Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
Das Bayerische Landesamt für Umwelt stellt vorbehaltlich der geltenden Beschränkungen alle geologischen Daten in digitaler und analoger Form öffentlich bereit. Liegen die geologischen Daten in elektronischer Form vor, so werden sie über die Online-Angebote des LfU veröffentlicht.
Analoge Unterlagen und Bohrkerne sowie Bohr,- Gesteins- und Bodenproben werden am amtlichen Aufbewahrungsort zu den geschäftsüblichen Zeiten bereitgestellt. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig.
Der überwiegende Teil der Gesteinssammlung ist derzeit in etwa 6.000 Schubläden untergebracht, ihr Gesamtgewicht beträgt rund 130 Tonnen
Die öffentliche Bereitstellung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt erfolgt gemäß folgender Fristen:
- Nachweisdaten werden unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung spätestens 3 Monate nach Ablauf der Anzeige- und Übermittlungsfrist öffentlich bereitgestellt.
- Fach- und Bewertungsdaten aus staatlichen geologischen Untersuchungen werden innerhalb von 6 Monaten veröffentlicht. (an endgültigem Gesetzestext anzupassen)
- Nichtstaatliche Fachdaten werden nach Ablauf von 5 Jahren nach Ablauf der Übermittlungsfrist veröffentlicht.
- Nichtstaatliche Fachdaten zum Zweck einer gewerblichen Tätigkeit auf Grund einer Bergbauberechtigung oder auf Grund eines anderweitig genehmigten oder anzeigepflichtigen Vorhabens werden nach Ablauf von 10 Jahren nach Ablauf der Übermittlungsfrist veröffentlicht.
- Nichtstaatliche Bewertungsdaten und nachträglich angeforderte nichtstaatliche Fachdaten werden nicht öffentlich bereitgestellt.