Planungseinheiten und Planungsräume
Die Hochwasserrisikomanagement-Pläne werden für Gebiete aufgestellt, in denen ein besonderes Hochwasserrisiko vorliegt. Sie orientieren sich an hydrologischen Einheiten, den sogenannten Flussgebieten, und sind somit grenzübergreifend.
Der Freistaat Bayern hat Anteile an vier Flussgebietseinheiten. Dabei handelt es sich um die internationalen Flussgebietseinheiten Donau, Elbe und Rhein sowie die nationale Flussgebietseinheit Weser. Über die internationalen und nationalen Flussgebietsgemeinschaften sowie die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) stimmt sich Bayern intensiv mit seinen Nachbarn ab. So wird sichergestellt, dass eine Koordinierung der Ziele und Maßnahmen erfolgt und beispielsweise keine Maßnahmen geplant werden, die das Hochwasserrisiko für andere Bundesländer und Nachbarstaaten flussauf- oder flussabwärts erhöhen.
Laut § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit Art. 7 der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und den Vereinbarungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wird seit dem zweiten Bearbeitungszyklus für jede Flussgebietseinheit in Deutschland ein Hochwasserrisikomanagement-Plan aufgestellt. Die Hochwasserrisikomanagement-Planung wird in Deutschland auf dieser Ebene von der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe, der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein, der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser sowie der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Donau koordiniert.
Für die praktische Umsetzung der Managementplanung wurde Bayern in kleinere Teilgebiete untergliedert: 20 Planungsräume bilden die großen Teileinzugsgebiete, wie zum Beispiel das Inn-Einzugsgebiet. 46 Planungseinheiten gliedern die großen Planungsräume für die bessere Bearbeitung nochmals auf (der Planungsraum Inn ist beispielsweise in 6 Planungseinheiten aufgeteilt). Die so abgegrenzten Räume orientieren sich ebenfalls an den hydrologischen Gegebenheiten des Einzugsgebiets. Darin nicht inbegriffen sind die Planungsräume Fulda und Werra (Flussgebietseinheit Weser), Beraun und Obere Moldau (Flussgebietseinheit Elbe) sowie Neckar (Flussgebietseinheit Rhein). Bei der vorläufigen Risikobewertung wurden hier für Bayern keine Gewässer mit besonderem Hochwasserrisiko ermittelt. Somit waren für diese Gebiete keine Beiträge aus Bayern für die Hochwasserrisikomanagement-Pläne erforderlich. Zusätzlich erfolgte eine Koordinierung mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Hinblick auf Synergieeffekte der beiden Richtlinien. Zur Verbesserung der Effizienz und des Informationsaustauschs wurden für die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie die gleichen Planungsräume und Planungseinheiten verwendet wie für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.