Wir über uns: Radon-Fachstelle Bayern (RFB)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Radon-Fachstelle Bayern (RFB) sind Ihre erste Anlaufstelle für das Thema Radon in Gebäuden im Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). Bei uns laufen die Fäden der Radonkommunikation, der Netzwerkarbeit und des Vollzugs des Strahlenschutzgesetzes sowie der Strahlenschutzverordnung zusammen. Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Weg hin zum Schutz vor Radon mit Informationen und Hilfestellungen zu begleiten und zu unterstützen.
Radonkommunikation
Sie wollen sich zu Radon in Gebäuden informieren? Dann sind Sie bei der Radon-Fachstelle Bayern richtig. Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen zu Radon in Gebäuden, fachlich fundiert und allgemeinverständlich aufbereitet. Unser Leitsatz zum Schutz vor Radon: erst informieren, dann messen und, falls nötig, handeln.
Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, abonnieren Sie doch unseren Newsletter "Radon-Info". So erhalten Sie vier- bis sechsmal im Jahr aktuelle Informationen rund um das Thema Radon frei Haus. Unsere Inhalte für Sie:
- Aktuelles zum Thema Radon
- die jährlichen Radon-Netzwerk-Treffen
- aktuelle Fachtagungen und Projekte
- neue Internetangebote und Publikationen
Netzwerkarbeit
Sie möchten ein Teil des Radon-Netzwerkes sein? Wir laden Sie herzlich zu den jährlichen Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffen ein. Dort haben Sie die Gelegenheit, direkt mit Radon-Fachleuten ins Gespräch zu kommen und eigene Fragen zu diskutieren. Für vielfältige Kontaktmöglichkeiten ist gesorgt, denn unsere Radon-Fachstelle Bayern ist sehr gut vernetzt: auf Länder- sowie Bundesebene und mit vielen Radon-Fachleuten in Bayern, Deutschland wie auch in Europa.
Vollzug des Strahlenschutzgesetzes sowie der Strahlenschutzverordnung
Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber? Bei uns erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen. Da viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum ersten Mal mit dem Thema Radon konfrontiert werden, stellen wir Infografiken und Anleitungen bereit.
Die Radon-Fachstelle Bayern ist im Bereich Radon auch für den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung zuständig. Das heißt, bei uns sind Sie richtig, wenn:
- Ihr Betrieb zu den Radon-Arbeitsfeldern gehört,
- Sie Ihren Betrieb bei der zuständigen Behörde anmelden müssen,
- Sie die Radonexposition für Ihre Beschäftigten abschätzen müssen oder
- Ihre Beschäftigten radonbedingt die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes erfüllen müssen.
Um Ihnen die oben aufgezählten Schritte zu erleichtern, haben wir Anleitungen, Formblätter und Muster erarbeitet. Diese Vollzugshilfen finden Sie in unserem Internetangebot:
- Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen
- Schutz vor Radon in Radon-Arbeitsfeldern
- Beruflicher Strahlenschutz