Die wichtigsten Methoden der Übertragungsverfahren
Für die Übertragung stehen grundsätzlich mehrere Verfahren zur Auswahl von denen hier nur die relevantesten knapp vorgestellt werden. Für alle hier vorgestellten Verfahren sollten sich Spender- sowie Empfängerfläche in der gleichen naturräumlichen Untereinheit befinden (max. 20 km Entfernung). So kann verhindert werden, dass sehr kleinräumige Adaptionen von Flora und Fauna verändert werden.
Zu beachten: Aktuell sind entsprechend §1 der Erhaltungsmischungsverordnung nur Mulch, Grünschnitt, Mahdgut sowie daraus gewonnenes frisches Druschgut und diasporenhaltiger Boden beim Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen nicht genehmigungsspflichtig.
Übertrag von frischem Mahdgut oder Heu
Die Spenderflächen werden zum Fruchtzeitpunkt möglichst vieler Zielarten gemäht, womit mittlere Übertragungsraten von 50 bis 60 % erreicht werden. Das Material wird frisch auf die vorbereitete Empfängerfläche übertragen und dort breitflächig verteilt. Nach ein paar Tagen wird das Material nochmals gekreiselt, so dass die Samen möglichst vollständig ausfallen. Danach wird das ausgekreiselte Mähgut entweder angewalzt oder mit dem Ladewagen aufgenommen und abgefahren. Die Mahd- und Aufnahmetechnik muss den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Bei falscher Lagerung besteht die Gefahr der Selbstentzündung des Mähgutes oder Schimmelbildung. Diese Ernteverfahren unterliegen gemäß §1 ErMiV – nicht den Regelungen der Erhaltungsmischungsverordnung.
Vorteile:
Höhere Pflanzen und – bei frischem Material auch Insekten, Spinnentiere, Moose und Flechten – können so übertragen werden. In der Regel sind keine Spezialmaschinen notwendig. Wenn das Material nach der Mahd nicht sofort auf die Empfängerfläche übertragen, sondern getrocknet wird, ist es maximal 1-2 Jahre lagerfähig und kann mit Material von früheren und späteren Mahdterminen gemischt werden.
Nachteile:
Artabhängig sinkt die Keimfähigkeit des Saatgutes durch Lagerung ab (Erfahrungen lassen eine Abnahme der Keimfähigkeit in zwei Jahren auf weniger als 50 % annehmen), was für möglichst kurze Zeitabstände zwischen Ernte und Ausbringen spricht. Zudem muss mehr Fläche beerntet werden, als Übertragungsfläche erforderlich ist, was in vielerlei Hinsicht problematisch ist (Flächenverfügbarkeit, Schädigung der Spenderfläche usw.).
Übertrag von Samen mit Ausbürstungsverfahren
Zu beachten: Direkt geerntete Mischungen mittels Ausbürstverfahren fallen unter den Regelungsbereich der ErMiV und bedürfen ggfs. einer Genehmigung. Sofern es sich bei der Ernte und dem Ausbringen des Saatgutes um kein Inverkehrbringen aus kommerziellen Gründen handelt, so kann von einer Genehmigung abgesehen werden. Informationen dazu kann Ihnen Ihre örtliche Naturschutzbehörde liefern.
Mittels verschiedener Spezialmaschinen werden reife Samen aus dem stehenden Bestand abgestreift/ausgebürstet. Die Samenausbeute in hochwüchsigen Beständen liegt zwischen 20-50 %, in niedrigwüchsigen bei 55-75 % des kompletten Samenangebotes.
Vorteile:
Das schonende Verfahren ermöglicht den Bestand zur weiteren Bewirtschaftung zu erhalten, wodurch auch mehrfache Beerntungen unterschiedlicher Reifezeitpunkte möglich werden. Durch die geringe Arbeitsbreite ist eine selektive Beerntung möglich und nach Trocknung eine Lagerung des Materials. Mischungen von verschiedenen Erntebeständen des gleichen Vegetationstyps aus der Umgebung sind möglich, um Samenausbeute und Artenreichtum zu erhöhen.
Nachteile:
Die vielfach sehr teuren Spezialmaschinen kommen in hochwüchsigen, dichten Beständen an ihre Grenzen (Walzen verstopfen oder es werden vor allem Grassamen beerntet) und sind nicht geeignet große Flächen zu bearbeiten. Bei mehrfacher Beerntung wird eventuell ein zu großer Anteil der Samen der Spenderfläche entnommen und die Fauna wie Raupen, Käfer oder immobile Entwicklungsstadien geschädigt. Das ungereinigte Erntegut kann bislang vorwiegend nur per Handansaat ausgebracht werden. Auch hier ist bei einer längeren Lagerung des Saatgutes mit einem deutlichen Absinken der Keimfähigkeit zu rechnen (s. Mahdgutübertrag).
Übertrag von Samen mittels Rechgut
Vorteile:
Neben der Materialgewinnung kann das Verfahren auch der Aushagerung/Auflockerung des Spenderbestandes dienen. Die entstehenden Lücken im Bestand begünstigen konkurrenzschwache Arten auf Spenderfläche. Eine Kombination mit Mahd erleichtert die Aufnahme des Materials.
Nachteile:
Rechgutgewinnung ist ein starker Eingriff in den Spenderbestand und kann nur mosaikartig oder mit mehreren Jahren Abstand durchgeführt werden. Anwendungsschwerpunkt sind Sandtrockenrasen, Borstgrasrasen, Trockenrasen.
Weitere Übertragungsmethoden
- Wiesendrusch: Wiesendrusch erlaubt neben der Mahd mit einem Mähdrescher in einem Arbeitsgang eine Samenmischung zu gewinnen. Durch den Mahdtermin und die Feinjustierung des Dreschers kann die Samenmischung gezielt beeinflusst werden (auch hier ist ggfs. eine Genehmgigung für das Inverkehrbringen von Saatgut bei der zuständigen Behörde einzuholen, s. Ausbürstverfahren).
- Heudrusch-Verfahren®: Hier wird das Mahdgut auf der Spenderfläche vorgetrocknet und nach der Trocknung gedroschen und lagerfähig gemacht.
- Übertrag von Oberboden und Rasensoden: Aufwendiges Verfahren zum Übertrag von Lebensgemeinschaften durch Abheben des Oberbodens mittels Radlader. Kleinflächiger Einsatz kann im Rahmen von Pflegemaßnahmen möglich sein, großflächige Entnahme nur bei absehbarer Flächenzerstörung.
- Saugmulch-Verfahren: Klein gehäckseltes Mahdgut wird mittels Spezialmaschinen aufgenommen und kann direkt übertragen werden oder durch Trocknung lagerfähig gemacht werden. Hohe Verluste bei der Fauna.
- Heublumen-Übertrag: Traditionell durch Ausfegen von Scheunen gewonnen; steht vielfach unkompliziert zur Verfügung, sofern die Erntefläche artenreich ist.
- Aufgesaugte Samen: Ggf. gezieltes Absaugen aus stehendem Bestand mittels trag- oder fahrbarem Gerät wodurch rund 100-200 g Samen/Stunde gewonnen werden können.