FAQ: Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Vorbemerkungen
Zur Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) ergeben sich vielfältige Auslegungsfragen.
Die folgenden "frequently asked questions" (FAQ´s) entstanden aus entsprechenden Anfragen an das Bayerische Landesamt für Umwelt sowie an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).
Die Antworten sollen einen möglichst einheitlichen und klaren Vollzug der Verordnung in Bayern unterstützen. Sie wurden gemeinsam mit dem StMUV entwickelt und von diesem für den Vollzug in Bayern per UMS eingeführt.
Die FAQ´s werden sukzessive bei Bedarf ergänzt oder angepasst. Hierfür sind diejenigen Verordnungsteile, zu denen bislang keine Fragen vorgelegt oder beantwortet wurden, derzeit in der linken Unternavigation ausgeblendet.
Für eine Übersicht über den jeweiligen Stand des Infoblatts, aus der auch die jeweiligen Ergänzungen oder Änderungen hervorgehen, sowie eine Gesamtübersicht als Druckversion der FAQ´s siehe die nachfolgenden PDF-Dateien:
- UMS vom 31.08.2023 - Ersatzbaustoffverordnung - Einführung und Vollzug in Bayern - PDF
- Änderungsdokumentation - PDF
- Gesamtübersicht bzw. nicht barrierefreie Druckversion dieser FAQ´s - PDF