FAQ: Hochwassergefahren- und -risikokarten
Allgemeine Fragen
Die Hochwassergefahren- und -risikokarten werden für die Gewässerabschnitte erstellt, an denen ein besonderes Hochwasserrisiko besteht. Dazu wurden im Rahmen einer Risikobewertung gemäß § 73 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) alle Gewässer in Bayern, die ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km2 haben, auf ihr Hochwasserrisiko überprüft. Das Ergebnis – die Risikokulisse - ist ein Netz aus Flüssen und Bächen sowie einigen Seen, für die bis 22.12.2013 erstmals Karten erstellt wurden. Alle sechs Jahre, also bis zum 22.12.2019, werden diese bei Bedarf fortgeschrieben.
Grundsätzlich gilt: Eine 100-prozentige Sicherheit vor Überschwemmungen gibt es nirgendwo.
Auch an Gewässern ohne Hochwassergefahren- und -risikokarten können Hochwasserschäden auftreten. Hochwassergefahren- und -risikokarten werden/wurden ausschließlich für Gewässer erstellt, die Bestandteil der Risikokulissen 2011 oder 2018 im Sinne der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) sind. An den Gewässerabschnitten ohne besonderes Hochwasserrisiko werden zunächst keine Gefahren- und Risikokarten erstellt. Daraus darf aber nicht abgeleitet werden, es gäbe an Gewässern ohne Karten kein Hochwasserrisiko. Insbesondere bei Starkregenereignissen können auch abseits von Bächen und Flüssen Überschwemmungen auftreten.
Die Karten können über das LfU-Internetangebot kostenfrei heruntergeladen werden:
Ja, laut Artikel 10 der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) und § 79 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist der Öffentlichkeit Zugang zu den Hochwassergefahren- und -risikokarten zu gewähren. Dies ist auch sinnvoll, weil sich die Betroffenen und interessierte Stellen nur so mit dem Risiko Hochwasser auseinandersetzen können.
Karteninhalte und Darstellung
Hochwassergefahrenkarten des Typs "Eintrittswahrscheinlichkeiten" zeigen die überschwemmten Flächen bei Hochwasser. Daraus abzuleiten sind die Flächen die im Hochwasserfall unter Wasser stehen. Der Kartentyp "Wassertiefen" zeigt die sich voraussichtlich einstellenden Wassertiefen für drei Hochwasserszenarien. Daraus leitet sich ab wie stark verschiedene Gebiete von Hochwasser betroffen sind.
Hochwasserrisikokarten zeigen an, wie die von Hochwasser betroffenen Flächen genutzt werden. Dadurch können Rückschlüsse darauf gezogen werden, in welchen Gebieten ein höheres Risiko für Hochwasserschäden besteht.
In den Karten wird zwischen Hochwasserereignissen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit unterschieden: einem extremen Hochwasserabfluss (HQextrem), einem mittleren Hochwasserabfluss (HQ100) und, sofern vorhanden, einem häufigen Hochwasserabfluss (HQhäufig). Alle Karten zeigen Hochwasserschutzeinrichtungen sowie einen topographischen Kartenhintergrund zur Orientierung.
Da sich die Anforderungen der Nutzer an die Hochwassergefahrenkarten unterscheiden und nicht alle notwendigen Informationen zu den verschiedenen Hochwasserereignissen in einer einzelnen Karte abgedruckt werden können, stehen verschiedene Kartentypen zur Verfügung.
Die blaue Farbabstufung stellt die im Hochwasserfall eintretenden Wassertiefen dar. Die gelbe-orange Farbabstufung zeigt die Wassertiefen in geschützten Gebieten für einen mittleren Hochwasserabfluss HQ100 an. Das bedeutet: Die gelb und orange eingefärbten Bereiche sind im Hochwasserfall durch Hochwasserschutzanlagen geschützt. Die dargestellten Wassertiefen treten also nur ein, wenn es zu einem Versagen der Hochwasserschutzanlage (z. B. Deichbruch) kommt. Es handelt sich hierbei um ein Risiko, das zwar sehr unwahrscheinlich ist, über das die Betroffenen sich aber bewusst sein sollten. Die Darstellung dient dabei als Orientierung was passieren könnte, wenn es zu einem Versagen der Schutzeinrichtungen kommt. Je nachdem an welcher Stelle ein Deich bricht, können sich die betroffenen Flächen und die sich einstellenden Wassertiefen auch von der Darstellung unterscheiden. Für beide Wassertiefendarstellungen gilt: je dunkler der Farbton, desto größer die Wassertiefe.
In den vergangenen Jahrzehnten haben der Freistaat Bayern und die Kommunen bereits sehr viel für den Hochwasserschutz getan, indem sie an zahlreichen Gewässern technische Hochwasserschutzeinrichtungen gebaut haben und unterhalten. Es verbleibt jedoch immer ein Risiko, denn eine 100-prozentige Sicherheit vor Hochwasser bieten auch die Deiche nicht. Sie sind in der Regel für ein Hochwasser ausgelegt das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren eintritt. Bei einem Extremhochwasser, das noch seltener vorkommt, würden vielerorts die Deiche überspült. Ein solches Hochwasser hat es 2013 in Niederbayern gegeben.
Die Gebiete hinter den Deichen können aber auch schon bei mittleren Hochwasserereignissen, z. B. beim HQ100, von Überschwemmungen betroffen sein – falls ein Deich bricht, weil er dem Wasserdruck nicht mehr Stand hält oder falls ein mobiles Hochwasserschutzsystem versagt. Möglich ist auch, dass sich bei einem lang anhaltenden Hochwasser der Grundwasserspiegel hinter dem Deich erhöht oder dass das Wasser über Kanalisation oder Keller hinter dem Deich ansteigt. Es ist besser, auf das verbleibende Risiko vorbereitet zu sein, als im Ernstfall nicht handlungsfähig zu sein. Dies haben die Erfahrungen der Deichbrüche von 1999 in Neustadt an der Donau oder 2013 in Deggendorf oder Winzer (bei Niederalteich) gezeigt.
Im Ernstfall kann eine gute Vorbereitung der Betroffenen dazu beitragen, die Schäden zu verringern und gegebenenfalls Menschenleben zu retten. Daher ist es wichtig, durch die Darstellung der geschützten Gebiete in den Karten und durch die Information der Bürgerinnen und Bürger ein Risikobewusstsein in den deichgeschützten Gebieten zu schaffen, das im Ernstfall abgerufen werden kann.
Für die Ermittlung der Wassertiefen in den geschützten Gebieten werden die Hochwasserschutzanlagen "gelegt", d. h. man rechnet so, als würden diese Anlagen nicht existieren und ermittelt die sich einstellenden Wassertiefen. Dargestellt werden die geschützten Gebiete, um die Flächen aufzuzeigen, die bei einem Deichbruch betroffen sein können. Grundsätzlich gilt dabei, dass in der Realität, je nachdem wo der Deich bricht, auch kleinere oder größere Hochwassergefahrenflächen entstehen können. Auf komplizierte Deichbruchszenarien wird bei der Ermittlung der geschützten Gebiete verzichtet, da die Modellierung hier sehr aufwändig ist. Die Wassertiefen für die geschützten Gebiete sind in den Gefahrenkarten Typ "Wassertiefen" für ein HQ100 in Gelb- und Orangetönen dargestellt.
Die Darstellung der Flächennutzung soll dabei helfen, Schlussfolgerungen über mögliche Schäden ziehen zu können. Sind beispielsweise besiedelte Gebiete betroffen, sind Menschenleben in Gefahr und es muss im Hochwasserfall ggf. evakuiert werden. Sind lediglich unbebaute Gebiete betroffen, ist das Risiko für den Menschen geringer. Das Risiko wird nicht nur durch das Eintreten eines Hochwasserereignisses bestimmt, sondern ergibt sich auch aus der Art der Nutzung eines überschwemmten Gebietes. Im Gegensatz zu den Hochwassergefahrenkarten zeigen die Hochwasserrisikokarten nicht nur, welches Gebiet betroffen ist, sondern treffen auch Aussagen über die Nutzung und damit über die Schadensanfälligkeit dieses Gebietes. Im Mittelpunkt stehen dabei die nachteiligen Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte.
Die Hochwasserrisikokarten dienen in diesem Zusammenhang dazu, sofort zu erkennen, welche Flächennutzungen bei dem dargestellten Hochwasser (HQhäufig, HQ100 oder HQextrem) betroffen sind. Eine Festlegung, für welche Nutzungen welches Risiko besteht, wird nicht explizit getroffen. Ergänzend zur Hochwasserrisikokarte steht für jede Stadt oder Gemeinde ein Beiblatt pro Gewässer zur Verfügung, das genauere Informationen zu betroffenen Schutzgütern und Gefahrenquellen enthält. Dort wird zudem eine Verbindung zwischen den betroffenen Flächennutzungen und den eintretenden Wassertiefen hergestellt. Die Gemeinden können also anhand ihrer Ortskenntnis selbst abschätzen, wo das Schadenspotenzial am größten ist und wo Handlungsbedarf besteht.
Unter einem HQhäufig wird ein Abfluss (Q) verstanden, der statistisch gesehen im Mittel alle 5 bis 20 Jahre auftritt. Ein 5- bis 20-jährliches Hochwasser wird auch als "häufiges Hochwasser" bezeichnet, da es im Vergleich zum HQ100 relativ häufig auftritt. Die Hochwassergefahrenkarten für HQhäufig stellen ein 10-jährliches Hochwasser – also ein HQ10 – dar.
Beim HQhäufig handelt es sich um eine Zusatzinformation, die jedoch noch nicht an allen Gewässern verfügbar ist und daher nicht in allen Karten dargestellt wird (siehe auch Frage 1 unter "Karteninhalte und Darstellung").
Ein 100-jährlicher Abfluss (HQ100) ist ein Abfluss (Q), der im Mittel alle hundert Jahre erreicht oder überschritten wird. Das HQ100 ist somit das Hochwasserereignis einer Größenordnung, das statistisch gesehen alle 100 Jahre vorkommt. Anders ausgedrückt kann ein solches Ereignis aber jedes Jahr mit einer Wahrscheinlichkeit von 1/100 auftreten. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann ein Hochwasserereignis mit diesem Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Wenn beispielsweise 180 Jahre kein solcher Abfluss auftritt und dann in 20 Jahren zwei solcher Abflüsse, liegt der Mittelwert bei 100 Jahren. Das HQ100 wird auch als "mittleres Hochwasserereignis" bezeichnet, da noch sehr viel seltenere Hochwasserereignisse (Extremhochwasser) auftreten können. Hochwasserschutzanlagen in Bayern sind in der Regel für dieses mittlere Ereignis ausgelegt.
Ein HQextrem (Extremhochwasser) ist ein Hochwasserereignis mit einem Abfluss (Q), der (statistisch gesehen) sehr selten auftritt und zu deutlich höheren Wasserständen als ein HQ100 führen kann. Ein HQextrem entspricht in etwa einem HQ1000. Der HQ Wert wird nach einheitlichen Standards entsprechend der am Gewässer vorhandenen Datengrundlage bestimmt oder abgeschätzt. Bei einem HQextrem sind Hochwasserschutzanlagen in der Regel nicht mehr wirksam, da diese nicht für ein derartiges Szenario ausgelegt sind. Dieses Szenario kann also auch Hinweise liefern, welche Gebiete in Falle eines Deichbruchs überflutet werden könnten.
Alle Kartentypen werden standardmäßig für den Maßstab 1 : 10 000 erstellt. Im Internet-Kartendienst "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete" (IÜG) kann etwa bis auf 1 : 1 000 herangezoomt werden. Die bei einem Extremhochwasser betroffenen Flächen und Wassertiefen sowie die geschützten Gebiete werden ab einem Maßstab von etwa 1 : 4 000 eingeblendet. Dies wird künftig geändert, sodass auch für das HQextrem eine flurstückscharfe Darstellung möglich sein wird.
Bei der vorläufigen Sicherung beziehungsweise Festsetzung der bei einem HQ100 betroffenen Flächen als Überschwemmungsgebiete stellt das zuständige Wasserwirtschaftsamt der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in der Regel Detailkarten in höherer Genauigkeit zur Verfügung.
Die Beiblätter werden für jede Stadt oder Gemeinde erzeugt und stellen eine Ergänzung zu den Hochwasserrisikokarten dar. Für jedes Gewässer steht der Stadt oder Gemeinde ein eigenes Beiblatt zur Verfügung. Ein Beiblatt enthält unter anderem die geschätzte Anzahl der Einwohner, die im Gemeindegebiet je Hochwasserereignis (am entsprechenden Gewässer) betroffen sind. Darüber hinaus liefert es Hintergrundinformationen über die betroffenen Flächen, Schutzgebiete, Badegewässer und Kulturgüter und gibt mögliche Gefahrenquellen an. Diese Informationen können bei der Planung von Maßnahmen sehr hilfreich sein. Denn nur durch die Kenntnis der Lage der Schutzgüter können entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Die Anzahl der betroffenen Einwohner wird statistisch ermittelt. Sie ergibt sich aus einer Verschneidung der "Wohnbauflächen" beziehungsweise der "Flächen mit gemischter Nutzung" in einer Kommune mit den Hochwassergefahrenflächen des entsprechenden Gewässers. Für die Kategorien "Wohnbauflächen; Flächen mit gemischter Nutzung" wird dabei unter Berücksichtigung der Gesamteinwohnerzahl der Stadt oder Gemeinde eine durchschnittliche Einwohnerzahl je Fläche angenommen. Die angegebenen Zahlen sind somit keine exakten Werte, stellen aber für die Einschätzung des Risikos eine gute Grundlage dar.
Nein. In den Karten werden nur Hochwassergefahrenflächen dargestellt, die im Zusammenhang mit Hochwasser an Gewässern entstehen ("Flusshochwasser"). Hochwasserereignisse, die durch Starkregen ausgelöst werden, und auch fernab von Gewässern wild abfließen können, sind nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für einen Anstieg des Grundwassers sowie eine Überlastung oder einen Rohrbruch der Kanalisation. Überschwemmungen durch Starkregen oder durch die Kanalisation haben zwar auch ein hohes Schadenspotenzial, können jedoch praktisch überall auftreten. Eine Hinweiskarte für Gebiete mit potenziell hohem Grundwasserstand ist im Umweltatlas Bayern (www.umweltatlas.bayern.de; Fachthema Naturgefahren) zu finden:
Auch eine Hinweiskarte zu Hochwasser infolge Starkregen ist geplant.
Würde man die Hochwassergefahrenflächen aller Gewässer in einer Karte darstellen, dann käme es zu Überschneidungen der Hochwassergefahrenflächen in Mündungsbereichen. Hochwasser tritt an Haupt- und Nebengewässern meist nicht zeitgleich mit derselben Jährlichkeit auf. Eine typische Konstellation wäre, wenn ein Hauptgewässer einen häufigen Hochwasserabfluss (HQhäufig) und ein einmündendes Gewässer einen mittleren Hochwasserabfluss (HQ100) führt, weil es im Einzugsgebiet des Nebengewässers stärker geregnet hat. Aus diesem Grund werden die Berechnungen getrennt voneinander durchgeführt und dargestellt. Dadurch entstehen Hochwassergefahrenflächen für das Hauptgewässer und Hochwassergefahrenflächen für das Nebengewässer. Würde man die Hochwassergefahrenflächen beider Gewässer in einer gemeinsamen Karte darstellen, würde es zu Überlappungen im Mündungsbereich kommen. Eine Verschneidung beziehungsweise ein Angleichen dieser Flächen aneinander würde die Ergebnisse vermischen und damit die Aussagenkraft der Karten reduzieren.
Das HQhäufig ist eine Zusatzinformation, die von der Wasserwirtschaftsverwaltung an Gewässerabschnitten bereitgestellt wird, die seit 2012 neu berechnet wurden. Bei der Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten fängt die Verwaltung nicht bei null an. An vielen Gewässern gab es bereits vorher Modelle und Berechnungen, jedoch lag hier kein HQhäufig vor. Im Zuge der Fortschreibung (im 6-Jahreszyklus) werden nach und nach die Lücken beim HQhäufig geschlossen.
Eine Berechnungsgrenze markiert den Bereich, ab dem die Berechnung der Hochwassergefahrenflächen für das dargestellte Gewässer endet, weil eine weitere Berechnung fachlich nicht mehr sinnvoll ist.
Ein Hochwasser an einem Gewässer wirkt sich im Mündungsbereich in vielen Fällen auch auf das benachbarte Gewässer aus. Aus diesem Grund werden die benachbarten Gewässer in die Betrachtung miteinbezogen und die Hochwassergefahrenflächen teilweise bis in die benachbarten Gewässer hinein dargestellt. Ab einem gewissen Punkt sind die Auswirkungen auf das benachbarte Gewässer allerdings nicht mehr aussagekräftig genug und eine weitere Berechnung fachlich nicht mehr sinnvoll. Für das Nebengewässer müssten ab diesem Bereich eigene Berechnungen durchgeführt werden. Die Berechnungsgrenze dient dazu, diese fachliche Abgrenzung der Gewässer kenntlich zu machen. Zusätzlich markiert sie den Beginn eines Gewässerabschnittes, für den ein besonderes Hochwasserrisiko ermittelt wurde (Risikogewässer). Dass hinter Berechnungsgrenzen keine Gefahrenflächen dargestellt sind, heißt nicht, dass dort keine Hochwassergefahr besteht. Handelt es sich bei dem benachbarten Gewässer um ein Risikogewässer, dann sind die Hochwassergefahrenflächen in einer eigenen Karte dargestellt. Handelt es sich nicht um ein Risikogewässer, können dennoch Betroffenheiten bestehen, die aber nicht die Signifikanzkriterien bei der Festlegung der Risikogewässer erfüllt haben und daher nicht in Kartenform dargestellt sind.
Darüber hinaus kennzeichnen Berechnungsgrenzen auch Bereiche, in denen die Hochwassergefahrenflächen für ein Extremhochwasser nur bis zu einem gewissen Punkt betrachtet werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei einem Extremhochwasser ein Gewässer einen Deich überströmt und sich über mehrere Kilometer hinweg in eine sehr flache Ebene ausbreitet. Die Betrachtungsgrenze macht deutlich, dass die Berechnung der Gefahrenfläche in diesem Bereich abgebrochen wurde.
So genannte IED-Betriebe sind in der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/EU) explizit genannte Industriebetriebe. Aus der Richtlinie ergeben sich für diese Betriebe (z. B. Industrieanlagen aus der chemischen, Nahrungsmittel oder mineralverarbeitenden Industrie) besondere Pflichten und Überwachungsmodalitäten. Das Ziel der Richtlinie ist es, ein hohes Level an Umweltschutzstandards zu erreichen.
Die IED-Standorte sind Bestandteil der Risikokarten, weil sie bei Hochwasser eine Gefahrenquelle für die Umwelt darstellen können. Darüber hinaus kann zwar auch von anderen Industriebetrieben bei Hochwasser eine Gefahr für die Umwelt ausgehen; aus Gründen der Übersichtlichkeit und Datenverfügbarkeit beschränkt sich die Darstellung in den Risikokarten jedoch auf die IED-Standorte.
Bei der Darstellung werden alle Standorte berücksichtigt, die innerhalb der angezeigten Hochwassergefahrenflächen liegen, sowie zusätzlich alle Betriebe, die bis zu 100 Meter von der Grenze der Hochwassergefahrenflächen entfernt liegen. Somit soll sichergestellt werden, dass Betriebe, deren Gelände nur teilweise überschwemmt wird, trotzdem als Gefahrenquelle berücksichtigt werden.
Schutzgebiete werden in den Hochwassergefahren- und -risikokarten dargestellt, um die nachteiligen Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Hochwasserfall abschätzen zu können. Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das an sich auf die Umwelt keinen negativen Einfluss hat. Erst durch die Nutzung von Überflutungsgebieten durch den Menschen kann es im Hochwasserfall zu Umweltverschmutzungen kommen. Beispielsweise können durch die Überschwemmung von Industriebetrieben Schadstoffe ins Wasser gelangen. Dadurch kann die Umwelt geschädigt werden und durch die Verunreinigung von Trinkwasser auch die menschliche Gesundheit gefährdet werden. Durch Kenntnis der Lage von Schutzgebieten können durch entsprechende Maßnahmen langfristige Schäden verhindert oder verringert werden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Datenverfügbarkeit sind in Hochwasserrisikokarten die folgenden bedeutenden Schutzgebiete dargestellt:
- Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete),
- EG-Vogelschutzgebiete (SPA),
- Trinkwasserschutzgebiete und
- Heilquellenschutzgebiete.
Diese Gebiete werden auch durch das europäische Natura 2000-Programm und die EG-Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt. Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete werden nicht dargestellt.
Ein Bauensemble ist gemäß Denkmalschutzgesetz ein Orts-, Platz-, oder Straßenbild, das insgesamt erhaltenswürdig ist, auch wenn nicht jede darin enthaltene bauliche Anlage die Voraussetzungen erfüllt, um als Baudenkmal zu gelten. Bauensembles werden in den Karten dargestellt, weil im Hochwasserfall große und zum Teil unwiderrufliche Schäden an diesen Kulturgütern entstehen können (z. B. Beschädigung historischer Fachwerkhäuser). Im Bewusstsein über dieses Risiko können geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um Schäden vorzubeugen.
Die Pegel sind als Zusatzinformation in den Karten enthalten. Oft orientieren sich die Einwohner eines Ortes am Wasserstand des nächstgelegenen Pegels. Sie können dann im Hochwassernachrichtendienst nachschauen, bei welchem Pegelstand welche Meldestufe erreicht ist und wie die Prognosen lauten. Die Pegel stellen eine Verknüpfung zwischen den Gefahren- und Risikokarten und dem Hochwassernachrichtendienst her. Im Internet-Kartendienst gelangt man durch einen Klick auf den Pegel direkt zu der entsprechenden Stelle im Hochwassernachrichtendienst: (www.hnd.bayern.de).
Nein. Brücken sowie andere Verkehrswege sind in der Grundlagenkarte abgebildet. Das Ergebnis der jeweiligen Hochwasserberechnungen wird rein darstellerisch anschließend über diese Grundlagenkarte gelegt. Somit werden Brücken in den Bereichen blau dargestellt, in denen sie vom Wasser durchflossen werden. Ob eine Brücke letztendlich im Hochwasserfall unter- oder oberhalb des Wasserspiegels liegt, ist allein am sog. Brückenstatus (farbiges Punktsymbol) zu erkennen. In Bereichen, in denen kein Brückenstatus vorhanden ist, kann keine Aussage gemacht werden, ob die Brücke überströmt wird oder nicht (egal ob sie weiß oder blau dargestellt ist).
Der Brückenstatus ist nicht flächendeckend ermittelt beziehungsweise verfügbar. Im Zuge der Fortschreibung der Karten (im 6-Jahreszyklus) wird nach und nach der Brückenstatus ergänzt.
Der Brückenstatus gibt Auskunft darüber, ob eine Brücke im dargestellten Hochwasserfall beeinträchtigt ist. Durch die Angabe dieser Information können Rückschlüsse daraus gezogen werden, ob die Brücke noch passierbar ist. Zudem kann der Katastrophenschutz abschätzen, ab wann bestimmte Gebiete nicht mehr per Fahrzeug erreicht werden können. In den Karten wird zwischen vier Zuständen unterschieden:
- Brücke nicht eingestaut (grünes Punktsymbol): Das Wasser kann ungehindert unter der Brücke durchfließen und die Brücke bleibt trotz Hochwasser passierbar. Nicht berücksichtigt wird dabei, ob Treibholz oder Eisschollen zu einer Verklausung führen können.
- Brücke eingestaut (gelbes Punktsymbol): Das Wasser kann nicht mehr ungehindert unter der Brücke durchfließen und staut sich auf. Die Brücke ist bei Hochwasser möglicherweise nicht mehr zugänglich beziehungsweise passierbar.
- Brücke eingestaut/überströmt (oranges Punktsymbol): Das Wasser kann nicht mehr ungehindert unter der Brücke durchfließen und staut sich auf. Eine Überströmung des Bauwerkes ist möglich. Somit ist die Brücke möglicherweise nicht mehr zugänglich beziehungsweise passierbar.
- Brücke überströmt (rotes Punktsymbol): Die abgebildete Brücke befindet sich bei Hochwasser unterhalb des Wasserspiegels. Die Brücke ist nicht mehr passierbar.
- Brücke unbekannt (graues Punktsymbol): An dieser Stelle befindet sich eine Brücke, es liegen jedoch keine Informationen bezüglich der Situation bei Hochwasser vor.
In Bereichen, in denen kein Brückenstatus vorhanden ist, kann keine Aussage gemacht werden, ob die Brücke überströmt wird oder nicht (egal ob sie weiß oder blau dargestellt ist). Der Brückenstatus ist nicht flächendeckend ermittelt beziehungsweise verfügbar. Im Zuge der Fortschreibung der Karten (im 6-Jahreszyklus) wird nach und nach der Brückenstatus ergänzt.
Für die Berechnung der Hochwassergefahrenflächen werden sowohl bereits bestehende hydraulische Modelle (Bestandsmodelle) als auch neu erstellte (Neumodelle) verwendet. Den Modellen liegen jeweils die hydrologischen Verhältnisse (Niederschlags- und Abflussmengen) zugrunde, die zum Zeitpunkt der Erstellung bekannt sind. Es gibt daher Stellen, an denen Modelle aneinandergrenzen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt wurden und auf unterschiedlichen hydrologischen Daten beruhen. Folglich können sich Unterschiede in der Ausdehnung der Flächen, sprich Sprünge und Kanten im Anstoßbereich, ergeben. Auf eine Anpassung der Flächen aneinander und damit einer Entfernung der Kanten und Sprünge wird verzichtet, da das die Berechnungsergebnisse verändern würde. Im Zuge der Fortschreibung (6-Jahreszyklus) werden die Bestandsmodelle überprüft und wo nötig angepasst beziehungsweise schrittweise durch Neumodelle ersetzt. Die hydrologischen Daten werden ebenfalls überprüft und falls erforderlich angepasst.
Bedeutung, Nutzen und Folgen der Karten
Eine zentrale Rolle des vorbeugenden Hochwasserrisikomanagements ist es, potenziell vom Hochwasser betroffene Menschen und Institutionen darüber zu informieren, in welchem Gebiet mit Überschwemmungen zu rechnen ist und welche Wassertiefen dabei erreicht werden können. Das Aufzeigen von möglichen Gefahren und Risiken ermöglicht den Betroffenen, gezielt Maßnahmen zu ergreifen. Diese werden in Hochwasserrisikomanagement-Plänen dokumentiert und anschließend umgesetzt.
Den Städten und Gemeinden liefern die Hochwassergefahren- und -risikokarten wertvolle Hinweise für die Hochwasservorsorge und den Katastrophenschutz. Sie helfen beim Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen und können eine wichtige Entscheidungshilfe bei kommunalen Planungen und gewerblichen Ansiedlungen sein. So erhalten die Städte und Gemeinden eine Grundlage, zielgerichtet den Schutz ihrer Einwohner zu verbessern und das Schadensrisiko zu vermindern. Zusätzlich beinhalten die Karten auch wichtige Informationen für künftige städtebauliche Planungen und die Bauleitplanung. Sie helfen bei der Beratung von Bauwerbern und geben so Planungssicherheit.
Für die Öffentlichkeit dienen die Gefahren- und Risikokarten in erster Linie als Informationsgrundlage, um Risiken besser einschätzen zu können. Das verbesserte Wissen über die Gefahren gibt dem Einzelnen die Möglichkeit, baulich vorzusorgen (Eigenvorsorge) und bei Hochwasser rechtzeitig zu reagieren, um Schäden zu vermeiden.
Mit den Informationen aus den Gefahren- und Risikokarten kann jeder Anlieger eines Risikogewässers abschätzen, ob und wie stark er betroffen sein könnte. Aus dieser Betroffenheit heraus sollen mit den Fachbehörden, Städten, Gemeinden und Verbänden auf der Ebene der Gewässer-Einzugsgebiete konkrete Ziele und Maßnahmen entwickelt und der Weg dorthin erarbeitet werden. Die Maßnahmen können sich je nach Einzugsgebietsgröße unterscheiden. Dabei reicht das Spektrum der Maßnahmen von der Flächenvorsorge über die Gefahrenabwehr bis zur Nachsorgeplanung. Dabei muss stets über Zuständigkeiten und Verwaltungsgrenzen hinweg zusammengearbeitet werden. Ziele und Maßnahmen wurden bis Ende 2015 erstmals in Hochwasserrisikomanagement-Plänen zusammengeführt, die auch Zuständigkeiten und Prioritäten für die jeweiligen Maßnahmen enthalten. Diese Hochwasserrisikomanagement-Pläne werden ebenso wie die Hochwassergefahren- und -risikokarten alle 6 Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Methodik und Berechnung
Zur Ermittlung der Hochwassergefahrenflächen werden Strömungsmodelle – auch hydraulische Modelle genannt – verwendet. Dabei handelt es sich um mathematische (numerische) Modelle, die am Computer erstellt werden. Für die Hochwassergefahren- und -risikokarten werden sowohl bestehende Modelle genutzt als auch neue Modelle erstellt.
Für ein hydraulisches Modell werden Daten aus unterschiedlichen Quellen benötigt. Es geht um eine möglichst genaue Abbildung der Geländeoberfläche sowie des Flussverlaufs. Für das Gewässervorland wird die Methode des Airborne Laserscanning angewendet. Vom Flugzeug aus werden pro Sekunde Tausende Lichtblitze zur Erde gesendet, reflektiert und im Flugzeug mit Spezialkameras wieder empfangen. Aus der Zeitdifferenz zwischen gesendetem und empfangenem Signal wird die Höhe der ufernahen Flächen berechnet. Strukturen im und direkt am Gewässer können auf diese Methode nicht genau genug erfasst werden. Aus diesem Grund werden diese Bereiche am Boden vermessen (terrestrische Vermessung). Hier ist insbesondere die Erfassung der Unterwassergeometrie des Gewässerbettes, der Querbauwerke (z. B. Brücken, Wehre, Abstürze, Durchlässe) und der Uferlinien zu nennen. Durch Zusammenführung der Daten aus dem Laserscanning und aus der terrestrischen Vermessung ergibt sich ein Abbild des Geländes (digitales Geländemodell), das in das hydraulische Modell eingebaut wird.
Als zusätzlicher Faktor spielt die Geländebeschaffenheit, von den Modellierern als Rauheit bezeichnet, eine Rolle. Das Hochwasser fließt beispielsweise auf einer Wiese langsamer ab, als auf einer asphaltierten Fläche. In das hydraulische Modell werden daher vorhandene Daten zur Landnutzung eingebaut. Für jede Landnutzungsart wird dabei ein eigener Wert für die Rauheit (Rauheitsbeiwert) angenommen.
Ist das Gelände samt Rauheiten im Modell abgebildet, werden verschiedene Abflusswerte (Wassermengen) in das Geländemodell eingespeist und die Ausbreitung des Wassers berechnet. Dadurch können die Grenzen, die Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten der verschiedenen Hochwasserszenarien ermittelt werden.
Sind Hochwasserschutzeinrichtungen im Untersuchungsgebiet vorhanden, werden diese bei der Modellerstellung für HQ100 und HQhäufig berücksichtigt. Dabei sind die jeweiligen Oberkanten (z. B. der Hochwasserschutzwand oder des Deiches) aus der terrestrischen Vermessung im hydraulischen Modell abgebildet. Mobile Elemente werden so berücksichtigt, wie sie im Hochwasserfall zu betreiben sind (z. B. sind Dammbalken geschlossen).
Bei der Berechnung des HQextrem werden die Schutzeinrichtungen in der Regel vernachlässigt, da davon auszugehen ist, dass die Schutzeinrichtungen bei diesem Extremszenario überströmt beziehungsweise durchbrochen werden. Für die Berechnung werden die Deiche aus dem hydraulischen Modell entfernt. Das heißt man rechnet so, als würden die Deiche nicht existieren und ermittelt die sich einstellenden Hochwassergefahrenflächen und Wassertiefen.
Bestehende Modelle werden weiterverwendet, sofern sich die hydrologische Situation oder das Gelände nicht gravierend verändert haben.
Liegt an einem Gewässer noch kein hydraulisches Modell vor, wird für die Hochwassergefahrenkarten ein neues Modell (Neumodell) erstellt. Liegen bereits Berechnungen vor, so wird das Modell weiterverwendet und wo nötig um weitere notwendige Daten ergänzt.
Oftmals werden bestehende Modelle auch durch Neumodelle ersetzt, etwa wenn sich die Situation gravierend verändert hat (z. B. durch Neubau eines Deichs). Die Daten können nicht überall gleich aktuell sein – denn dies würde bedeuten, dass ständig Neuberechnungen stattfinden müssten. Ein fünf Jahre altes Modell ist aber nicht grundsätzlich schlechter als ein Neumodell. Die vorliegenden Daten entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Zuge der Aktualisierung und Überprüfung (Fortschreibung) der Gefahren- und Risikokarten werden die Modelle fortlaufend überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert oder neu erstellt.
Die Abflusswerte werden über statistische Verfahren aus Messdaten von Pegeln und unter Zuhilfenahme von Niederschlags-Abfluss-Modellen ermittelt. So lassen sich die Abflusswerte verschieden starker Hochwasserereignisse unterscheiden. Für Gebiete, an denen keine Pegelmessungen vorhanden sind, wurden im Rahmen einer regionalen Betrachtung die Abflusswerte von vergleichbaren Einzugsgebieten auf das zu modellierende Gebiet übertragen.
Die ermittelten Hochwassergefahrenflächen wurden auf Grundlage der hydrologischen Verhältnisse erstellt, die zum Zeitpunkt der Erstellung bekannt sind (Ist-Zustand). In die Fortschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten fließen neue hydrologische Erkenntnisse und aktuelle Messungen mit ein. Somit werden die Hochwassergefahrenflächen automatisch an klimabedingte Änderungen der aktuellen Situation entsprechend angepasst.
Sonstige Fragen
Die in den Karten dargestellten Hochwassergefahrenflächen HQ100 bilden die Grundlage für die vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch die Kreisverwaltungsbehörden. Diese ist bereits seit Jahrzehnten gängige Praxis in Deutschland. Zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten werden die bei einem HQ100 betroffenen und in den Karten dargestellten Flächen vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt an die Kreisverwaltungsbehörde übergeben, die diese durch ortsübliche Bekanntmachung als Überschwemmungsgebiet vorläufig sichert und anschließend in einem formell geregelten Verfahren per Rechtsverordnung festsetzt.
Für vorläufig gesicherte oder festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten besondere, gesetzlich festgelegte Schutzvorschriften. Diese richten sich insbesondere nach den Regelungen der §§ 78, 78a, 78c des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), Artikel 46 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG), §§ 46 und 50 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie – nach erfolgter Festsetzung – der jeweiligen Überschwemmungsgebietsverordnung (z. B. Verbot der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, Verbot der Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen, Verbot der dauerhaften Holzlagerung, Verbot von Geländeerhöhungen oder -vertiefungen).
Hochwassergefahrenflächen bei HQ100, die noch nicht als Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert beziehungsweise festgesetzt wurden, sind nach § 77 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Dieses Erhaltungsgebot bezieht sich nicht nur auf Rückhalteflächen in vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebieten, sondern auch auf Rückhalteflächen in Überschwemmungsgebieten allgemein (§ 76 Abs. 1 WHG). Insbesondere Städte und Gemeinden müssen dies im Rahmen der planerischen Abwägung bei der Bauleitplanung entsprechend berücksichtigen.
Ja, die Überschwemmungsgebiete für das mittlere Hochwasser (HQ100) müssen gesetzlich verpflichtend an den Gewässern mit besonderem Hochwasserrisiko festgesetzt werden (§ 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG). Bis zu einer Festsetzung müssen diese Flächen vorläufig gesichert werden (§ 76 Abs. 3 WHG). Die Wasserwirtschaftsverwaltung und die Kreisverwaltungsbehörden haben in diesem Fall keinen Ermessensspielraum.
Die Hochwassergefahrenflächen für ein HQextrem werden nicht festgesetzt.
Auf der Grundlage der Hochwassergefahren- und -risikokarten werden Risikomanagementpläne aufgestellt. Ihre Veröffentlichung dient insbesondere der Förderung einer aktiven Beteiligung der interessierten Stellen an der Hochwasserrisikomanagementplanung sowie der Information der Öffentlichkeit in den betroffenen Gebieten (§ 79 Abs. 1 WHG).
- HQ100 Hochwassergefahrenflächen:
Siehe Antworten zu Frage 1 und 2 unter "Sonstige Fragen". - HQextrem Hochwassergefahrenflächen:
Die in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Gefahrenflächen für ein HQextrem zeigen insbesondere den räumlichen Umgriff von Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Abs. 1 Satz 1 WHG auf. In Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind – ohne dass es hierfür einer gesonderten Festsetzung bedarf – insbesondere die Vorschriften in § 78b Abs. 1 Satz 2 WHG, § 78c Abs. 2 und 3 WHG zu beachten.
In diesem Bereich ist beispielsweise die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher ausgeführt werden kann (§ 78c Abs. 2 WHG). Für bestehende Heizölverbraucheranlagen besteht eine Frist zur hochwassersicheren Nachrüstung nach § 78c Abs. 3 Satz 2 und 3 WHG. Gemeinden und Städte müssen bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich und bei Überplanung von Bauleitplänen insbesondere den Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Vermeidung von erheblichen Sachschäden im Rahmen der planerischen Abwägung berücksichtigen (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 WHG). Darüber hinaus sollen bauliche Anlagen im Außenbereich nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist – auch unter Berücksichtigung der Lage und Höhe des möglichen Schadens (§ 78b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WHG). - HQhäufig Hochwassergefahrenflächen:
Die HQhäufig Hochwassergefahrenflächen dienen vorwiegend der Information und als Grundlage für den Katastrophenschutz. Da diese Flächen naturgemäß im Umgriff der Hochwassergefahrenfläche HQ100 enthalten sind, sind diese auch in die vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten einzubeziehen (s. o.).
Zudem ist nach § 5 Abs. 2 WHG jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (allgemeine Sorgfaltspflicht). Personen, deren Grundstücke sich in einem auf Hochwassergefahrenkarten erfassten Gebiet befinden, sind als vom Hochwasser betroffene Personen im Sinne des § 5 Abs. 2 HWG anzusehen.
In rechtlichen Fragen hilft Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde weiter:
Im Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern können für ganz Bayern so genannte "wassersensible Bereiche" eingesehen werden:
Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt und werden anhand der Moore, Auen, Gleye und Kolluvien abgegrenzt. Hier kann es durch über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder hoch anstehendes Grundwasser zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen. An Gewässern, für die noch keine Hochwassergefahrenflächen ermittelt wurden, sind die wassersensiblen Bereiche ein erster Hinweis auf mögliche Überschwemmungsgefahren. Im Unterschied zu den Hochwassergefahrenflächen kann bei diesen Bereichen kein definiertes Risiko (Jährlichkeit des Hochwasserabflusses) angegeben werden.
Hinweis: Die wassersensiblen Bereiche werden auf Grundlage der Übersichtsbodenkarte im Maßstab 1 : 25 000 erarbeitet. Dieses Kartenwerk enthält keine Grundstücksgrenzen. Die Betroffenheit einzelner Grundstücke kann deshalb nicht abgelesen werden. Die Darstellung der wassersensiblen Bereiche ist nur bis zu einem Maßstab von ca. 1 : 25 000 möglich.
Ja, der Bund und die Länder haben sich auf gemeinsame Standards zu den Hochwassergefahren- und risikokarten geeinigt. Alle Karten enthalten eine Darstellung der Flächen, Wassertiefen und Betroffenheiten für das HQ100 und das HQextrem. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat hierfür Empfehlungen veröffentlich. Bei der Umsetzung und Darstellung kann es dennoch Unterschiede geben, die durch die unterschiedliche Geschichte, Verwaltungsstrukturen und Gesetze der Bundesländer bedingt sind. Eine grenzüberschreitende Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten der EU erfolgt ebenfalls.
Für einige Gewässer wurden Hochwassergefahren- und Risikokarten erstellt, obwohl diese nicht Bestandteil der Risikokulisse waren.
Die Risikokulisse wird alle sechs Jahre fortgeschrieben. Hieraus ergeben sich Änderungen, bei denen Gewässer auch aus der Kulisse entfallen können. Für diese Gewässer bleiben die existierenden Hochwassergefahren- und –risikokarten weiterhin bestehen. Die Hochwassergefahren- und –risikokarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Inhalte nicht von den restlichen Karten. Einziger Unterschied ist, dass für Gewässer die nicht Teil der Risikokulisse sind, keine Hochwasserrisikomanagement-Pläne erstellt werden müssen. Die Städte und Gemeinden können sich jedoch an der systematischen Vorgehensweise orientieren und eigene Maßnahmen erarbeiten. Die Wasserwirtschaftsämter beraten sie dabei.