Biodiversitätsberatung in Bayern
Das Artensterben zeigt sich auch in Bayern in konkreten Zahlen: Gemäß der Roten Liste der in Bayern gefährdeten Arten sind über 40 % bedroht. Etwa 5 % der Tier- und 3 % der Pflanzenarten sind bereits ausgestorben. Der Rückgang trifft nicht nur seltene, beispielsweise auf spezielle Lebensräume und Symbiosen angewiesene Arten, sondern, und das ist alarmierend, vor allem ehemals weit verbreitete Arten wie Grasfrosch, Feldlerche oder Himmelblauer Bläuling.
Wie lassen sich die umfangreichen Herausforderungen bewältigen und Natur- und Artenschutzziele erreichen? In den runden Tischen im Nachgang des Volksbegehrens kristallisierte sich heraus, dass es sinnvoll ist, eine Beratung von lokalen Akteuren zu etablieren. So wurde im Art. 5d des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) die Biodiversitätsberatung gesetzlich verankert.
50 neue Stellen wurden seit 2020 geschaffen. In 42 der 71 bayerischen Landkreisen kümmern sich Beraterinnen und Berater als Teil der unteren Naturschutzbehörden um die Biodiversität in ihrem Landkreis. Koordiniert wird deren Arbeit von acht Fachkräften an den höheren Naturschutzbehörden. Unterstützt wird die Biodiversitätsberatung zudem durch ein Fachmanagement am Bayerischen Artenschutzzentrum.
Die eingeführte Biodiversitätsberatung ist ein wichtiger Baustein der bayerischen Naturschutzverwaltung und intensiviert die schon seit Jahren erfolgreiche Arbeit im kooperativen Naturschutz. Sie beteiligt die Menschen vor Ort und vereint in der Umsetzung bayerische, deutsche und europäische Naturschutzziele. Die Mitarbeitenden in der Biodiversitätsberatung tragen so als Teile der unteren Naturschutzbehörden dazu bei, die gemeinsame Aufgabe, bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu sichern, hochwertige Schutzgebiete zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie den landesweiten Biotopverbund zu realisieren.