf ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen, werden vertieft erläutert. Anhand von Best-Practice Beispielen und Vorschlägen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Belangen wird die Anwendung der Arbeitshilfe veranschaulicht.
Arbeitshilfe für einfache Bauvorhaben im Außenbereich
Diese Arbeitshilfe (Stand 10/2016) erläutert die Möglichkeit einer vereinfachten Vorgehensweise für Bauvorhaben bis maximal 2.000 m2 versiegelte Fläche. Sofern bestimmte und in der Arbeitshilfe beschriebene Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Berechnung des Kompensationsbedarfs entsprechend vorgenommen werden. Die Anlagen dieser Arbeitshilfe sind als ausfüllbare Formulare angelegt und können somit direkt verwendet und unter neuem Namen gespeichert werden. Dazu öffnen Sie bitte das PDF-Dokument im Adobe Acrobat Reader. Die Anlagen finden Sie dann in der linken Randspalte unter dem Symbol "Büroklammer".
Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)
Diese Arbeitshilfe (Stand 10/2014) enthält für die in den Anlagen 4.1 und 4.2 der BayKompV genannten Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation konkrete Beschreibungen sowie die naturschutzfachlichen Mindestanforderungen, mögliche Biotop- und Nutzungstypen und die durch die jeweiligen PIK-Maßnahmen geförderten Zielarten.
Arbeitshilfe zur Biotopwertliste - Verbale Kurzbeschreibungen
Diese aktualisierte (Stand 07/2014) Arbeitshilfe erläutert die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlichten Vollzugshinweise zur Biotopwertliste mit detaillierten verbalen Kurzbeschreibungen der einzelnen Biotop- und Nutzungstypen.
Mit der Neuregelung des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 01.08.2019 wurden bei den gesetzlich geschützten Biotopen (Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG) folgende zwei Biotoptypen ergänzt:
- extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder –weiden
- arten- und strukturreiches Dauergrünland
Durch diese Neuregelung kam es in der Kartieranleitung zur Biotopkartierung Bayern (Teil 2) zu einzelnen Änderungen bei den Biotoptypen-Definitionen bzw. - Bezeichnungen. In der Biotopwertliste bzw. der Arbeitshilfe zur Biotopwertliste (Stand 2014) sind bei den Biotop- und Nutzungstypen (BNT) G2 Extensivgrünland sowie B4 Streuobstbestände Zuordnungen zu Biotoptypen der Biotopkartierung Bayern genannt, die in der aktuellen Kartieranleitung zur Biotopkartierung nicht mehr zu finden sind.
Eine Übersicht über die neuen Biotoptypen-Zuordnungen finden Sie hier:
Rechtliche Grundlagen und Vollzugshinweise
Die rechtlichen Grundlagen und Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.