Aufgaben und Ziele

Unsere zentrale Aufgabe ist es, interessierte Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer, Landbewirtschaftende, Kommunen, Verbände und weitere Akteure zu Naturschutzmaßnahmen und staatlichen Förderprogrammen wie dem Vertragsnaturschutzprogramm sowie der Landschaftspflegerichtlinie zu beraten.

Unsere Schwerpunkte

Bayern verfügt über eine beeindruckende Vielfalt an wertvollen Kulturlandschaften mit einer Vielzahl von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Unsere Aufgabe ist es, diese typische Natur und Landschaft Bayerns zu erhalten. Wir sind deshalb schwerpunktmäßig in den Kernflächen des Naturschutzes und des Biotopverbunds unterwegs.

Schutzgebietsmanagement

Wir betreuen und optimieren die ökologisch wertvollsten Teile von Natur und Landschaft (gemäß Art. 5b BayNatSchG). Im Fokus steht, die Managementpläne der Natura 2000-Gebiete umzusetzen, aber auch Naturschutzgebiete, Biotope, Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile zu pflegen und in einen guten ökologischen Zustand zu bringen oder zu erhalten.

Artenschutz

Wir entwickeln Artenhilfsmaßnahmen für geschützte und gefährdete Tiere, Pflanzen oder Pilze. Dazu erheben wir wichtige Datengrundlagen, starten Hilfsprojekte und kontrollieren den Erfolg von umgesetzten Maßnahmen.

Biotopverbund

Wir sorgen dafür, dass Flächen in den Biotopverbund eingebunden werden. Die Entwicklung ökologisch wertvoller und langfristig gesicherter Flächen ist im Biotopverbund von zentraler Bedeutung. Der Biotopverbund ist das Bindeglied zwischen den Kerngebieten des Naturschutzes, den geschützten und gefährdeten Arten und den verbindenden Flächen wie Ausgleichsflächen oder Gewässerrandstreifen. Ziel ist es, dass der räumliche und funktionale Biotopverbund bis zum Jahr 2030 mindestens 15 % Offenland der Bayerischen Landesfläche umfasst (Art. 19 Abs. 1 BayNatSchG).

Weitere Ziele

Artenvielfalt in der Fläche gelingt nur gemeinsam. Bayern setzt deshalb bei der Umsetzung der umfangreichen Aufgaben im Natur-, Arten- und Klimaschutz auf kooperative Zusammenarbeit.

Beratung

Unsere zentrale Aufgabe ist, Landnutzer und Eigentümer bei der naturschonenden Bewirtschaftung von Flächen beratend zu unterstützen. Gute Anknüpfungspunkte bieten die staatlichen Förderinstrumente des Naturschutzes und der Landwirtschaft wie das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) im Offenland und Wald, das bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) als auch die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR).

Kooperation

Unsere zentrale Aufgabe ist es, alle lokalen und regionalen Akteure an einen Tisch zu bringen und effektive Kooperations-Netz­werke aufzubauen. So sind neben staatlichen Institutionen wie der Landwirtschafts- und Wasserwirtschaftsverwaltung (Wild­lebensraum- und Gewässerschutzberatung) vor allem lokale Akteure, allen voran die Kommunen und Verbände (wie Landschaftspflegeverbände), sowie die Gebietsbetreuung in Bayern und Ehrenamtliche wichtige Partner. Abgestimmte gemeinsame Projekte und Initiativen bringen die Ziele des Volksbegehrens voran und setzen die Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes um.

Öffentlichkeitsarbeit

Unsere Arbeit an den unteren Naturschutzbehörden und der gesamten bayerischen Naturschutzverwaltung, werden durch eine vielseitige Öffentlichkeitsarbeit aufgezeigt. Neben den essenziellen Einzelberatungen dienen Veranstaltungen, Führungen, Pressetermine und Infos über soziale Medien dazu, die bayerische Bevölkerung für den Natur- und Artenschutz zu sensibilisieren.

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