Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung ist am 01.08.2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben der Verordnung traten an die Stelle des bisher in Bayern eingeführten RC-Leitfadens "Anforderungen an die Verwertung von Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken" und ersetzen darüber hinaus die Vorgaben der LAGA M 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" hinsichtlich des Einbaus von Böden in technischen Bauwerken.

Durch die Verordnung stehen nun bundesweit rechtsverbindliche Vorgaben und einheitliche Standards für die Verwertung von Sekundärbaustoffen zur Verfügung.

Die wesentlichen Inhalte der Verordnung zeigt unsere Präsentation der Fachtagungen zur EBV am 04.04., 11.04. und 24.05.2023

Regelungen und Merkblätter

Weiterführende Literaturhinweise (Auswahl)

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