FAQ: Radon in Gebäuden

Allgemein

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das überall natürlich vorkommt. Es ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos.

Radon kommt in allen Böden vor. Hier entsteht es durch radioaktiven Zerfall von Uran. Mit der Luft im Boden kann Radon aus dem Untergrund entweichen. Durch Fugen und Risse sowie entlang von Kabel- und Rohrdurchführungen gelangt es in unsere Häuser.

Ja, im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung gibt es rechtliche Regelungen zu Radon. Diese gelten seit dem 31.12.2018. Sie können die gesetzlichen Bestimmungen im Internet nachlesen.

Gesundheit

Wie wirkt Radon auf meine Gesundheit?

Leben und arbeiten wir für längere Zeit in Räumen mit hoher Radonkonzentration, kann dies Lungenkrebs begünstigen. Verantwortlich dafür sind besonders die Zerfallsprodukte von Radon. Diese können sich an Teilchen in der Luft anlagern und gelangen so in die Lunge. Hier senden sie energiereiche Strahlung aus, die das unmittelbar umgebende Lungengewebe schädigen kann.

Messen

Es gibt keine gesetzliche Messpflicht für private Wohnräume. Wenn Sie jedoch wissen möchten, wie hoch die Radonkonzentration zu Hause ist, schafft nur eine Messung Gewissheit.

Ja, jeder kann Radon einfach, zuverlässig und kostengünstig messen. Die Messgeräte heißen Exposimeter. Das sind kleine Kunststoffdosen, die weder Strom noch Batterien brauchen. Sie sollten Exposimeter von einer anerkannten Stelle beziehen, das garantiert qualitätsgesicherte Ergebnisse. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt die Liste der anerkannten Stellen:

Sie sollten Exposimeter in mindestens zwei häufig genutzten Räumen, am besten im untersten Wohngeschoss, aufstellen. Befinden sich auch im Keller Räume, in denen Sie sich häufig aufhalten, wie ein Büro oder ein Hobbyraum, sollte dort zusätzlich gemessen werden. Für jeden Raum, in dem die Radonkonzentration gemessen werden soll, benötigen Sie ein eigenes Exposimeter.

Es gibt einen gesetzlich festgelegten Referenzwert. Er beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) und bezieht sich auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration. Dieser Wert dient Ihnen als Anhaltspunkt, damit Sie Ihre Messergebnisse einordnen und bei einer Überschreitung passende Maßnahmen planen und umsetzen (lassen) können.

Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt auf seiner Internetseite Karten bereit, die darstellen, wie Radon in Deutschland räumlich verteilt ist.

Mithilfe dieser Karten ist es jedoch nicht möglich, die Radonkonzentration für Ihren Ort oder Ihr Haus abzuleiten. Die Karten geben lediglich eine grobe Orientierung.

Nur mit einer Messung erhalten Sie Gewissheit über die Höhe der Radonkonzentration in Ihrem Haus.

Radon-Schutzmaßnahmen

Wird der Referenzwert nur gering überschritten, kann regelmäßiges Stoßlüften oftmals als einfache Routine im Alltag die Radonkonzentration senken. Bei höheren Radonkonzentrationen kann regelmäßiges Stoßlüften zumindest als Übergangslösung eingesetzt werden.

Liegen Ihre Messergebnisse im Jahresmittel über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) gibt es verschiedene Maßnahmen, die Radonkonzentration zu senken.

Wird der Referenzwert nur gering überschritten, helfen häufig schon einfache Maßnahmen wie regelmäßiges Stoßlüften.

Es ist sinnvoll, sich beraten zu lassen, wenn der Referenzwert deutlich überschritten wird oder wenn Sie sich bei der Einordnung der Messergebnisse unsicher sind.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung können Spezialisten herangezogen werden. Sie können auf Ihren jeweiligen Fall zugeschnittene Lösungen anbieten. Mögliche Begriffe für eine Internetsuche sind: Radon Fachperson, Radon Spezialist, Radon Sachverständiger, Radon Fachmann, Radon Fachkraft.

Ja, das Strahlenschutzgesetz legt fest, dass ein Basisschutz vor Radon beim Neubau umgesetzt werden muss. Der Basisschutz ist erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.

Zusätzliche Radon-Schutzmaßnahmen können je nach Region oder Bauvorhaben sinnvoll sein. Dabei können Sie auf verschiedene Weise verhindern, dass Radon in Ihr Haus eindringt. Welche Maßnahme für den jeweiligen Neubau am besten geeignet ist, wissen Spezialisten.

Eine ausführliche Planungshilfe für Radon-Schutzmaßnahmen finden Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft:

Wie viel der Radonschutz für Ihr Haus kostet, hängt davon ab, welche Maßnahmen Sie wählen. Generell gilt, dass es bei Neubauten günstiger ist, den Radonschutz gleich einzuplanen und umzusetzen, als diesen nachträglich einzubauen.

Ja, für eine individuelle Beratung und Unterstützung können Spezialisten herangezogen werden. Sie können auf Ihren jeweiligen Fall zugeschnittene Lösungen anbieten. Mögliche Begriffe für eine Internetsuche sind: Radon Fachperson, Radon Spezialist, Radon Sachverständiger, Radon Fachmann, Radon Fachkraft.

Auch Bausachverständige, Architekten oder Ingenieurfirmen können beim Neubau und bei der Sanierung von Bestandsgebäuden Auskunft geben.

Radon-Vorsorgegebiete

In einigen Gebieten ist die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen größer. Zum Schutz der Bevölkerung werden diese Gebiete als Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Hier wird erwartet, dass in über zehn Prozent der Gebäude der gesetzliche Referenzwert für Radon von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) überschritten wird.

In Radon-Vorsorgegebieten gelten zusätzliche Pflichten an Arbeitsplätzen und beim Neubau.

In Radon-Vorsorgegebieten sind Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss verpflichtend. Für die Messung müssen Messgeräte, sogenannte Exposimeter, von einer anerkannten Stelle bezogen werden. Die Messung muss zwölf Monate dauern.

Auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sind Messungen stets empfehlenswert: Denn Radonschutz ist Arbeitsschutz.

Das Strahlenschutzgesetz legt fest, dass ein Basisschutz vor Radon beim Neubau umgesetzt werden muss. Der Basisschutz ist erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.Das Strahlenschutzgesetz legt fest, dass ein Basisschutz vor Radon beim Neubau umgesetzt werden muss. Der Basisschutz ist erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.

In Radon-Vorsorgegebieten muss beim Neubau zusätzlich zum Basisschutz eine weitere Maßnahme umgesetzt werden. In der Strahlenschutzverordnung gibt es eine Liste mit möglichen Maßnahmen.

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