Bekanntgabe von § 29b Messstellen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gemäß Art. 4 Abs. 8 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) ist das Bayerische Landesamt für Umwelt zuständige Stelle für die staatliche Anerkennung von Fachstellen und Lehrgängen nach dem BImSchG oder darauf gestützter Rechtsverordnungen.
Demnach gibt das Bayerische Landesamt für Umwelt auf Grundlage der 41.BImSchV Stellen bekannt, die nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, sowie nach den auf das BImSchG gestützten Rechtsverordnungen mit der Ermittlung der Emissionen und Immissionen von luftverunreinigenden Stoffen, Geräuschen und Erschütterungen sowie mit der Kalibrierung und Prüfung der dazu erforderlichen technischen Einrichtungen beauftragt werden können. Seit Inkrafttreten der 41. BImSchV können nur noch Messstellen bekanntgegeben werden, die eine gültige Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) der jeweiligen Fachgruppe (hier: Geräusche, Erschütterungen) besitzen.
Neben den in Bayern bekannt gegebenen Stellen können in Bayern auch die in anderen Bundesländern bekannt gegebenen Stellen beauftragt werden. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie betreibt das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige - ReSyMeSa in dem alle in Deutschland bekannt gegebenen Stellen recherchiert werden können:
Hinweise zur Bedienung des Recherchesystems:
- Immissionsschutz - Bekannt gegebene Stellen > Recherche nach Kriterien
- Unter "Standort / Geschäftssitz" ankreuzen: Mindestens ein Bundesland
- Unter "Bereiche" ankreuzen: "Gruppe V" (Ermittlung von Geräuschen) oder "Gruppe VI" (Ermittlung von Erschütterungen)
- Abschließend rechts oben oder links unten auf "Suchen" klicken.
Anträge für die Bekanntgabe als Stelle nach § 29b BImSchG sind beim
Bayerischen Landesamt für Umwelt,
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160,
86179 Augsburg
einzureichen.
Die Bekanntgabe der Stellen erfolgt nach der 41. BImSchV vom 02.05.2013.
Für die Bereiche Lärm und Erschütterungen wurde ein bundeseinheitliches Formular eines Antrags auf Bekanntgabe als Stelle nach § 29b BImSchG erarbeitet und steht zum Download zur Verfügung. Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung mit uns Kontakt auf.
Das Antragsformular kann auf der RESYMESA-Seite heruntergeladen werden (Zusatzangaben > Fachinformationen, Formulare > Antrag > Anzeigen):