Methodik
Grundlage der Kartierungen ab 2006 ist die aktuelle Kartieranleitung zur gemeinsamen Erfassung von FFH-Lebensraumtypen und § 30/Art. 23-Biotoptypen im Offenland. Gehölzbiotope werden teilweise, aber in deutlich geringerem Umfang überarbeitet. Alle Biotop-Subtypen, die einem LRT zugeordnet werden können (zum Beispiel GE6510), müssen entsprechend des FFH-Bewertungsschemas bewertet werden.
Die Kartierer ermitteln die Biotope in der Landschaft mit Hilfe von Farbluftbildern. Die Grenzen der Biotopflächen werden in das Luftbild eingezeichnet und später digitalisiert. Ähnliche Biotope werden unter einer Hauptnummer mit verschiedenen Teilflächen zusammengefasst, seit 1996 werden die Biotoptypen dabei teilflächenscharf beschrieben.
Die Kartierung der Biotoptypen, die dem Schutz des § 30 BNatSchG/Art. 23 BayNatSchG unterliegen, wird nach den Kriterien des Bestimmungsschlüssels für § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG-Flächen durchgeführt. Flächige Biotope werden in der Regel ab 1.000 m2 , lineare ab 2 m Breite und 50-100 m Länge erfasst. Jedes Biotop erhält eine eigene Nummer, die sich aus der Nummer der TK 25 und einer laufenden Nummer zusammensetzt. Besteht es aus verschiedenen Teilflächen, werden diese mit Unternummern versehen.
Zeitgleich zur Biotopkartierung werden umfangreiche Untersuchungen zur Fauna durchgeführt. Dabei werden in erster Linie die Tiergruppen Amphibien, Libellen, Heuschrecken und Tagfalter bearbeitet, bei Bedarf auch weitere Gruppen wie Wildbienen, Fledermäuse, Vögel u.a. Die Ergebnisse der zoologischen Untersuchungen werden in die Artenschutzkartierung des LfU übernommen.