Hochwasserrisikomanagement-Planung im Rhein Einzugsgebiet
Das Rheingebiet gliedert sich in Bayern in Main und Bodensee. Im 1. Bearbeitungszyklus wurde hier noch zwischen den beiden Gebieten unterschieden. Für den 2. Bearbeitungszyklus wurde ein gemeinsamer Hochwasserrisikomanagement-Plan erstellt. Dieses Vorgehen besteht auch für den 3. Bearbeitungszyklus fort.
Am Main wurde bereits 2006 in Zusammenarbeit verschiedenster Akteure der erste Management-Plan für das Maineinzugsgebiet veröffentlicht, der HochwasserAktionsplan Main. Mit der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurde der HochwasserAktionsplan Main weiterentwickelt zum Hochwasserrisikomanagement-Plan für das Einzugsgebiet des bayerischen Mains. Mit der Veröffentlichung dieses Plans im Dezember 2010 wurde der 1. Bearbeitungszyklus der Managementplanung für den Main abgeschlossen. Seit 2010 wurde in Zusammenarbeit verschiedenster Akteure der erste Management-Plan für den bayerischen Anteil des Bodensees erstellt. Mit der Veröffentlichung dieses Plans im Dezember 2015 war der 1. Bearbeitungszyklus der Managementplanung auch für den Bodensee abgeschlossen. Die ausgewählten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos wurden seit der Veröffentlichung der Pläne bis 2021 umgesetzt. Die Ergebnisse sind im Rahmen der Fortschreibung des Hochwasserrisikomanagement-Plans im 2. Bearbeitungszyklus überprüft und, soweit nötig, an neue Gegebenheiten und Erkenntnisse angepasst worden. Die Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Plan erfolgt bzw. beginnt im Zeitraum von 2021 bis 2027 (3. Zyklus). Die HWRM-Pläne werden im 3. Zyklus des Hochwasserrisikomanagements unter Einbindung der Akteure erneut überprüft und aktualisiert.
Seit dem 2. Bearbeitungszyklus wird ein gemeinsamer HWRM-Plan für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Rhein erstellt (zusammen mit den benachbarten Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen). Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) setzt damit den Beschluss der Bundesländer zu mehr Einheitlichkeit und der Orientierung an den naturräumlichen Gegebenheiten um. Der HWRM-Plan Rhein betrachtet aktuell insgesamt 20.100 km Gewässerstrecken mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko. Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein koordiniert die Planerstellung in Deutschland und informiert die angrenzenden EU-Länder.
International erstreckt sich das Einzugsgebiet des Rheins über mehrere Staaten, jeder Staat erstellt eigenständige Hochwasserrisikomanagement-Pläne. Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) koordiniert die Erstellung eines einheitlichen Hochwasserrisikomanagement-Plans auf internationaler Ebene.
Für die praktische Umsetzung der HWRM-Planung im bayerischen Anteil des Rhein wurde das Einzugsgebiet in kleinere Teilgebiete untergliedert: 4 Planungsräume bilden die großen Teileinzugsgebiete, welche zur besseren Bearbeitung nochmals in 13 Planungseinheiten untergliedert sind. Die so abgegrenzten Räume orientieren sich ebenfalls an den hydrologischen Gegebenheiten des Rheineinzugsgebiets. Da der bayerische Anteil des Bodensees verhältnismäßig gering ist, wurde das Gebiet nicht weiter unterteilt, sondern orientiert sich nur an den hydrologischen Gegebenheiten.
Auch im 3. Bearbeitungszyklus werden die Fachbehörden erneut ihr Risiko selbst einschätzen, den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem 2. Bearbeitungszyklus dokumentieren und weitere Maßnahmen auswählen.
Betroffene Städte und Gemeinden werden ab Mitte 2024 im Rahmen des HOCHWASSER-CHECK beteiligt, einem freiwilligen Beratungsangebot für sämtliche Wassergefahren. Während des Beratungsgespräches wird die Risikosituation vor Ort analysiert (Bestandsanalyse), die Maßnahmenauswahl aus dem 2. Bearbeitungszyklus – sofern vorhanden - aktualisiert und ggf. neue Maßnahmen geplant.
Die Träger überörtlicher Infrastruktur wurden landesweit durch das StMUV, das StMWi und das StMI zur Maßnahmenauswahl eingebunden. Anhand eines Fragenkatalogs konnten sie ihre eigene Betroffenheit beschreiben, bereits umgesetzte Maßnahmen dokumentieren und bei Bedarf geeignete weitere Maßnahmen vorschlagen.
Die bayerischen Verbände werden auch im 3. Zyklus rechtzeitig auf den neuesten Stand zur Umsetzung der HWRM-Richtlinie gebracht. Die 64 Verbände (vgl. Liste im Anhang der Handlungsanleitung) werden erneut schriftlich über die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des HWRM-Plans und des dazugehörigen Umweltberichts informiert. Sie konnten zusammen mit der allgemeinen Öffentlichkeit und weiteren interessierten Stellen von März bis Juli 2021 zu den Entwürfen der mittlerweile veröffentlichten Dokumente Stellung nehmen. Anschließend wurden sie über die Bewertung ihrer Stellungnahmen und die Berücksichtigung im weiteren Planungsprozess informiert. Insgesamt haben in Bayern 5 Verbände aus den Bereichen Industrie und Handel, Katastrophenschutz und Sicherheit, Wasserdienstleistungen, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft die Möglichkeit genutzt, sich an der Planerstellung zu beteiligen. Ihre Anregungen haben teilweise zu Änderungen im HWRM-Plan Rhein und im Umweltbericht geführt.
Der Öffentlichkeit muss außerdem Zugang zu den Ergebnissen der vorläufigen Risikobewertung, den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und den HWRM-Plänen ermöglicht werden (§ 79 Abs. 1 WHG). Die Allgemeine Öffentlichkeit wurde daher durch den Internetauftritt zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und verschiedene Broschüren über die Hochwasserrisikomanagement-Planung in Bayern informiert.
Der Zugang zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten wird darüber hinaus über den Kartendienst UmweltAtlas Bayern (Themenbereich Naturgefahren) sichergestellt.