FAQ: Biotopkartierung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Biotopkartierung Bayern.

Allgemeine Fragen

1. Was ist ein Biotop?

Der Begriff Biotop besteht aus den griechischen Wörtern bios, das Leben und topos, der Ort und kann mit dem Begriff Lebensraum gleichgesetzt werden. Biotope beherbergen einzigartige Lebensgemeinschaften von Tier- und Pflanzenarten. Biotope sind besonders schützenswert, weil sie eine hohe Artenvielfalt aufweisen oder besonders seltene Arten beherbergen.

In Bayern gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Biotopen. Sie können natürlichen Ursprungs sein, wie zum Beispiel Moore, alpine Rasen oder natürliche Gewässer mit ihren Verlandungszonen. Viele Biotope sind jedoch erst durch die Nutzung des Menschen entstanden. Hierzu gehören beispielsweise artenreiche Wiesen und Weiden, naturnahe Hecken und Streuobstbestände, alte Steinbrüche oder auch extensiv genutzte Teiche.

2. Was ist die Biotopkartierung?

Die Biotopkartierung ist eine Bestandsaufnahme ökologisch und naturschutzfachlich wertvoller Flächen (Biotope) in Bayern. Die im Gelände vorgefundenen Biotope werden in Karten eingezeichnet und ihre wichtigsten Merkmale beschrieben: unter anderem die vorgefundenen Pflanzenarten und Pflanzengemeinschaften sowie die Eigenschaften von Gelände und Standort, die die Lebensgemeinschaft eines Biotopes entscheidend prägen, wie z. B. das Wasserangebot oder die Art des Bodens.

Die Biotopkartierung "weist" keine Biotope "aus". Sie hat keine direkte rechtliche Wirkung und gibt lediglich den Zustand einer Fläche zum Zeitpunkt der Erfassung wieder.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) koordiniert die Biotopkartierung.

Diese gliedert sich in die vier Bereiche Flachland-, Stadt-, Alpen- und Militärbiotopkartierung. Letztere ist für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Seit Mitte der 1990er Jahre erfolgt die Biotopkartierung nur noch im Offenland außerhalb der Wälder. Flächige Wälder werden nur bis zu einer Größe von 5.000 m2 erhoben.

Da überall in Bayern nach einer einheitlichen Anleitung kartiert wird, ist die Biotopkartierung eine bayernweit vergleichbare Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der wertvollen Lebensräume.

3. Welche Biotope werden bei der Biotopkartierung erfasst?

In der Biotopkartierung werden die besonders erhaltenswerten Biotope im Offenland außerhalb der Wälder erfasst.

Es handelt sich grob umrissen um Gebüsche, Hecken, Feldgehölze, Gewässer, Feuchtstandorte des Offenlandes, Trocken- und Magerstandorte des Offenlandes und bei der Stadtbiotopkartierung um Biotope mit Schwerpunkt im Siedlungsbereich, z. B Einzelbäume, Parks und Alleen. Als naturnahe Waldbiotope werden in der Regel nur kleinflächige (< 5.000 m2) oder lineare Waldstrukturen aufgenommen. Hierzu gehören beispielsweise schmale Auwaldbänder an Bächen oder kleinflächige Moor- oder Kiefern-Trockenwälder.

Die Biotope müssen dabei den strengen Kriterienkatalog der bayernweit einheitlichen Kartieranleitung erfüllen. Eine Zusammenstellung und detaillierte Beschreibung aller Biotoptypen, die bei der Biotopkartierung erhoben werden, finden Sie in der Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern, Teil 2:

4. Warum wird die Biotopkartierung durchgeführt?

Das Ziel der Biotopkartierung ist, eine Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der naturschutzfachlich besonders wertvollen und der gesetzlich geschützten Biotope in Bayern zu gewinnen. Die Bestandsaufnahme dient dazu, eine Wissensgrundlage zu schaffen, damit besonders naturschutzfachlich wertvolle Bestandteile der Landschaft erhalten werden können. Die Ergebnisse dienen Behörden und Interessensverbänden, Kommunen und Grundeigentümern als Information und Arbeitsgrundlage in allen Fragen des Naturschutzes.

5. Wer führt die Biotopkartierung durch?

Das Bayerische Naturschutzgesetz (Art. 46 BayNatSchG) überträgt die Aufgabe erhaltenswerte Biotope sowie Arten und deren Lebensräume zu erfassen und zu bewerten dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). Das LfU koordiniert in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzbehörden die Biotopkartierung landesweit. Mit den Kartierungen vor Ort werden fachkundige Kartierungsbüros beauftragt.

6. Wie wird die Biotopkartierung durchgeführt?

Die Biotopkartierung wird landkreisweise, oder in den kreisfreien Städten stadtgebietsweise, durchgeführt. Die europäischen Schutzgebiete der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) werden dabei häufig ausgenommen. Dort werden die schützenswerten Biotope in der Regel bei der Erstellung des jeweiligen FFH-Managementplans kartiert.

Bayernweit werden die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume nach einer einheitlichen Kartieranleitung aufgenommen. Die Biotope, die die Kartierer im Gelände vorfinden werden in Karten eingezeichnet, und ihre wichtigsten Merkmale beschrieben. Hierzu zählen zum Beispiel die vorgefundenen Pflanzenarten und Pflanzengemeinschaften sowie die Eigenschaften von Gelände und Standort, die die Lebensgemeinschaft eines Biotopes entscheidend prägen, wie z. B. das Wasserangebot oder die Art des Bodens.

Kartiert wird während der Wachstumsperiode der Vegetation von Mitte April bis Mitte Oktober, da die jeweiligen Pflanzengemeinschaften nur in diesem Zeitraum im Gelände gut erkennbar sind. Nach der Geländesaison werden im Herbst die Kartierungsergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) im Gelände geprüft und abgenommen.

7. Wie oft findet die Biotopkartierung statt?

Seit den 1980er Jahren wurde ganz Bayern bereits einmal kartiert und zum Teil schon mehrfach aktualisiert. Biotope und die Gesetze zum Biotopschutz ändern sich im Lauf der Zeit. Daher werden die bestehenden Kartierungen in zeitlichen Abständen aktualisiert. Pro Jahr findet die Kartierung in etwa drei Landkreisen oder zwei kreisfreien Städten statt. Die Kartierungsarbeiten benötigen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt je nach Größe 2 bis 4 Jahre.


Gesetzlicher Biotopschutz

8. Sind Biotope gesetzlich geschützt?

Es gibt viele unterschiedliche Biotope in Bayern – sie sind alle wertvolle Lebensräume für unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt. Um die wertvollen Lebensräume zu erhalten sind viele Biotoptypen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützt.

Für den gesetzlichen Biotopschutz ist es unerheblich, ob eine Biotopfläche in der Biotopkartierung Bayern dokumentiert ist oder nicht. Entscheidend ist der aktuelle Zustand der jeweiligen Fläche vor Ort.

Es gibt zahlreiche Biotoptypen, die nicht gesetzlich geschützt sind. Hierzu gehört beispielsweise der überwiegende Anteil der Streuobstbestände in Bayern, artenreiche, extensiv genutzte Weiden und die meisten städtischen Biotoptypen.

Bitte beachten Sie: Neben dem gesetzlichen Biotopschutz können für einzelne Flächen weitere Schutzbestimmungen gelten. Beispiele sind die Vorschriften für besonders geschützte oder streng geschützte Arten (§ 44 BNatSchG), kommunale Baumschutzverordnungen oder Schutzgebiete.

Nähere Informationen zum gesetzlichen Biotopschutz finden Sie hier:

9. Werden durch die Biotopkartierung geschützte Flächen ausgewiesen?

Nein, die Biotopkartierung ist eine Bestandsaufnahme naturschutzfachlich wertvoller Flächen in Bayern. Sie ist keine Ausweisung von geschützten Flächen. Der gesetzliche Schutz einer Fläche entsteht allein durch die dort vorkommenden Pflanzen und Pflanzengemeinschaften und gilt auch für Flächen, die nicht in der Biotopkartierung erfasst sind.

10. Auf meiner Fläche befindet sich ein geschütztes Biotop. Was muss ich bei der Nutzung meiner Fläche beachten?

Ein Großteil der geschützten Biotope sind durch eine langjährige, extensive Nutzung entstanden. Eine Fortführung der biotoperhaltenden Nutzung ist in der Regel weiterhin möglich, in den allermeisten Fällen sogar erwünscht. Über spezielle Förderprogramme kann eine biotoperhaltende Nutzung finanziell gefördert werden (siehe Frage 18).

Wenn sich auf Ihrer Fläche ein geschütztes Biotop befindet, dann können sich auch Nutzungseinschränkungen ergeben. Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Es gibt aber auch bestimmte, vom Gesetz vorgesehene Ausnahmen (siehe Frage 11).

Wenn Sie auf Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen eine Nutzungsänderung planen, nehmen Sie bitte unbedingt mit der zuständigen Naturschutzbehörde am jeweiligen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Kontakt auf. Dort berät man Sie gerne, welche Nutzungsänderungen möglich sind!

Nähere Informationen zum gesetzlichen Biotopschutz und den maßgeblichen Gesetzen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

11. Gibt es Ausnahmen beim gesetzlichen Schutz von Biotopen?

Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Die maßgeblichen Gesetze sehen jedoch in bestimmten Fällen Ausnahmen vor.

Die Verbote gelten beispielsweise nicht, wenn die geschützten Flächen nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes entstanden sind.

Das gleiche gilt, für Biotope, die während der Laufzeit einer vertraglichen Vereinbarung im Rahmen der Förderprogramme des Naturschutzes oder der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung entstanden sind, wenn die Nutzung innerhalb von 15 Jahren wiederaufgenommen wird. Ebenso bei regelmäßig erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen von Streuobstwiesen und Streuobstweiden sowie für künstliche zum Zwecke der Fischereiwirtschaft angelegte geschlossene Gewässer.

Nähere Informationen zu den maßgeblichen Gesetzen zum Biotopschutz und deren Ausnahmen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

12. Auf meinem Bauland im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes wurde ein Biotop kartiert, geht das?

Ja, es ist möglich, dass im Zuge der Biotopkartierung auf Ihrer Baulandfläche im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes ein Biotop erfasst wurde. Entscheidend für die Erfassung eines Biotops ist der aktuelle Zustand der Fläche vor Ort und seine naturschutzfachliche Bedeutung als Lebensraum.

Bei Biotopen auf Bauland im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Liegt das Biotop im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes und ist das Biotop erst nach Inkrafttreten eines Bebauungsplans entstanden, so gelten die Verbote der einschlägigen Gesetze nicht für dieses Biotop
  • Besteht bereits ein gültiger Bebauungsplan für die Fläche, auf der sich das Biotop befindet und ist das Biotop bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes vorhanden gewesen, so kann davon ausgegangen werden, dass der Biotopschutz im Zuge der Aufstellung für den Bebauungsplan bereits ausreichend berücksichtigt wurde.

Gibt es noch keinen gültigen Bebauungsplan, so muss im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans der aktuelle Schutzstatus des Biotops geprüft und entsprechend berücksichtigt werden.


Informationen über die Biotopkartierung

13. Wie wird die Öffentlichkeit informiert?

Über den Beginn und den Abschluss einer Biotopkartierung informiert das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) in Zusammenarbeit mit der örtlichen Verwaltung die Bürger und Bürgerinnen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt über die lokalen Medien.

Das LfU bietet in Zusammenarbeit mit der lokalen Verwaltung Auftakt- und Abschlussveranstaltungen für Vertreter der örtlichen Behörden und Kommunen, der Interessensverbände der Grundeigentümer und Bewirtschafter sowie der Naturschutzverbände an. Zusätzlich informiert das LfU die örtlichen Behörden und Kommunen und die Interessensverbände schriftlich und bittet letztere um Weitergabe der Informationen an ihre Mitglieder. Die Kommunen werden zu Beginn und zum Abschluss der Kartierung darum gebeten, die Information über die Biotopkartierung über das Gemeindeblatt, die Homepage, öffentliche Aushänge und weitere gängige Kanäle weiterzugeben. Zur Information der Grundeigentümer siehe Frage 14.

Eine Auflistung aller laufenden und geplanten Kartierungen finden sie hier:

14. Wie werden Grundeigentümer informiert?

Grundeigentümer, auf deren Grundstücken Biotope im Rahmen einer Biotopkartierung in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt neu erfasst und aktualisiert wurden, werden seit 2024 nach der Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) schriftlich informiert.

Biotope innerhalb von FFH-Gebieten werden dabei nur dann berücksichtigt, wenn das jeweilige FFH-Gebiet im Rahmen der aktuellen Landkreis- bzw. in der Stadt-Biotopkartierung auch tatsächlich bearbeitet wurde. Wurden die Biotope bei der Erstellung des FFH-Managementplanes kartiert, so erfolgt die Information der Grundeigentümer im Rahmen des sogenannten "Runden Tisches" der FFH-Managementplanung.

15. Wo finde ich die Ergebnisse der Biotopkartierung?

Die Ergebnisse der Biotopkartierung stellt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der Öffentlichkeit mit Detailinformationen zu den Biotopen über den UmweltAtlas Bayern zur Verfügung.

Zudem finden Sie die Biotopkartierung auch im BayernAtlas, allerdings mit reduzierten Detailinformationen.

Für Landwirtschaftliche Betriebe sind die Ergebnisse außerdem in iBALIS integriert – allerdings auch hier mit reduzierten Detailinformationen.


Bewirtschaftung von Biotopen

16. Wieso ist meine Fläche ein Biotop trotz landwirtschaftlicher Nutzung?

Biotope sind wertvolle Lebensräume für unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt. Sie sind meist geprägt von einer besonderen Vielfalt an Tier und Pflanzenarten. Ein großer Teil unserer Biotope in Bayern ist das Ergebnis einer langjährigen, mehr oder weniger extensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Hierzu zählen beispielsweise artenreiche Wiesen und Weiden oder auch Streuobstbestände.

Biotope werden anhand ihrer Vegetationsgemeinschaft, also der dort vorkommenden Pflanzenarten, beurteilt. Die Nutzung der Fläche wird für die Einstufung einer Fläche als Biotops nicht berücksichtigt.

17. Ist eine landwirtschaftliche Nutzung von Biotopflächen weiterhin möglich?

Viele der in der Biotopkartierung erfassten Biotope sind in der Kulturlandschaft durch langjährige biotoperhaltende landwirtschaftliche Nutzung entstanden. Dies betrifft z. B. genutzte Wiesen und Weiden, Magerrasen oder auch Streuobstbestände. Wenn die Fläche also landwirtschaftlich genutzt wird, ist auf den erfassten Biotopen die bisherige, langjährige biotoperhaltende Bewirtschaftung in der Regel weiterhin möglich und in den allermeisten Fällen sogar erwünscht.

Auf gesetzlich geschützten Biotopflächen sind natürlich die geltenden Rechtsvorschriften zu beachten, insbesondere das Verbot der Zerstörung oder der sonstigen erheblichen Beeinträchtigung eines Biotopes.

Bitte wenden Sie sich daher vor einer geplanten Nutzungsänderung unbedingt an die Naturschutzbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Dort berät man Sie gerne, welche Nutzungsänderungen möglich sind!

18. Gibt es finanzielle Förderung für den Erhalt von Biotopen?

Bewirtschafter, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften und damit eine ökologisch wertvolle Fläche erhalten, können für die naturschonende Bewirtschaftung ein angemessenes Entgelt über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) erhalten. Die Maßnahmen werden in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Förderungsfähige Flächen sind z. B. artenreiche Wiesen und Weiden, Feuchtflächen sowie Mager- und Trockenstandorte.

Über die Landschaftspflege und Naturpark-Richtlinien (LNPR) werden Maßnahmen von Vereinen und Verbänden gefördert, die eine ökologisch wertvollen Fläche herstellen oder wiederherstelle. Zum Beispiel kann hier die Entfernung von Gehölzaufwuchs auf Trockenrasen finanziert werden um dadurch eine regelmäßig biotoperhaltende Nutzung, z. B. Beweidung möglich zu machen, die dann über das Vertragsnaturschutzprogramm gefördert werden kann. Auch gezielte Artenschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Neuanlage von Streuobstwiesen unterstützt diese Richtlinie.

Nähere Informationen zum VNP und den LNPR erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staastministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) oder bei der Naturschutzbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt:


Nicht fündig geworden?

Weitere Informationen rund um die Biotopkartierung in Bayern finden Sie auf der Themenseite der Biotopkartierung Bayern.

Einen Überblick liefert auch unsere Broschüre "Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren", die kostenfrei über den Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung bestellt werden kann.


Kontakt

Bei Fragen zu konkreten Flächen, zum gesetzlichen Schutz, zu den Möglichkeiten der Nutzung und Pflege oder auch zu den Fördermöglichkeiten beraten Sie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten.

Generelle Anfragen zur Biotopkartierung richten Sie bitte an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) unter

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