Hochwasserrisikomanagement-Planung im Donau Einzugsgebiet
Von 2010 bis 2015 wurde in Zusammenarbeit verschiedenster Akteure der erste Hochwasserrisikomanagement-Plan für das bayerische Donaueinzugsgebiet erstellt. Mit der Veröffentlichung dieses Plans im Dezember 2015 war der 1. Bearbeitungszyklus der Hochwasserrisikomanagement-Planung abgeschlossen. Die ausgewählten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos wurden im Zeitraum von 2015 bis 2021 umgesetzt. Die Ergebnisse sind im Rahmen der Fortschreibung des Hochwasserrisikomanagement-Plans für den 2. Bearbeitungszyklus überprüft und, soweit nötig, an neue Gegebenheiten und Erkenntnisse angepasst worden. Der HWRM-Plan Donau betrachtet aktuell insgesamt 7.500 km Gewässerstrecken mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Bayern: 5.649 km, Baden-Württemberg: 1.851 km). Die Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Plan erfolgt bzw. beginnt im Zeitraum von 2021 bis 2027 (3. Zyklus). Die HWRM-Pläne werden im 3. Zyklus des Hochwasserrisikomanagements unter Einbindung der Akteure erneut überprüft und aktualisiert.
Seit dem 2. Bearbeitungszyklus wird ein gemeinsamer HWRM-Plan für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Donau erstellt (zusammen mit dem benachbarten Bundesland Baden-Württemberg). Die FGG Donau setzte damit den Beschluss der Bundesländer zu mehr Einheitlichkeit und der Orientierung an den naturräumlichen Gegebenheiten um. Dieses Vorgehen bleibt auch im 3. Zyklus der HWRM-RL bestehen.
Die Flussgebietsgemeinschaft Donau koordiniert die Planerstellung in Deutschland und informiert die angrenzenden EU-Länder.
International erstreckt sich das Einzugsgebiet der Donau über 19 Staaten, jeder Staat erstellt eigenständige Hochwasserrisikomanagement-Pläne. Die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) koordiniert die Erstellung eines einheitlichen Hochwasserrisikomanagement-Plans Donau auf internationaler Ebene.
Für die praktische Umsetzung der HWRM-Planung im bayerischen Anteil der Donau wurde das Einzugsgebiet in kleinere Teilgebiete untergliedert: 14 Planungsräume bilden die großen Teileinzugsgebiete, wie zum Beispiel das Inn-Einzugsgebiet. 31 Planungseinheiten untergliedern die großen Planungsräume für die bessere Bearbeitung nochmals (der Planungsraum Inn ist beispielsweise in 6 Planungseinheiten aufgeteilt). Die so abgegrenzten Räume orientieren sich ebenfalls an den hydrologischen Gegebenheiten des Donaueinzugsgebiets.
Auch im 3. Bearbeitungszyklus werden die Fachbehörden erneut ihr Risiko selbst einschätzen, den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem 2. Bearbeitungszyklus dokumentieren und weitere Maßnahmen auswählen.
Betroffene Städte und Gemeinden werden ab Mitte 2024 im Rahmen des HOCHWASSER-CHECK beteiligt, einem freiwilligen Beratungsangebot für sämtliche Wassergefahren. Während des Beratungsgespräches wird die Risikosituation vor Ort analysiert (Bestandsanalyse), die Maßnahmenauswahl aus dem 2. Bearbeitungszyklus – sofern vorhanden - aktualisiert und ggf. neue Maßnahmen geplant.
Die Träger überörtlicher Infrastruktur wurden landesweit durch das StMUV, das StMWi und das StMI zur Maßnahmenauswahl eingebunden. Anhand eines Fragenkatalogs konnten sie ihre eigene Betroffenheit beschreiben, bereits umgesetzte Maßnahmen dokumentieren und bei Bedarf geeignete weitere Maßnahmen vorschlagen.
Die bayerischen Verbände werden auch im 3. Zyklus rechtzeitig auf den neuesten Stand zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie gebracht. Die 64 Verbände (vgl. Liste im Anhang der Handlungsanleitung) werden erneut schriftlich über die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des HWRM-Plans und des dazugehörigen Umweltberichts informiert. Sie konnten, zusammen mit der allgemeinen Öffentlichkeit und weiteren interessierten Stellen zuletzt von März bis Juli 2021 zu den Entwürfen der mittlerweile veröffentlichten Dokumente Stellung nehmen. Anschließend wurden sie über die Bewertung ihrer Stellungnahmen und die Berücksichtigung im weiteren Planungsprozess informiert. Insgesamt haben 6 Verbände aus den Bereichen Industrie und Handel, Katastrophenschutz und Sicherheit, Wasserdienstleistungen, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft die Möglichkeit genutzt, sich an der Planerstellung zu beteiligen. Ihre Anregungen haben teilweise zu Änderungen im HWRM-Plan Donau und im Umweltbericht geführt.
Der allgemeinen Öffentlichkeit muss außerdem Zugang zu den Ergebnissen der vorläufigen Risikobewertung, den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagement-Plänen ermöglicht werden (§ 79 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Die Allgemeine Öffentlichkeit wurde daher durch den Internetauftritt zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und verschiedene Broschüren über die Hochwasserrisikomanagement-Planung in Bayern informiert.
Der Zugang zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten wird darüber hinaus über den Kartendienst UmweltAtlas Bayern (Themenbereich Naturgefahren) sichergestellt.