Auen und EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Auen sind über vielfältige Funktionsbeziehungen mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verknüpft. Maßnahmen, die der Erreichung des "guten Zustandes" bzw. des "guten ökologischen Potenzials" (Ziel der WRRL) für die Oberflächenwasserkörper dienen, können auch den Auen zugutekommen. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass die Ziele der WRRL ohne Maßnahmen in den Auen teilweise nicht erreichbar sind. Beispiele hierfür sind der sog. "Entwicklungskorridor", der für eine naturnähere Umsetzung der durch Geologie, Hydrologie und Gefälleverhältnisse bestimmten natürlichen Gewässerform erforderlich ist und Flächen der Auen umfasst (siehe "Auen in der Planung", linke Spalte). Zudem sind Auen als der Raum, in den Flüsse sich bei Hochwasser ausdehnen, fester und unabdingbarer Bestandteil eines naturnahen Gewässers. Dementsprechend wird in Bayern seit langem die Position vertreten, dass Fluss und Aue eine Einheit bilden und nicht isoliert voneinander betrachtet werden können.
In die Wasserrahmenrichtlinie sind auch Schutzgebiete einbezogen, die entweder dem Schutz der Gewässer selbst oder zum Erhalt wasserabhängiger Lebensräume und Arten dienen.
Das Planungsinstrument der WRRL ist der Bewirtschaftungsplan mit dazugehörigem Maßnahmenprogramm. Als Grundlage der Maßnahmenprogramme liegt der sogenannte "Maßnahmenkatalog" vor. Hierin sind in allgemeiner Form fachlich sinnvolle und grundsätzlich zielführende Maßnahmen zusammengestellt. Es besteht ein enger Zusammenhang mit den Gewässerentwicklungsplänen. Die ursprünglich von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erstellten Maßnahmenkataloge wurden in Bayern untersetzt und so für die Maßnahmen- bzw. Gewässerentwicklungsplanung verbessert.
Die nachfolgende Tabelle enthält die für Auen wesentlichen Maßnahmen des Katalogs.
Code | Maßnahme LAWA | Maßnahme Bayern | BP |
---|---|---|---|
28 | Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen | 479 | |
29 | Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft | 483 | |
30 | Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Auswaschung aus der Landwirtschaft | 496 | |
63 | Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens | Bettbildenden Abfluss abgeben | 7 |
65 | Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalts | Deiche verlegen | 13 |
Strukturelle Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts (zum Beispiel Gewässersohle anheben, Uferrehne abtragen, Flutrinnen aktivieren) | 37 | ||
Feuchtgebiete wieder vernässen, Moorschutzprojekte, Wiederaufforstung im EZG | 14 | ||
70 | Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/ Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung | Flächenerwerb zur eigendynamischen Entwicklung | 197 |
74 | Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten | Primäraue naturnah wiederherstellen | 21 |
Primäraue naturnah entwickeln | 29 | ||
Auegewässer/Ersatzfließgewässer neu anlegen | 28 | ||
Auegewässer/Ersatzfließgewässer entwickeln | 19 | ||
Sonstige Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten (zum Beispiel Gewässersohle anheben, Uferrehne abtragen, Flutrinne aktivieren) | 38 | ||
Aue naturnah erhalten/pflegen | 84 | ||
Sekundäraue naturnah herstellen oder entwickeln | 16 | ||
75 | Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (Quervernetzung) | Altgewässer anbinden | 40 |
Durchgängigkeit in die Seitengewässer verbessern | 73 | ||
100 | Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch besondere Anforderungen in Überschwemmungsgebieten | 0 |
Im aktuellen Bewirtschaftungsplan 2015-2021 sind diese Maßnahmen an einer Reihe von Flusswasserkörpern vorgesehen (vgl. Tabelle, Spalte "BP"). Bayern hat damit die Auenentwicklung in die Umsetzung der WRRL integriert.
Umsetzung
Die konkrete Festlegung der Maßnahmenform, deren Verortung, Finanzierung und Realisierung findet im Rahmen der Umsetzung statt. Das Wasserrecht legt dazu die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fest:
- für Gewässer 1. und 2. Ordnung (Flüsse und Ströme) ist der Freistaat zuständig
- bei den Gewässern 3. Ordnung (Bäche) sind es die Kommunen. Ihre Arbeit wird wirtschaftlich über Fördergelder (siehe "Schutz und Entwicklung von Auen", linke Spalte) und inhaltlich über die Gewässernachbarschaften unterstützt.
Der Beitrag der Wasserrahmenrichtlinie zum Auenschutz ist eng mit den Maßnahmen der Gewässerentwicklungsplanung und den Standortansprüchen der auentypischen Lebensräume und Arten in den Natura 2000-Gebieten verknüpft. Die Hochwasserschutzfunktion der Auen wird in der WRRL über die Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalts berücksichtigt. Wesentlich aber ist hierfür die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hochwasser-Risikomanagement, in der die Rückhaltefunktion der Auenflächen und -strukturen betrachtet wird (siehe "Natürlicher Rückhalt"). Das Auenprogramm Bayern leistet einen Beitrag zur erforderlichen grundsätzlichen Abstimmung.
- Gewässerentwicklung
- Gewässer-Nachbarschaften Bayern
- An Bundeswasserstraßen erfolgt die Auenentwicklung über das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland".
- Bundesprogramm Blaues Band Deutschland