Vorausschauende Planung - Flächennutzung und Verkehr
Was an Lärmschutz im Städtebau versäumt wird, kann nachträglich kaum wieder gutgemacht werden. Schon im Flächennutzungsplan sollte daher auf eine schalltechnisch günstige Anordnung der Bauflächen und Baugebiete in Bezug auf die Hauptverkehrswege geachtet werden. Im Bebauungsplan sind die konkreten Maßnahmen zum Lärmschutz festzusetzen. Lärmschutz in der Planung - rechtzeitig bedacht und beachtet - ist häufig kostenneutral; oft steigert er sogar den Wert der Immobilie um mehr als den Aufwand für den Schallschutz.
Nach § 50 BImSchG sollen stark befahrene Straßen und Wohngebiete einander so zugeordnet werden, dass die Geräuschimmissionen möglichst gering sind. Für dieses Planungsstadium dienen die Orientierungswerte nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" Beiblatt 1 als Anhalt.
Gebietsart | Tag (Verkehr bzw. Gewerbe u. Anlagen) | Nacht (Verkehr bzw. Gewerbe u. Anlagen) |
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reine Wohngebiete (WR) | 50 dB(A) | 40 bzw. 35 dB(A) |
allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplätze | 55 dB(A) | 45 bzw. 40 dB(A) |
Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (M), Urbane Gebiete | 60 dB(A) | 50 bzw. 45 dB(A) |
Kerngebiete | 63 bzw. 60 dB(A) | 53 bzw. 45 dB(A) |
An Hauptverkehrswegen können Gebäude für Büros oder eine andere geräuscharme Nutzung als Abschirmung für dahinterliegende Wohnungen dienen. Auch eine Randbebauung mit Wohnungen kann sich selbst und dahinterliegende Wohnhäuser wirksam gegen den Verkehrslärm abschirmen. Für sie ist geschlossene Bauweise, eine ausreichende Höhe und eine Orientierung der Aufenthaltsräume auf die vom Lärm abgewandte Gebäudeseite festzusetzen. Bei allseitig einwirkendem Lärm ergibt sich so die historische Blockrandbebauung.
Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände können nicht beliebig hoch gemacht werden. Die geplante Höhe der zu schützenden Bebauung muss dem Rechnung tragen.
Das Obergeschoß straßennaher Gebäude kann zurückgesetzt und durch eine Abschirmwand aus Glas an der vorgelagerten Terrasse zusätzlich geschützt werden.
Empfehlung der WHO
Die WHO hat im Oktober 2018 neue Leitlinien zum Umgebungslärm für die europäische Region veröffentlicht. Darin empfiehlt sie in Bezug auf den Straßenverkehr die durchschnittliche Lärmbelastung auf weniger als 53 dB(A) für den LDEN zu reduzieren. Der LDEN ist ein Lärmindikator zur Beschreibung der allgemeinen Lärmbelästigung über 24 Stunden mit jeweiliger Gewichtung für den Tag-, Abend- und Nacht-Zeitraum. Für den Indikator Lnight zur Ermittlung möglicher Schlafstörungen wird empfohlen, durch Straßenverkehr verursachte Lärmpegel auf weniger als 45 dB(A) zu senken.
Die WHO gibt damit einen wichtigen Anstoß für Politik und Entscheidungsträger, die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz in Deutschland und Europa fortzuschreiben.
Weitere Informationen zum Umgebungslärm: