Alpenbiotopkartierung (ABK)

Der Alpenanteil Bayerns nimmt mit rund 4.200 km2 im Vergleich zu anderen Alpenanrainerstaaten flächenmäßig nur einen geringen Anteil ein. Trotzdem zeigt er, bedingt durch geologische, reliefbedingte und klimatische Faktoren, einen alpenweit gesehen unverwechselbaren, eigenständigen Charakter mit einem vielfältigen, kleinräumlich stark wechselnden Erscheinungsbild.

Der bayerische Alpenraum zwischen Berchtesgaden und Lindau birgt deshalb auch die reichste und großflächigste Naturausstattung Bayerns.
Die in diesem Raum erfolgte Alpenbiotopkartierung war ein Teil der landesweit durchgeführten Biotopkartierungen, die Fachdaten für naturschutzfachliche Bewertungen ermitteln und aufbereiten. Sie ist in einem ersten Durchgang seit 2008 abgeschlossen.

Es wurde der gesamte bayerische Alpenanteil von den Tallagen bis in die Gipfelregionen kartiert.
10 Landkreise ragen mit Teilgebieten in die Alpen hinein. Die Kartiergrenze zum Flachland hin bildet die Grenze der alpinen biogeografischen Region.

Wie auch der außeralpine Bereich Bayerns, ist der bayerische Alpenraum zunehmenden Flächenbeanspruchungen durch Siedlung, Verkehr oder Freizeitaktivitäten ausgesetzt. Die steigende Zahl von Eingriffen erfordert für Beurteilungen und Abwägungen ein hohes Maß an Fach- und Detailwissen. Die Alpenbiotopkartierung will nachvollziehbare Fachaussagen liefern, Wissenslücken schließen, Argumentationshilfen geben und den Eigentümern Rechtssicherheit vermitteln.
Darüber hinaus liefert die ABK auch Bausteine, um den Kenntnisstand über die Flora und die Vegetation der Bayerischen Alpen zu vertiefen.

Bei der Alpenbiotopkartierung wurde ein ganz besonderer Wert auf vegetationskundliche Aspekte und aussagekräftige Artenlisten gelegt, was auch bei den Beschreibungen der Biotope hinreichend berücksichtigt werden musste. Zur Untermauerung der Bestimmung, vor allem bei schwierigen Sippen, erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit der Botanischen Staatssammlung München. Bemerkenswerte Funde sind durch Herbarnachweise belegt.

Im Gegensatz zur Flachlandbiotopkartierung wurden in der Alpenbiotopkartierung auch die nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützten Waldbiotope erfasst. Vor der eigentlichen Kartierung erfolgte im Staatswald durch die Forstbehörden eine Vorauswahl von Verdachtsflächen. Nach Abschluss der Kartierung erfolgte ein gemeinsamer Abnahmebegang.

Die Privatwälder wurden vom Kartierteam der ABK selbständig erfasst. Eine Flächenvorauswahl und Informationsbegehungen vor und nach den Erhebungen wurden den jeweiligen Privatwaldvereinigungen angeboten.

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