Gesetzliche Anforderungen an den Neubau
Für den Neubau egal ob zum Wohnen oder Arbeiten fordert das Strahlenschutzgesetz überall einen Basisschutz vor Radon. Dieser gilt als erfüllt, wenn Maßnahmen zum Feuchteschutz nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
In Radon-Vorsorgegebieten muss zusätzlich zum Feuchteschutz eine weitere Maßnahme beim Bau eines Gebäudes umgesetzt werden. Die Strahlenschutzverordnung stellt in Paragraf 154 eine Liste bereit, aus der, je nach Bauvorhaben, die geeignetste Maßnahme gewählt werden kann.
Besonders wichtig beim Neubau ist, dass im Bereich mit Erdkontakt sorgfältig gearbeitet wird. Denn schon kleine Undichtigkeiten können den Radoneintritt begünstigen.
Da vorbeugende Maßnahmen meistens einfacher, effektiver und langfristig kostengünstiger sind als nachträgliche Radonsanierungen, sollte schon bei der Planung des eigenen Hauses oder einer Betriebsstätte der Schutz vor Radon berücksichtigt werden.
Beim Radonschutz gibt es jedoch keine Maßnahme, die in jedem Gebäude in jedem Fall zum gewünschten Erfolg führt. Hier können Spezialisten unterstützen, die auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Maßnahmen planen und begleiten.
Beispiele für vorbeugende Maßnahmen
Radoneintritt kann durch verschiedene Abdichtungsmaßnahmen verhindert werden.
- Abdichtung von Leitungsdurchführungen (Wasser, Elektrizität, TV, Erdsonden,
- Einbau von Kunststofffolien, Beschichtungen und Bitumenbahnen im Fundamentbereich,
- Verwendung einer radondichten Folie im Fundamentbereich.
Insbesondere bei der Verwendung von Folien muss darauf geachtet werden, dass diese dicht und ohne Beschädigung eingebaut werden.
Mit einer Radondrainage unter dem Fundament wird radonhaltige Bodenluft flächig abgesaugt und durch Unterdruck ins Freie geleitet. Beim Neubau kann eine solche Drainage unter dem Haus verlegt und im Bedarfsfall in Betrieb genommen werden.