Messen der Radonexposition in angemeldeten Betrieben
Bei Arbeitsplätzen in angemeldeten Betrieben muss die Radonexposition, der ein einzelner Beschäftigter ausgesetzt ist, mit geeigneten Messungen erfasst werden. Dabei müssen nachfolgende Anforderungen beachten werden:
Die Messgeräte müssen
- für die Abschätzung der Radonexposition bei einer anerkannten Stelle und
- im beruflichen Strahlenschutz bei einer bestimmten Messstelle
bestellt werden.
Mit den Messgeräten, sogenannten Exposimetern, werden personengebundene Messungen der Radonexposition durchgeführt. Die personengebunden Exposimeter befestigen die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit sichtbar an der Kleidung.
Für die Abschätzung der Radonexposition wird drei Monate gemessen. In untertägigen Bergwerken, Besucherbergwerken, Schächten und Höhlen wird sechs Monate gemessen.
Im beruflichen Strahlenschutz bezieht sich die Radonexposition auf das Kalenderjahr. Deshalb muss das Exposimeter quartalsweise gewechselt werden. Über das Kalenderjahr ergeben sich vier Messzeiträume:
- 1. Quartal: Januar bis März,
- 2. Quartal: April bis Juni,
- 3. Quartal: Juli bis September und
- 4. Quartal: Oktober bis Dezember.
Die personengebundenen Exposimeter werden an jedem Arbeitstag getragen.
Exposimeter lassen sich nicht an- oder abschalten. Daher müssen personengebundene Messungen korrigiert werden. Hierfür werden die personengebundenen Exposimeter außerhalb der Arbeitszeit neben einem weiteren Exposimeter, einem sogenannten Referenzexposimeter, an einem Ort mit niedriger Radonkonzentration aufbewahrt. Dazu eignet sich zum Beispiel ein Briefkasten oder ein anderer geschützter Bereich im Freien. Alternativ können personengebundene Exposimeter außerhalb der Arbeitszeit in speziellen Exposimeterboxen gelagert werden.