§ 10 Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung
10.1 Gilt die Toleranz-/Überschreitungsregel nach § 10 Abs. 3 ErsatzbaustoffV auch für Überwachungswerte im Feststoff von RC-Baustoffen (incl. zulässiger parameterspezifischer Überschreitungen nach Anlage 6)?
Ja.
10.2 Was ist zu veranlassen, wenn es bei den Parametern elektrische Leitfähigkeit und pH-Wert zu einer Überschreitung kommt (diese sind ja nur* als indikative Orientierungswerte eingeführt?
Bei Überschreitung der Materialwerte für den pH-Wert und die elektrische Leitfähigkeit sind vom Betreiber der Anlage die Ursachen hierfür zu ermitteln (§ 10 Abs. 5 ErsatzbaustoffV).
Zur Begründung, warum diese Werte lediglich als "Orientierungswerte" eingeführt wurden, wird in Umweltbundesamt (UBA) - Texte 04/2011, Kap. 4.2.2 "Ableitung von Materialwerten im Eluat und Einbaumöglichkeiten mineralischer Ersatzbaustoffe" folgendes ausgeführt:
Die bisherige Einstufung des Parameters elektrische Leitfähigkeit (pH-Wert) hat insbesondere bei alkalisch reagierenden Materialien, die teilweise auch hohe Salzkonzentrationen aufweisen können, zu unnötigen Diskussionen geführt. Häufig waren Überschreitungen der Leitfähigkeiten mit hohen pH-Werten der Eluate verbunden. Die ursprüngliche Absicht unerwünschte Salzbelastungen über die Leitfähigkeit zu entdecken, ist gerade bei den alkalisch reagierenden Materialien in der Regel nicht möglich. Da die durch Hydroxidionen bedingte Leitfähigkeitsüberschreitung als solche unkritisch ist, wird vorgeschlagen, die Leitfähigkeit und den pH-Wert grundsätzlich nur als indikative Orientierungswerte zu verwenden…
Weitere Ausführungen hierzu enthält auch die Begründung zur Verordnung (zu § 10 Abs. 4 und 5 ErsatzbaustoffV).