Abschirmmaßnahmen auf dem Ausbreitungsweg
Ein bewährter Schutz gegen den Lärm von Straßen und Eisenbahnen sind die sogenannten aktiven Schallschutzmaßnahmen: Wand, Wall und Trog. Allerdings lassen sich damit weit entfernte oder nahe, hohe Gebäude kaum vor Lärm schützen.
Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2019 im Rahmen der Lärmvorsorge und -sanierung an Bundesfernstraßen rund 186 Mio. € ausgegeben; davon entfielen 133,33 Mio. € auf Lärmschutz- und Gabionenwände und -wälle (Quelle: Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2017 - 2018 - 2019, BMVI).
Wand
Innerorts hat die Lärmschutzwand ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis als der Wall, da die Schirmkante der Wand nahe an der Schallquelle errichtet werden kann und weniger Grund in Anspruch genommen werden muss. Aus statischen Gründen ist die Wandhöhe meist auf 6 m begrenzt. Solche Höhen kommen aber aus optischen Gründen nur selten vor.
Langlebige und kostengünstige Materialien sind Beton und Aluminium. Holz, Gabionen und Glas erweitern die Gestaltungsvielfalt.
Mittelwand
Bei Bahnstrecken mit mehr als zwei Gleisen kann eine Mittelwand in Verbindung mit niedrigeren Außenwänden akustisch und städtebaulich günstiger sein als hohe Außenwände. Auch an Autobahnen und vor Tunnelportalen können Mittelwände in Frage kommen.
Wall
Der Wall benötigt im Vergleich zur Schallschutzwand eine erheblich größere Grundfläche. Durch Bepflanzung und Modellierung der Kammlinie lassen sich Lärmschutzwälle gut ins Landschafts- und Ortsbild einbinden. Kombiniert mit aufgesetzten Lärmschutzwänden können ohne Vergrößerung der Grundfläche große Bauhöhen erreicht werden.
Trog (Tunnel)
Verkehrswege in Troglage (Geländeeinschnitt) verursachen vergleichsweise geringe optische Eingriffe in das Landschafts- und Ortsbild. Die Stützwände eines Trogs müssen bei gegenüberliegender Wohnbebauung hochabsorbierend verkleidet werden. Durch Kragplatten und/oder aufgesetzte Schallschutzwände lässt sich die Abschirmung verbessern. Ein solcher Trog kann in einen Tunnel übergehen; hier strahlen dann nur noch die Tunnelöffnungen Schall ab.
Wälle und Wände können den Mittelungspegel um bis zu 15 dB(A) und die Vorbeifahrtpegel um bis zu 20 dB(A) mindern. Sie müssen ausreichend lang sein, damit die Geräusche von den nicht abgeschirmten Teilen des Verkehrsweges vernachlässigbar sind. Außerdem sollten die Lärmschutzmaßnahmen an den Enden abgestuft auslaufen. Damit können unerwünschte Pegelsprünge vermieden werden, wenn Fahrzeuge in den Schallschatten hinein bzw. wieder heraus fahren.
Die Wirkung eines Schallschirmes lässt sich mit Hilfe von Linien gleichen Schallpegels (Isophonen) sichtbar machen. Zwischen den Isophonen zeigen Farben den Pegelbereich an.
Die Isophonenkarte im Beispiel zeigt Wohnbebauung, die durch eine Lärmschutzwand entlang der Straße geschützt werden soll. Dabei ist die Länge der Wand links nicht ausreichend, sodass auch mit lästigen Pegelsprüngen gerechnet werden muss.