Maßnahmen zum Schutz vor Radon
Neben dem Baugrund ist vor allem der bauliche Zustand des Gebäudes für die Radonkonzentration in Innenräumen verantwortlich. Radonschutz setzt somit beim Gebäude an.
Bei Bestandsgebäuden ist es sinnvoll, erstmal zu prüfen, ob die Radonkonzentration den Referenzwert überschreitet. Dafür muss gemessen werden, am besten für zwölf Monate. Wird der Referenzwert überschritten, müssen an Arbeitsplätzen Radon-Schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Zu Hause sollte gehandelt werden.
Wurden in einem Bestandsgebäude Radonkonzentrationen über dem Referenzwert gemessen, gibt es drei Strategien, um sich vor Radon zu schützen:
- Radon den Eintritt ins Gebäude erschweren.
- Radon den Austritt aus dem Gebäude ermöglichen.
- Radon die Ausbreitung im Haus erschweren.
- Radonschutz im Bestandsgebäude
Bei der energetischen Sanierung können dichte Türen und Fenster den Austritt von Radon verringern und damit die Radonkonzentration im Gebäude erhöhen. Bei baulichen Maßnahmen, die den Luftwechsel verringern ist es daher immer ratsam, den Radonschutz mitzudenken.
Bei Neubauten schreibt das Strahlenschutzgesetz einen Basisschutz vor Radon vor. In Radon-Vorsorgegebieten muss dieser Basisschutz durch eine zusätzliche Radon-Schutzmaßnahme ergänzt werden. Das oberste Ziel beim Neubau ist es, Radon den Weg in die Innenräume erheblich zu erschweren. Dafür gibt es verschiedene Radon-Schutzmaßnahmen.
Weiterführende Informationen
- Radonschutzmaßnahmen - Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten
- Leitfaden zur Minderung der Radioaktivitätskonzentration in Denkmalgeschützten Gebäuden
- Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden
- Einfluss der energetischen (thermischen) Sanierung
- Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten
- Radonhandbuch Deutschland - PDF