FAQ: Hochwasserrisikomanagement-Pläne

Welche Vorteile ergeben sich durch die Teilnahme am HWRM-Planungsprozess?

Zentraler Bestandteil der HWRM-Planung ist die systematische Beschäftigung mit den vom Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellten Karten. Mit Hilfe der Hochwassergefahren- und -risikokarten kann jeder am Prozess beteiligte Akteur seine eigene Betroffenheit abschätzen und im Anschluss, wenn nötig, Maßnahmen zur Risikoreduktion auswählen. Durch den Austausch mit anderen Beteiligten Akteuren im HWRM (z.B. mit dem Katastrophenschutz im Rahmen der Teilnahme am HOCHWASSER-CHECK für Kommunen) können fachübergreifende Lösungsansätze diskutiert werden.

Zur Dokumentation all dieser Überlegungen werden vom Landesamt für Umwelt zentral für alle Akteure entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese enthalten auch Informationen der vorherigen Bearbeitungszyklen und können so als Planungsinstrumente oder Erinnerungsstützen genutzt werden. Die systematische Auseinandersetzung mit den Risiken vor Ort sowie die transparent dokumentierte Maßnahmenauswahl sind die zentralen Aspekte der HWRM-Planung. Sie erhalten dadurch auch die Möglichkeit, die Bevölkerung über ihre Aktivitäten zu informieren und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel für potentiell künftige Gewerbesteuerzahler oder Touristen) zu betreiben. Insgesamt können die Akteure somit ihr Risiko besser einschätzen und sind vor, während und nach einem Hochwasserereignis besser aufgestellt.

Für die Kommunen wurde das HWRM in den HOCHWASSER-CHECK integriert. Weiterführende Informationen hierzu können Sie den nachfolgenden Internetseiten entnehmen:

Kann sich aufgrund der Risikobewertung und der Maßnahmenauswahl im Hochwasserfall eine Haftbarkeit ergeben?

Eine Haftung wegen Fehlern in den HWRM-Plänen ist nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung nicht gegeben, da es sich um eine Fachplanung ohne Außen- und Drittwirkung handelt, die zudem keine für den Einzelnen ableitbaren Rechte beinhaltet.

Damit können von Dritten weder gegen Städte, Gemeinden, KVB noch Regierungen und WWA sowie deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Haftungsansprüche wegen Fehlern in der Fachplanung geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beteiligung der Kommune im Rahmen des HOCHWASSER-CHECK Beratungsgespräches erfolgt. Beratungsgespräche erfolgen auf freiwilliger Basis.

Die erarbeiteten Daten sind für den internen Gebrauch gedacht und werden nicht einzeln veröffentlicht. Die kleinste Ebene, auf der Daten veröffentlicht werden, sind die Planungseinheiten.

Wie wird beim HWRM-Plan überprüft ob er "funktioniert"?

Bei der Fortschreibung der HWRM-Pläne wird erneut eine Risikobewertung durchgeführt. Veränderungen im Risikobewusstsein lassen sich hier ableiten. Gleichzeitig erfolgt eine Evaluation der ausgewählten Maßnahmen des vorangegangenen Zyklus. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat zur Bewertung dieser Ergebnisse eine Systematik entwickelt. Anhand festgelegter Ziele und dem Fortschritt der zugeordneten Maßnahmen wird der Grad der Zielerreichung ermittelt.

Was ist als kreisfreie Stadt alles zu tun?

Kreisfreie Städte sind sowohl kreisangehörige Gemeinde als auch Kreisverwaltungsbehörde. Daher nehmen sie während dem HOCHWASSER-CHECK Beratungsangebot und damit in der HWRM-Planung mehrere Rollen gleichzeitig ein. Die Auseinandersetzung mit dem Risiko erfolgt für jede Kommune für das gesamte Gemeindegebiet, unabhängig von der Anzahl betroffener Planungseinheiten. Die zur Auswahl gestellten Maßnahmen beinhalten alle Maßnahmen für die Städte und Gemeinden, aber auch für die Kreisverwaltungsbehörden.

Wie wird mit den weiteren Wassergefahren im HWRM umgegangen?

Bei der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne liegt der Fokus auf dem Flusshochwasser und das auch nur an Gewässern, die im Rahmen der Überprüfung der Risikokulisse als Gewässer mit besonderem Hochwasserrisiko eingestuft wurden. Nicht nur Flüsse, (Wild-)Bäche und Gräben bergen jedoch Gefahren, auch Überflutungen in Folge von Starkregen oder die Überlastung von Entwässerungssystemen gilt es im Blick zu behalten. Daher bieten die Wasserwirtschaftsämter ab sofort einen neuen, ganzheitlichen Beratungsansatz für alle bayerischen Kommunen zum Umgang mit Wassergefahren. Der bisherige Risikodialog mit den Kommunen wird künftig in den HOCHWASSER-CHECK integriert.

Wie wird mit Gemeinden bei der Beteiligung umgegangen, die nicht an Risikogewässern liegen, für die aber Gefahren- und -risikokarten erstellt wurden?

Hintergrund: Neben den Gewässern mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogewässer) gibt es im Flussgebiet Donau einige zusätzliche Gewässer beziehungsweise Gewässerabschnitte, für die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt werden, obwohl dort kein besonderes Hochwasserrisiko im Sinne des § 73 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ermittelt wurde. Dies betrifft vor allem Gewässerabschnitte, die zusammen mit anderen Gewässerabschnitten eine Einheit bilden und daher aus modelltechnischen Gründen mitbearbeitet wurden.

Um den Aufwand in Grenzen zu halten, werden die Gemeinden an den betroffenen Gewässern ohne besonderes Hochwasserrisiko nicht an der Aufstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen beteiligt.

Warum gibt es keine Beteiligung auf lokaler Ebene für die Verbände, Fachbehörden oder Träger überörtlicher Infrastruktur?

Städte und Gemeinden sind im Hochwasserfall für Bürgerinnen und Bürger erste Anlaufstelle und vielfach auch selbst betroffen. Kommunen nehmen daher eine entscheidende Rolle bei der Hochwasserrisikomanagement-Planung ein. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung sind Städte und Gemeinden dabei eigenverantwortlich (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen) im Umgang mit Hochwasser und setzen sich im Rahmend des HOCHWASSER-CHECK auf freiwilliger Basis mit dem lokalen Risiko auseinander bzw. wählen geeignete Maßnahmen aus. Bei der anschließenden Maßnahmenumsetzung richtet sich das ggf. erforderliche Beteiligungsverfahren nach den individuellen Maßnahmenanforderungen und Rechtsgrundlagen. Bei den überwiegenden Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden ist die Einbeziehung der Verbände hinfällig. Wohingegen auf landesweiter Ebene eine Einbeziehung von Verbänden, Fachbehörden oder Trägern überörtlicher Infrastruktur sicherstellt, dass Risiken großflächig bewertet werden können. Letztere (zum Beispiel Wasserversorgungsunternehmen) können bei Bedarf von der Kommune oder auch durch das Wasserwirtschaftsamt zum Beratungsgespräch hinzugezogen werden.

Wie wird mit gemeindefreien Gebieten bei der Maßnahmenauswahl umgegangen?

Gemeindefreie Gebiete werden in der Regel von den WWA auf der lokalen Ebene im Rahmen der Risikoanalyse und Maßnahmenauswahl nicht weiter berücksichtigt. Spezifische Risiken für das Schutzgut Umwelt sowie land- und forstwirtschaftliche Gesichtspunkte werden auf regionaler Ebene berücksichtigt. Dennoch müssen das Risiko sowie die zur Verminderung des Risikos notwendigen Maßnahmen auf regionaler Ebene bedacht werden.

Sind die Kommunen oder andere nichtstaatliche Akteure (beispielsweise Bahn oder Energieversorger) an die von ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement gebunden?

Die Teilnahme an der Aufstellung der HWRM-Pläne erfolgt für nichtstaatliche Akteure und für Kommunen im Rahmen des HOCHWASSER-CHECK Beratungsgespräches freiwillig (Art. 45 des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG). Diskutierte Handlungsoptionen sind bei künftigen Maßnahmenumsetzungen für die Kommunen nicht bindend. Allerdings sollten Änderungen bei den Maßnahmen von sachlichen Erwägungen getragen sein, um sich nicht dem Vorwurf einer unzureichenden Auseinandersetzung mit der Fachplanung oder eines willkürlichen Verhaltens auszusetzen.

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