Förderprogramme des Naturschutzes: Landschaftspflege, Vertragsnaturschutz
Die bayerischen Naturschutzbehörden wenden jährlich erhebliche Finanzmittel für Förderprogramme des Naturschutzes auf. Zentrale Bestandteile sind dabei das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), das Vertragsnaturschutzprogramm im Wald (VNP Wald) und die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie (LNPR).
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
Über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) im Offenland wird die pflegliche Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten gefördert. Land- und Teichwirte verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften. Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Beweidung flexibel mit Zusatzleistungen kombiniert werden. Beispielsweise werden auf einer Fläche bei der späten Mahd einer Wiese die Zusatzleistungen "Verzicht auf Düngung" und "Verwendung eines Motormähers" entsprechend honoriert. Dieses Baukastensystem schafft die Möglichkeit, spezifisch auf unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten sowie die Erfordernisse der Betriebe einzugehen.
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm wird von den Landwirten sehr gut angenommen. Im Jahr 2023 wurden etwa 160.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen einbezogen. Dafür zahlt der Freistaat Bayern mit Unterstützung der Europäischen Union derzeit rund 90 Millionen Euro an 28.000 Betriebe. Der Schwerpunkt der Maßnahmen wird auf ökologisch wertvollem Grünland abgeschlossen.
Vertragsnaturschutzprogramm im Wald (VNP Wald)
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald (VNP Wald) sollen ökologisch besonders wertvolle Lebensräume wie Mittel- und Niederwälder, Alt- und Biotopbäume sowie Totholz gesichert werden. Kommunale oder private Waldbesitzer vereinbaren fünfjährige Waldumweltprogramme. Auch einmalige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Entnahme von Bäumen, können honoriert werden.
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald wird von den Waldbesitzern sehr gut angenommen: Im Jahr 2023 konnten rund 10,9 Mio. Euro ausbezahlt werden. Maßnahmenschwerpunkte sind die Erhaltung von Biotopbäumen und die Aufrechterhaltung der traditionellen Bewirtschaftung in den Mittelwäldern Frankens.
Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie (LNPR)
Über die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie (LNPR) werden investive Maßnahmen von Vereinen und Verbänden gefördert, die oftmals einer Nutzung über den Vertragsnaturschutz vorausgehen. So werden zum Beispiel Trockenrasen entbuscht, bevor diese über den Vertragsnaturschutz beweidet werden. Auch gezielte Artenschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Neuanlage von Streuobstwiesen unterstützt diese Richtlinie.
Nach der LNPR werden derzeit pro Jahr mehr als 4.000 Maßnahmen gefördert. Im Jahr 2022 wurden über die LNPR rund 44 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt.
Um einen möglichst effizienten Einsatz der Finanzmittel zu gewährleisten und um die Förderprogramme gegebenenfalls weiter zu verbessern werden Ausführung und Erfolg der geförderten Maßnahmen stichprobenartig kontrolliert.