Aufgaben und Anwendung der Biotopkartierung
Aufgabe der Biotopkartierung ist es, als Grundlage für den Schutz unserer Heimat, Kenntnis über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der ökologisch wertvollen Lebensräume in ganz Bayern nach einem landesweit einheitlichen Standard zu erhalten. Mit dieser Datengrundlage können und sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die immer seltener werdenden Lebensräume für Tiere und Pflanzen vor Beeinträchtigung und Zerstörung zu bewahren und die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes angemessen zu berücksichtigen.
Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft
Die Biotopkartierung bietet Naturschutzbehörden und Planungsbüros wichtige Informationen bei der Planung und Beurteilung von Eingriffsvorhaben (zum Beispiel auch im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen, die sich aus dem Erhaltungsgebot und Verschlechterungsverbot der FFH-RL ergeben (Art. 2, 3 und 6 der FFH-RL). Im Bereich Verkehrswegebau ist es so zum Beispiel möglich, naturverträglichere Varianten vorzuschlagen und Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen.
Erarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen in den Gemeinden
Für die Landschaftsplanung sind die Ergebnisse der Biotopkartierung eine wichtige Grundlage. Den Gemeinden erleichtert sie die im Rahmen der Bauleitplanung notwendige Erstellung eines Landschafts- oder Grünordnungsplans.
(Länderübergreifender) Biotopverbundplanung
Ein Biotopverbund soll Biotope über Ländergrenzen hinweg verbinden und damit Ausbreitungsmöglichkeiten für Pflanzen und Tiere schaffen. Mit Hilfe der Biotopkartierung lassen sich zu Planungsbeginn die dafür geeigneten Flächen feststellen.
Wissenschaftliche Arbeiten und landesweite Planungen
Die Ergebnisse der Biotopkartierung dienen wissenschaftlichen Arbeiten und Planungen wie beispielsweise dem Arten- und Biotopschutzprogramm, dem Landschaftsentwicklungskonzept oder den Regionalplänen als Grundlage.
Landschaftspflege und Vertragsnaturschutzprogramm
Für landschaftspflegerische Maßnahmen und im Vertragsnaturschutz stellt die Biotopkartierung ein unentbehrliches Hilfsmittel für die Naturschutzbehörden dar. So werden im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms naturschonende Bewirtschaftungsweisen vor allem auf Feuchtflächen, Mager- und Trockenstandorten gefördert.
Schutzgebietsausweisungen und Pflegekonzepte
Die Biotopkartierung bietet für die Erstellung von Pflegekonzepten, Schutzgebietsplanungen, Gebiets-Managementplänen (Art. 6 der FFH-RL) sowie für den Ankauf ökologisch wertvoller Flächen eine wertvolle Entscheidungsgrundlage.
Berichtspflicht
Grundlage zur Erfüllung der in der FFH-RL geforderten Berichtspflicht über den Erhaltungszustand der LRT, d.h. für das Monitoring (Art. 11 und 17 der FFH-RL).