Auf welcher Grundlage wird die Umgebungsüberwachung durchgeführt?

In der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) sind die Grundlagen für die individuellen Umgebungsüberwachungsprogramme der einzelnen bayerischen kerntechnischen Anlagen geregelt. Es werden in verschiedenen Tabellen für den bestimmungsgemäßen Betrieb und für den Störfall/Unfall festgelegt, was und wie von den Betreibern und den unabhängigen Messstellen gemessen werden muss.

Messungen im bestimmungsgemäßen Betrieb

Messungen im bestimmungsgemäßen Betrieb
Umweltbereich Messstelle
Luft (01) Betreiber, unabhängige Messstelle
Niederschlag (02) Betreiber, unabhängige Messstelle
Boden/-Oberfläche (03) Betreiber, unabhängige Messstelle
Pflanzen/Bewuchs (04) Betreiber
Futtermittel (05) unabhängige Messstelle
Ernährungskette Land (06) unabhängige Messstelle
Milch und Milchprodukte (07) unabhängige Messstelle
Oberirdische Gewässer (08) Betreiber, unabhängige Messstelle
Ernährungskette Wasser (09) unabhängige Messstelle
Grund-/Trinkwasser (10) Betreiber, unabhängige Messstelle

In der REI wird außerdem geregelt:

  • Art der Messung, Messgröße: zum Beispiel Jod-131-Aktivitätskonzentration mittels Gamma-Spektrometrie
  • erforderliche Nachweisgrenzen, d.h. wie "genau" muss gemessen werden,
  • Art und Häufigkeit der Probenahme und Messung, zum Beispiel quartalsweise,
  • Art, Form und Häufigkeit der Berichterstattung,
  • Qualitätskontrolle (Teilnahme an Ringversuchen), Vergleichsanalysen, etc.

Für die Qualitätskontrolle müssen die Anlagenbetreiber sowie die unabhängigen Messstellen regelmäßig an sogenannten Ringversuchen teilnehmen, die von bestimmten Leitstellen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (Braunschweig) veranstaltet werden.

Hierzu werden an alle Teilnehmer Proben versandt, deren Aktivitätsgehalt nur den Veranstaltern bekannt ist. Anhand der Messergebnisse der Teilnehmer wird dann die Qualität der Messungen beurteilt.

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