Ackerwildkräuter
Ein Beispiel für Erfolgskontrollen
Biotoptyp ‚Acker’: Gefährdete ‚Ackerwildkräuter’ und feldbrütende Vogelarten
Wie kaum eine andere Artengruppe sind die Ackerwildkräuter einerseits durch Nutzungsintensivierung (Düngung, Einsatz von Herbiziden), andererseits durch Nutzungsaufgabe mit der Folge der Verbrachung und Aufforstung besonders ertragsarmer Standorte bedroht. Der Gefährdung der Ackerwildkräuter und ihrer Gesellschaften wurde bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts durch das Ackerrandstreifenprogramm entgegengewirkt. Insbesondere wurde dabei der Verzicht auf Dünge- und Spritzmittel bei der Nutzung finanziell ausgeglichen.
Gezielte Erfolgskontrollen ergaben jedoch, dass Herbizid- und Düngeverzicht zur Förderung gefährdeter Ackerwildkräuter allein nicht ausreichten. Es wurde deutlich, dass vor allem Wintergetreide in reduzierter Aussaatdichte die Wachstumsbedingungen der Wildkräuter erheblich verbessert. Auch von einer verlängerten Stoppelbrache nach der Ernte profitieren noch zahlreiche Insektenarten und Feldbrüter wie zum Beispiel das Rebhuhn. Lässt sich eine zielführende extensive Ackernutzung auch durch Förderung nicht aufrecht erhalten, sollte die Fläche im Rahmen der Landschaftspflege zumindest weiter umgepflügt werden.
Diese Erkenntnisse flossen in die aktuelle Programmplanung des Vertragsnaturschutzprogramms ein. Während sich der Mitteleinsatz bezüglich des Ackerwildkrautschutzes auf sogenannte Kalkscherbenäcker (Schwerpkt.: Haftdoldenfluren) und auf Ackerbereiche in Sandgebieten mit Vorkommen von Sandmohn- und Lämmersalat- Gesellschaften konzentriert können Vertragspakete zur Förderung von Feldbrütern oder von Arten der Streuobstäcker auch in deren Vorkommensgebieten vereinbart werden. Bei gewässernahen Äckern können Konfliktsituationen mit Bibern durch VNP-geförderte Brachlegungen entschärft werden.