Vermeidung
Das Handlungsfeld "Vermeidung" hat zum Ziel, neue Schadenspotenziale in Gefahrengebieten zu vermeiden und bereits bestehende Risiken zu reduzieren. Die wirkungsvollste Strategie gegen Hochwasserschäden besteht darin, sensible Nutzungen in hochwassergefährdeten Gebieten zu vermeiden (Flächenvorsorge), die vorhandenen Nutzungen an das Hochwasserrisiko anzupassen oder bauliche Vorkehrungen zu treffen (Bauvorsorge).
Flächenvorsorge umfasst:
- Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und Wildbachgefährdungsbereichen: Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei einem HQ100 überschwemmt werden. Sie werden in einem amtlichen Rechtsverfahren festgesetzt. Innerhalb solcher Areale gelten besondere Auflagen. Es dürfen beispielsweise keine neuen Baugebiete im Außenbereich einer Siedlung ausgewiesen werden.
- An Risikogewässern werden zusätzlich auch Hochwassergefahrenflächen für ein extremes Hochwasserereignis ( HQextrem) ermittelt (sogenannte Risikogebiete). Auch in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind besondere rechtliche Vorgaben zu beachten.
- Berücksichtigen von Hochwassergefahren innerhalb der Raum- und Bauleitplanung: Städten und Gemeinden kommt mit ihrer Bauleitplanung (gemeinde-/städtebauliche Entwicklung) eine wesentliche Rolle bei der Hochwasservorsorge zu. Risiken können durch eine wassersensible und hochwasserangepasste Bauleitplanung im Vorhinein effektiv verringert werden.
- Absiedlung: Für Siedlungen, die technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll geschützt werden können, bleibt die Möglichkeit der Absiedlung, d.h. bestehende Gebäude werden abgerissen und woanders neu gebaut. In Bayern wurde dies bereits in einigen Orten wie Moos, Isarmünd, Stausacker auf freiwilliger Basis zusammen mit den Betroffenen umgesetzt. Vorteil einer Absiedlung ist, dass auch bei Extremereignissen keinerlei Schäden mehr entstehen. Gleichzeitig entsteht neuer Raum für Rückhalt und Gewässerentwicklung.
Die Bauvorsorge gehört zur Eigenvorsorge und liegt somit in der Zuständigkeit des Bauherrn.
Bauvorsorge umfasst:
- Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren: Bei Gebäuden mit hochwasserangepasster Bauweise wird die Standsicherheit im Hochwasserfall gewährleistet und ausgeschlossen, dass Hochwasser eindringen kann. Für den Fall, dass sich das Eindringen von Wasser nicht komplett ausschließen lässt, müssen mögliche Schäden durch eine angepasste Nutzung so weit wie möglich vermieden werden (z.B. keine hochwertige Nutzung von Kellerräumen).
- Hochwasserangepasster Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Wenn Wasser in Gebäude eintritt, können wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden (z.B. durch ausgelaufene Heizöltanks). Dadurch können Gebäude so stark verunreinigt werden, dass sie vollständig abgerissen werden müssen (wie 2013 in Fischerdorf). Außerdem schädigt das freigesetzte Heizöl Gewässer und Böden. Das Wasserhaushaltsgesetz sieht daher in Überschwemmungs- und Risikogebieten Regelungen bis hin zu Verboten für Anlagen zum Verbrauch von Heizöl vor.
Die Wasserwirtschaftsverwaltung leistet mit der Ermittlung der gefährdeten Bereiche wichtige Grundlagenarbeit. Es liegt jedoch anschließend in der Verantwortung der Kommunen, Planer und Bauherrn, die Informationen aus der Gefährdungsermittlung in die Praxis umzusetzen. Zu diesem Zweck wurde für Kommunen und ihre Planer die Arbeitshilfe "Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung" entwickelt:
Flächen- und Bauvorsorge müssen konsequent weitergeführt werden. Mit Informationskampagnen wie z.B. der Initiative Hochwasser.Info.Bayern versucht die Wasserwirtschaftsverwaltung, die unterschiedlichen erforderlichen Akteure zu sensibilisieren. Dies betrifft sowohl bislang unbebaute Bereiche als auch Bereiche hinter bestehenden Hochwasserschutzanlagen. Gerade in Bereichen hinter Hochwasserschutzanlagen ist das Gefahrenbewusstsein oftmals nicht vorhanden , weshalb im Überlastfall das verbleibende Risiko umso größer ist.
- Hochwasser.Info.Bayern
- Verbleibendes Risiko
- Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge
Nicht zuletzt ist zu beachten, dass Wasser nicht nur "von oben", sondern auch "von unten" kommen kann. Hohe Grundwasserstände nahe den Flüssen oder nach längeren Regenfällen stellen ein nicht zu vernachlässigendes Risiko dar. Auch durch Starkregen können fernab von Gewässern Überflutungen auftreten. Hier ist jeder Einzelne verantwortlich, sich zu informieren und die nötigen Vorkehrungen zu treffen.
Weiterführende Informationen
Links zu anderen Angeboten
- Hochwasser.Info.Bayern
- Sei Vorbereitet Bayern
- Eigenvorsorge - Was kann der Einzelne tun?
- Informationen zu überschwemmungsgefährdeten Gebieten im UmweltAtlas Bayern
- Amtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
- Publikationen zum Thema Wann trifft uns das Wasser - Hochwasser- und Starkregenrisiken gemeinsam reduzieren