Artenanreicherung von bestehendem Grünland
Artenarme Wiesen müssen nicht zwingend durch Umbruch und Neuanlage verbessert werden, sondern können auch mit Arten angereichert werden. Um das Überleben dieser Arten zu sichern ist eine dauerhafte Umstellung der Nutzung erforderlich. Das heißt durch eine Nutzungsreduktion, ausbleibende bis geringe Düngung und pestizidfreies Bearbeiten werden die Bedingungen geschaffen, die eine artenreiche Vegetation möglich machen. Allerdings sollten nur wenige Dominanzbildner wie Ampfer, Kreuzkräuter oder Disteln, auf der Fläche zu finden sein.
Für eine erfolgreiche Anreicherung müssen Etablierungsnischen durch partielle Öffnung der Grasnarbe geschaffen werden. Gängige landwirtschaftliche Praxis ist dazu streifenförmig quer zur normalen Bewirtschaftungsrichtung einen Maschinenbreite-Streifen der Vegetation durch Fräsen oder Grubbern zu beseitigen, Übertragungsmaterial einzubringen und gegebenenfalls mit Mähgut dünn abzudecken, um eine zu schnelle Abtrocknung zu verhindern. In Hanglagen ist darauf zu achten, durch die Vegetationsöffnung keine Erosionsansätze zu erzeugen. Durch die Nutzung in den folgenden Jahren breiten sich die etablierten Arten langsam auf der Fläche aus.
Über das Genehmigungserfordernis der Artenanreicherung bzw. Erneuerung von Dauergrünland kann das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) oder die Untere Naturschutzbehörde Auskunft geben.