Auen in der Planung

Auen in Bayern werden in einer Vielzahl von Planungen der verschiedenen Ebenen behandelt. Sowohl die räumliche Gesamtplanung als auch verschiedene Fachplanungen formulieren Ziele, die die Auen mehr oder weniger direkt betreffen.

Eine eigenständige Fachplanung für Auen existiert dagegen nicht. Mit dem Auenprogramm Bayern sollen die Ziele des Auenschutzes und der Auenentwicklung bestmöglich in die bestehenden Planungen integriert werden. Dazu ist es notwendig, bei allen Planungsträgern und Beteiligten das entsprechende Bewusstsein zu schaffen. Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Gewässerentwicklungsplanung ein.

Gewässerentwicklungsplanung in Bayern, wie sie im Merkblatt 5.1-3 "Gewässerentwicklungskonzepte (GEK)" dargestellt ist, umfasst immer auch die Aue. Planerisch sind Gewässer und Aue als ökologische Einheit zu behandeln. Dies führt u.a. dazu, dass für die Gewässerentwicklung in den Bach- und Flussauen ausreichende Flächen bereitzustellen sind.

Schon aus der Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Gewässer hin zu einem guten ökologischen Zustand bzw. Potenzial zu entwickeln, ergibt sich ein Flächenbedarf, der aus dem typischen Verhalten des Gewässers abzuleiten ist. Während zum Beispiel ein Bach in Kalk- oder Granitgebieten mit hohem Gefälle sehr geradlinig verläuft und ein Kerbtal ohne nennenswerte Auenflächen schafft, zeigen Bäche und Flüsse des flacheren Landes natürlicherweise ein ganz anderes Verhalten.

Sie verflechten sich (schotterreiche Gewässer wie Isar, Loisach, Stillach, Halblech), ändern häufig ihren Lauf (Naab, Donau oberhalb Neustadt a.d.D.) oder schwingen in weiten Mäandern im flachen, weiten Talgrund (Fränkische Saale, Rott, Fränkische Rezat).

Um dieses physikalisch bedingte Eigenverhalten, das nur mit sehr großem Aufwand verändert werden kann, zu berücksichtigen, wird das Instrument des "Entwicklungskorridors" verwendet. Ein Entwicklungskorridor umfasst vereinfacht die Flächenbreite, die die Physik eines Gewässers erfordert und die dem Gewässer grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden kann. Damit enthält ein Entwicklungskorridor mehr als nur den Uferstreifen und einen Gewässerrandstreifen, nämlich auch (potenzielle) Auenflächen.

Im Bereich der Fachplanungen finden derzeit durch die Umsetzung der europäischen Richtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Richtlinie zum Hochwasser-Risikomanagement) Veränderungen statt, die auch die Auen wesentlich betreffen. Da sich hier verschiedene Bearbeitungseinheiten wie zum Beispiel Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie) und Wasserkörper (WRRL) wie auch Bewertungsansätze überlagern, sind behördeninterne Abstimmungen notwendig, um Zielkonflikte und Widersprüche in Auen zu verhindern. Das Auenprogramm bietet eine Plattform für diese Abstimmung.

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