Schienenverkehrslärm
Gestörte Nachtruhe
Im Allgemeinen wird die Eisenbahn wegen ihres im Vergleich zum Kraftfahrzeug geringeren Energieverbrauchs, ihres relativ geringen Flächenbedarfs und ihrer Abgasfreiheit vor Ort als umweltfreundlicheres Verkehrsmittel angesehen.
Allerdings gehen erhebliche Schallemissionen von ihr aus. Umfragen des Umweltbundesamtes (UBA) zufolge fühlt sich über ein Drittel der deutschen Bevölkerung durch Schienenverkehrslärm belästigt oder gestört (Quelle: UBA 2020). Ein besonderes Augenmerk gilt den lauten Güterzügen, die in großer Zahl auch nachts verkehren.
Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen?
In Deutschland wird beim Neubau oder der wesentlichen Änderung eines Schienenverkehrsweges im Rahmen der Planfeststellung geprüft, ob durch den Betrieb der Eisenbahnstrecke unzulässig hohe Lärmimmissionen hervorgerufen werden. Maßstab hierfür ist die 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung), die sowohl die Immissionsgrenzwerte als auch das Berechnungsverfahren für den Beurteilungspegel am jeweiligen Immissionsort (Schall 03) festlegt. Sofern sich anhand des Umfangs und der Zusammensetzung des prognostizierten Schienenverkehrs Grenzwertüberschreitungen für den Ausbauzustand ergeben, sind Abhilfemaßnahmen erforderlich. Aktiven Maßnahmen wie Lärmschutzwänden, –wällen oder Schienenstegdämpfern am Gleis ist dabei der Vorrang zu geben. Schallschutzfenster für betroffene Gebäude kommen als passive Maßnahme erst dann in Frage, wenn mit vertretbaren aktiven Maßnahmen kein ausreichender Schutz erzielt werden kann.
Zur Verbesserung der Lärmsituation an bestehenden Eisenbahnstrecken hat der Bund ein Lärmsanierungsprogramm aufgelegt. Nach Maßgabe des Haushalts sind sogenannte Auslösewerte festgelegt; diese sind weniger streng als die Grenzwerte der 16. BImSchV. Zu sanierende Strecken werden in einer Prioritätenliste geführt, die die Höhe der Überschreitung der Auslösewerte sowie die Anzahl betroffener Anwohner berücksichtigt. Die Lärmsanierung ist ein freiwilliges Programm des Bundes, ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Wird die Bahn leiser?
Neben der Lärmsanierung soll lärmarme Fahrzeugtechnik zu einer Verringerung des Schienenverkehrslärms führen. Bis Ende 2020 wurde der deutsche Güterwagenbestand von Grauguss- auf Verbundstoffbremssohlen umgerüstet. Dies führt zu glatten Radlauf- und Schienenflächen und damit zu geringeren Geräuschemissionen. Gemäß Schienenlärmschutzgesetz ist seit Fahrplanwechsel 2020/2021 der Betrieb von lauten Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz verboten. Europaweit wurden mit der Verordnung 1304/2014 der Europäischen Kommission Emissionsgrenzwerte für neue bzw. modernisierte Züge eingeführt.
Das Eisenbahnbundesamt führt mit Messstationen unmittelbar am Schienennetz ein Lärm-Monitoring durch. Hiermit können Schalldruckpegel von Zugvorbeifahrten in Echtzeit, aber auch Mittelungspegel zum Beispiel über den Tag- oder Nachtzeitraum abgerufen werden. Das Monitoring dient der statistischen Auswertung und der Dokumentation der Lärmentwicklung auch im Hinblick auf das Verbot lauter Güterwagen.
Weiterführende Informationen
Links
- Schall- und Erschütterungsschutz im Planfeststellungsverfahren für Landverkehrswege
- Abschirmungsmaßnahmen an Verkehrswegen
- Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen
- Initiativen des Bundes zur Lärmreduzierung
- Umweltbelange bei der Planfeststellung