Straßenverkehrslärm
Etwa drei Viertel der Bevölkerung gaben in einer Umfrage des Umweltbundesamtes (UBA) an, sich durch Straßenverkehrslärm belästigt zu fühlen (Quelle: UBA 2020). Straßen sind daher Lärmquelle Nummer 1 und führen ebenso wie Schienenverkehrswege - im Gegensatz zu Gewerbe-und Industriegebieten - insbesondere in den Siedlungsgebieten zu einer weitreichenden Verlärmung.
Der Verkehrs-Lärmschutz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Beim Neubau von Straßen (Lärmvorsorge) gelten die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Davon zu unterscheiden ist die Lärmsanierung an bestehenden Straßen. Durch eine vorausschauende Planung kann der Lärmschutz besonders effektiv realisiert werden.
Weiterführende Informationen
Links
- Überwachung der akustischen Qualität des Straßennetzes mittels Reifen-Torus-Messungen
- Schall- und Erschütterungsschutz im Planfeststellungsverfahren für Landverkehrswege
- Leiser Straßenverkehr in Bayern