Radon messen an Arbeitsplätzen

Für die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen gilt der gesetzlich festgelegte Referenzwert: Er beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) und bezieht sich auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration. Messwerte werden mit dem Referenzwert verglichen und können so eingeordnet werden. Überschreitet der Messwert den Referenzwert müssen passende Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.

In Radon-Vorsorgegebieten ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss zu messen. Außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sind Messungen freiwillig, aber stets zu empfehlen. Denn nur eine Messung schafft Gewissheit.

Schritt für Schritt zum Messergebnis

Zuerst muss festgestellt werden, wie viele Exposimeter für die Messung von einer anerkannten Stelle bezogen werden müssen.

Dafür muss die Anzahl der Räume im Erd- und Kellergeschoss mit mindestens einem Arbeitsplatz festgestellt werden. In der Regel genügt ein Exposimeter pro Raum. Bei sehr großen Räumen können auch mehrere Exposimeter notwendig sein.


Nachdem die Exposimeter angekommen sind, müssen sie zum Messen aus den Verpackungen genommen werden.

Tipp: Die Verpackungen sind ideal für den Rückversand.


Die Exposimeter sollten

  • nicht direkt an Türen und Fenstern liegen,
  • frei von Zugluft sein,
  • nicht direkt an der Wand liegen, mindestens 10 cm Abstand,
  • nicht direkt in der Sonne oder nahe an der Heizung liegen,
  • ungefähr in Atemhöhe sein.

Bei Räumen mit Durchgangsverkehr können Exposimeter befestigt werden, beispielsweise mit Kabelbinder.

Da in größeren Betrieben auch mehrere Exposimeter aufgestellt werden müssen, empfiehlt es sich, hierfür eine verantwortliche Person zu benennen. Daneben hat sich bewährt, Fotos von den Aufstellorten zu machen, damit die Exposimeter nach dem Messzeitraum wiedergefunden werden. Es ist auch hilfreich, Arbeitnehmer oder externe Personen, wie Reinigungspersonal, auf die Messung aufmerksam zu machen.


Anfangs- und Enddatum der Messung sind für die Auswertung der Exposimeter besonders wichtig. Deshalb müssen die mitgelieferten Protokolle gewissenhaft ausgefüllt werden.


Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Messung über zwölf Monate. Während der Messung müssen die Exposimeter immer am selben Ort bleiben. Der Arbeitsplatz kann wie gewohnt genutzt und gelüftet werden.


Die Exposimeter müssen zusammen mit den vollständig ausgefüllten Protokollen zurück an die anerkannte Stelle geschickt werden. Für den Rückversand eignen sich am besten die Originalverpackungen.


Das Ergebnis wird nach wenigen Wochen per Post zurückgeschickt. Liegt das Messergebnis über dem Referenzwert von 300 Bq/m3, müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radonkonzentration zu senken. Wird der Referenzwert nur gering überschritten, können oftmals einfache Maßnahmen die Radonkonzentration senken.

Tipp: Wird eine individuelle Beratung und Unterstützung gewünscht, können Spezialisten herangezogen werden, die auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Lösungen anbieten können. Mögliche Begriffe für eine Internetsuche sind: Radon Fachperson, Radon Spezialist, Radon Sachverständiger, Radon Fachmann, Radon Fachkraft. Auch Bausachverständige, Architekten oder Ingenieurfirmen können Ansprechpartner beim Sanieren von Bestandsgebäuden sein.

Die Hilfestellung "Radon messen am Arbeitsplatz" enthält neben der Schritt-für-Schritt-Messanleitung auch Informationen zum Radonschutz und praktische Tipps zu Radonmessungen an Arbeitsplätzen.

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