Anpassung an Hochwasser
Nach bisherigen Erkenntnissen werden extreme Hochwasser in Zukunft häufiger und bringen höhere Abflüsse mit sich. Der Hochwasserschutz muss auf diese Entwicklung reagieren.
Kurz gesagt
Die Programme der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltungen zum Hochwasser- und Gewässerschutz werden fortgeschrieben und kontinuierlich weiterentwickelt. Sie enthalten viele langfristig wirksame Maßnahmen, die Änderungen aufgrund des Klimawandels berücksichtigen.
Die Bayerische Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS) von 2016 formuliert Handlungsziele des vorbeugenden Hochwasserschutzes.
Hochwasserschutzanlagen werden bereits mit einem Klimaänderungszuschlag bemessen.
Strategien und Werkzeuge zur Anpassung an zukünftiges Hochwasser in Bayern
Aktuelle Informationen rund um das Thema Hochwasser bietet die Internetseite Hochwasser.Info.Bayern. Einen guten Überblick über die bayerischen Maßnahmen zum Hochwasserschutz bietet die nebenstehende Broschüre zum Bayerischen Gewässer-Aktionsprogramm 2030 (kurz: PRO Gewässer 2030). In der Säule I (Hochwasserschutz) werden die Aktivitäten aus den Vorläuferprogrammen, dem Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020 sowie dem Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus, konsequent fortgeführt. Sie enthält viele langfristige Maßnahmen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes.
Diese Maßnahmen bekommen im Lichte des Klimawandels eine zusätzliche Bedeutung und sind auch ausführlich in der Bayerischen Klimaanpassungsstrategie 2016 (BayKLAS) beschrieben. Die folgenden Punkte geben eine exemplarische Zusammenfassung:
- Konsequente Fortführung des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020plus unter Berücksichtigung des Klimawandels (z.B. Umsetzung des Klimaänderungszuschlags bei der Bemessung von neuen Hochwasserschutzprojekten, Sicherung und Ausbau von Hochwasser-Rückhaltepotenzialen).
- Integration des vorbeugenden Hochwasserschutzes in die Regionalpläne.
- Ermitteln und Ausweisen von Überschwemmungsgebieten (§ 31 b WHG Wasserhaushaltsgesetz) und konsequenter Vollzug der damit verbundenen Nutzungsvorgaben insbesondere für einen schadlosen Hochwasserabfluss (Hier bestehen Quervernetzungen zu den Handlungsfeldern Landwirtschaft, Wald und Forstwirtschaft, Raumordnung, Städtebau/Bauleitplanung, Bauen und Naturschutz).
- Erstellen von Hochwassergefahren-und -risikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementplänen (Art. 6 und 7 EG-Hochwasserrichtlinie), Entwickeln von Risikokommunikation.
- Optimierte Steuerung und optimierter Betrieb sowie laufende Überwachung, Unterhaltung und ggf. Sanierung von Hochwasserschutzeinrichtungen.
Klimaänderungszuschlag
Zur Bemessung von Hochwasserschutzanlagen, wie Dämmen oder Rückhaltebecken, oder bei der Bestimmung von Überflutungsflächen legt man stets einen bestimmten Hochwasserabfluss ("Bemessungshochwasser") zugrunde. Die Höhe dieses Bemessungshochwassers orientiert sich an den Eigenschaften des Planungsgebietes, des betrachteten Gewässers und den zu schützenden Gütern. Die gängige Bemessungsgröße für den Hochwasserschutz ist das HQ100, ein Hochwasserabfluss, der statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Im Jahr 2004 wurde in Bayern ein Klimaänderungszuschlag bei der Planung von Hochwasserschutzanlagen eingeführt: Dieser Zuschlag beträgt pauschal 15% für das HQ100.
Exemplarisch zeigt die nebenstehende Darstellung das Absperrbauwerk eines Hochwasserrückhaltebeckens (grau), ausgelegt auf den gegenwärtigen HQ100. Die untere blaue Linie symbolisiert den Wasserstand, der sich bei einem solchen Ereignis ergäbe. Man nimmt an, dass ein zukünftiges HQ100 eine Abflussmenge mit sich bringt, die um den Klimaänderungszuschlag höher liegt. Daraus ergibt sich ein höherer Wasserstand (obere blaue Linie), womit das Absperrbauwerk ebenfalls erhöht werden muss (rote Fläche).